Mitteilungsvorlage - VO/1126/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen - öffentlicher Teil-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Kenntnisnahme
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09.06.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Bericht
der Verwaltung zu Verkehrsangelegenheiten
Mit
Beschluss des Rates vom
Verkehrssituation
Fußbachstraße / Maaseiker Straße
Antrag
der FDP-Fraktion vom
Projektgruppe
Verkehrsplanung Innenstadt; Maßnahmenkatalog (Vorlage VO/1089/09)
Der
SPD-Antrag sieht die Anlage von Schutzstreifen zur Führung des Radverkehrs auf
der Fahrbahn im Bereich Klinkumer Kreuzung bis zur Zufahrt des Parkplatzes
Schwalmaue vor.
Der
FDP-Antrag beinhaltet die Verbesserung des Verkehrsflusses auf der
Fußbachstraße und Maaseiker Straße bis zur Einmündung Echter Straße durch
Wegfall von (einigen) Stellplätzen.
Die
Schutzstreifen eröffnen die Möglichkeit, dem Radverkehr am Fahrbahnrand eine
Fläche zur Verfügung zu stellen, die von PKW in der Regel nicht und von LKW und
Bussen nur im Bedarfsfall benutzt werden soll. Nach der StVO sind u. a.
folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Bei
beidseitigen Schutzstreifen muss die Breite der für den fließenden Verkehr zur
Verfügung stehenden im Gegenverkehr benutzbaren Fahrbahn mindestens 7 m und
weniger als 8,5 m betragen. Die restliche Fahrbahnbreite für den Kfz-Verkehr
muss mindestens 4,5 m, höchstens 5,5 m betragen. Der ruhende Verkehr ist auf
der Fahrbahn auszuschließen. Der Streifen muss mindestens 1,25 m breit sein.
Aufgrund
der tatsächlichen Fahrbahnbreite wäre ein beidseitiger Schutzstreifen
zwischen der Klinkumer Kreuzung und der Einmündung Heerstraße möglich. Ein
absolutes Halteverbot wäre einzurichten. Die Polizei hält diesen Abschnitt für
tauglich.
Für
den Bereich Einmündung Venloer Straße
bis Einfahrt Parkplatz Schwalmaue wäre nur ein einseitiger
Schutzstreifen oder ein alternierender Schutzstreifen (s. Punkt Beecker Straße, Einrichtung eines
alternierenden Schutzstreifens für Radverkehr als Verkehrsversuch) – für beide
Fälle unter Wegfall aller zurzeit markierten Parkplätze – möglich.
Gleiches
gilt für den Bereich Einmündung Tüschenbroicher Straße bis zur Einmündung
Echter Straße / Gierenstraße.
Für
den Bereich zwischen der Einmündung Parkplatz Schwalmaue und der Einmündung
Tüschenbroicher Straße soll eine Aufwertung und Absicherung durch einen Umbau
(niveaugleiche Aufpflasterung mit Temporeduzierung, ggf. Shared-Space-Ansatz)
erfolgen. Eine Planung und Kostenermittlung wird kurzfristig vergeben werden.
Bis
zu einer Realisierung der Umbaumaßnahme sollten 2 Parkplätze als
geschwindigkeitsdämpfende Elemente unmittelbar vor den Einmündungen Hauptstraße
und Bergstraße zum Schutz des Fuß- und Radverkehrs aus der Fußgängerzone bzw.
des gesamten Verkehrs aus der Bergstraße (schlechte Sichtbeziehung) zwingend
erhalten bleiben.
Im
Ergebnis wird bei der Anlegung von Schutzstreifen unter Wegfall aller
Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn zwar die Sicherheit für Radfahrer erhöht,
allerdings wird das Geschwindigkeitsniveau deutlich angehoben. Dies bedingt ein
höheres Gefährdungspotential für den sensiblen Bereich des Einmündungsbereiches
Hauptstraße / Bergstraße, vor allem, wenn die 2 verbleibenden Parkplätze nicht
genutzt werden. Der beidseitig mögliche Streifen zwischen Klinkumer Kreuzung
und Heerstraße wird als nicht kritisch bewertet.
