Empfehlungsvorlage - VO/1125/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer Gestaltungssatzung für den Ortskern Beeck
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Tellers, Artur
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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09.06.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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30.06.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Verwaltung nimmt Bezug
auf die Vorlage-Nr. VO/1040/09, mit der sie den Entwurf einer sogenannten Gestaltungssatzung
vorgelegt hatte.
Der Gemeinde bietet sich
aufgrund des § 86 BauO NRW die Möglichkeit zur Schaffung von Ortsbaurecht,
damit unter bauordnungsrechtlichen, insbesondere baugestalterischen
Gesichtspunkten den besonderen örtlichen Verhältnissen Rechnung getragen werden
kann. Der Geltungsbereich der vorliegenden Satzung ist mit der Denkmalbereichssatzung,
die ebenfalls heute zur Beschlussfassung vorgelegt wird, deckungsgleich.
Mit ihr soll die
bauhistorische Bedeutung sowie die erhaltenswerte Eigenart des Ortskerns Beeck
zusätzlich gestärkt werden. Einzelfestsetzungen ergeben sich aus dem
Satzungstext selbst und der hierzu gehörenden Begründung (siehe Anlagen).
Der Entwurf der
Gestaltungssatzung hat in der Zeit vom
Anders als in Bebauungsplanverfahren
oder bezüglich der Denkmalbereichssatzung enthält die Bauordnung des Landes NRW
keine besonderen Verfahrensregelungen. Sie wird unter Beachtung der allgemeinen
Vorschriften der Gemeindeordnung und der Bekanntmachungsverordnung unmittelbar
vom Rat beschlossen und anschließend bekannt gemacht. Auch ein
Genehmigungsverfahren ist nicht vorgeschrieben.
Die Verwaltung hat es aber
für sinnvoll erachtet, auch ohne rechtliche Verpflichtung eine
Öffentlichkeitsbeteiligung im Wege der Auslegung des Satzungstextes und der
Begründung durchzuführen. Während der Auslegungszeit (s. oben) wurden keine
Stellungnahmen aus der Bürgerschaft vorgetragen. Die Verwaltung schlägt somit
dem Ausschuss vor, er möge dem Rat der Stadt Wegberg empfehlen, die vorliegende
Gestaltungssatzung zu beschießen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, für den Ortskern Beeck eine Gestaltungssatzung gemäß § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung NRW zu beschießen. Der Geltungsbereich geht aus der beigefügten Karte eindeutig hervor. Dem Rat wird weiter vorgeschlagen, er möge die Verwaltung beauftragen, die beschlossene Satzung anschießend öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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262,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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116,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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123,1 kB
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