Alternativ
könnte der Wegfall einiger Stellplätze (Bereich Venloer Straße bis
Echter Straße) den Verkehrsfluss erheblich verbessern. Leider wäre ein
besonderer Schutz für den Radverkehr durch Schutzstreifen unter Beibehaltung
von Stellplätzen rechtlich nicht realisierbar.
Zum
Erfordernis eines Schutzstreifens in Bezug auf den Schülerradverkehr ist zu
bemerken, dass Schüler aus Klinkum / Bissen einen tauglichen Radweg
(beidseitig) von der Klinkumer Kreuzung entlang des Grenzlandringes bis zur
neuen Querungshilfe in Höhe Gierenstraße (von da aus mit Unterstützung von
Schülerlotsendienst direkt zur Schule) als Schulwegempfehlung vorfinden.
Die
Verwaltung wird beide Varianten (Schutzstreifen / Entfernung störender
Parkplätze) weiter ausarbeiten und der Polizei offiziell zur Stellungnahme
vorlegen.
Alternierende
Schutzstreifen für Radverkehr auf der Beecker Straße, als Verkehrsversuch;
Projektgruppe Verkehrsplanung Innenstadt, Maßnahmenkatalog (Vorlage VO/1089/09)
Im
Abschlussbericht des Ingenieurbüros BSV zum Planungsworkshop wird ein System
alternierender Schutzstreifen für Radverkehr vorgestellt (Seiten 27 bis 29). In
der Projektgruppe wurde beschlossen, alternierende Schutzstreifen als
Verkehrsversuch (nach der StVO möglich) in der Beecker Straße, Bereich
Einmündung Kreuzherrenstraße bis zu den Einmündungen Freiheider Straße / Forst
(Beginn des Radweges) anzuordnen.
Aufgrund
der vorhandenen Parkstreifen neben der Fahrbahn ergeben sich Zwangspunkte für
die möglichen Straßenseiten, auf denen die Markierungen erfolgen sollen. Ein
Schutzstreifen direkt neben einem Parkstreifen (Gefahr durch aufschlagende
Türen) bzw. an rückwärts ausparkenden PKW ist nicht möglich.
Danach
ergibt sich folgende Abfolge (in Fahrtrichtung Beeck):
-
linke Seite von
Einmündung Kreuzherrenstraße bis Birkenallee (bereits vorhanden)
-
rechte Seite von
Einmündung Birkenallee bis Einmündung Echter Straße
-
linke Seite von
Einmündung Krankenhausstraße bis Einmündung Kieroth
-
rechte Seite von
Einmündung Kieroth bis Einmündung Ophover Weg
-
linke Seite von
Einmündung Ophover Weg bis Einmündung Freiheider Straße von dort aus
Weiterfahrt auf vorhandenem Radweg
Alle
Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn müssen entfallen.
Die
Polizei hat für einen Verkehrsversuch Zustimmung signalisiert.
Anlegung
eines Fußgängerüberweges am Kreisverkehr Bahnhofstraße/Am Bahnhof; Antrag der
FDP-Fraktion vom
Die
Fraktion hatte beantragt, die drei Fahrstreifen der Straße Am Bahnhof am
Kreisverkehr, die durch zwei Querungshilfen (Mittelinsel) unterbrochen werden,
durch die Anordnung eines Fußgängerüberweges für den Fußgängerverkehr sicherer zu
gestalten (zwischen dem ehemaligen Postamt und der Grünfläche am
Schrankenwärtergebäude). Der Fußgängerüberweg würde den Nutzern Vorrechte
gegenüber dem fließenden Verkehr einräumen.
Nach
mehrmaliger Befahrung des Kreisverkehrs mit der Polizei gelangt man zur
Erkenntnis, dass die Sichtbeziehung auf querungswillige Personen an der
Poststelle für Kfz-Verkehr aus der Innenstadt kommend in Richtung Bahnhof
schlecht ist und der Kfz-Führer schnell mit der Situation überfordert wird, da
zwei Mittelinseln den Überblick stören. Eine besondere Gefahr besteht bei
Radfahrern (Kinder auf dem Gehweg, eine Vielzahl unbelehrbarer Erwachsener auf
dem Gehweg) die von der Post kommend rechtswidrigerweise nicht absteigen und
kaum für den PKW im Kreis beim Abbiegen in die Straße Am Bahnhof sichtbar
plötzlich auf dem Zebrastreifen fahren.
Die
Polizei warnt dringend vor der Einrichtung eines Fußgängerüberweges. Seit
Herstellung des Kreisverkehrs sind keine Unfälle an den Querungshilfen bekannt.
Öffnung
des Straßenteilstücks für PKW-Verkehr vom Burgparkplatz / Wegberger Mühle in
Richtung Kirche – Unterführung – Parkplatz Schwalmaue als
Verbindung zwischen den Parkplätzen;
Projektgruppe
Verkehrsplanung Innenstadt, Maßnahmenkatalog (VO/1089/09)
Zurzeit
ist die Straße als sogenannte “Unechte Einbahnstraße“ eingerichtet.
Die Maßnahme soll die fehlende Verbindung zwischen den Parkplätzen herstellen
und damit den Parkplatzsuchverkehr erleichtern.
Die
für Gegenverkehr erforderliche Mindestbreite der Fahrbahn beträgt 4,5 m. Diese Breite
steht nur zur Verfügung, wenn die beidseitigen Entwässerungsrinnen mitbenutzt
werden.
Begegnungsverkehr
ist von der Mühle bis zur Unterführung (Häuserdurchfahrt) aufgrund der
Fahrbahnbreite grundsätzlich möglich, allerdings weist die Polizei bei einer
ersten Beurteilung auf fehlende Sicherheitsräume (unmittelbar neben der Rinne
parkende Fahrzeuge, Stahlrohreinfassung der Pflanzbeete an der Rinne usw.) hin.
In vergleichbaren Fällen kommt es verstärkt zu Spiegelunfällen und Gefährdung
von Zweiradverkehr. Auch ist das Befahren der (deutlich vertieften) Rinne nicht
unkritisch (Beeinflussung des Geradeauslaufs, selbständiges
“Verziehen“ der Lenkung).
Das
Befahren an der Häuserdurchfahrt im Gegenverkehr wäre wegen fehlender
Fahrbahnbreiten und Sicherheitsräume für Fuß-, Rad-und PKW-Verkehr ungeeignet.
Hier sollte nur Einbahnverkehr für PKW (wie bisher) gelten.
Die
Verwaltung wird die Maßnahme aus vorstehenden Gründen zunächst als
Verkehrsversuch zur offiziellen Stellungnahme vorlegen. Wegen der Verkehrsproblematik
an der Kreissparkasse / Einmündung Bahnhofstraße (s. Umbauplanung) wird zurzeit
auf die Einbeziehung des Straßenabschnitts zwischen Kirche und Sparkasse für
die Überlegung “Gegenverkehr“ verzichtet.
Umgestaltung
der Mittelstraße und Immanuel-Kant-Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich;
Antrag
der Ratsfrau Braun vom
Nach
einer ersten Beurteilung der Verkehrssituation und des vorhandenen
Straßenausbaus als niveaugleiche Verkehrsfläche ist eine Umgestaltung zu einem
verkehrsberuhigten Bereich grundsätzlich möglich. Die Verwaltung wird ein
Konzept für eine geringfügige Neugestaltung (Pflanzinsel für Verschwenkung,
Quermarkierungen) erarbeiten und der Polizei zur Stellungnahme vorlegen.
Der
Bauhof wurde beauftragt, den Spielplatz gegen unzulässigen PKW-Verkehr
abzusichern.
