Mitteilungsvorlage - VO/1126/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

 

Bericht der Verwaltung zu Verkehrsangelegenheiten

 

 

Mit Beschluss des Rates vom 20.12.2005 wurde die Verwaltung  ermächtigt, über alle Anträge in Angelegenheiten des Straßenverkehrsrechts in eigener Zuständigkeit in Zusammenarbeit mit Polizei und ggf. Straßenbaulastträger zu entscheiden. Das Ergebnis soll in Form einer Mitteilung dem Fachausschuss oder dem Rat zur Kenntnis gegeben werden. Am 26.05.2009 fand eine Ortsbesichtigung mit einem Vertreter der Kreispolizeibehörde, Dezernat Verkehrsunfallprävention und Verkehrssicherheitsberatung statt. Die Stellungnahme der Polizei ist ein gesetzliches Erfordernis im formellen Anordnungsverfahren nach der StVO. Es sollte vor der offiziellen Beteiligung die grundsätzliche Machbarkeit verschiedener Lösungsansätze hinterfragt werden.

 

Verkehrssituation Fußbachstraße / Maaseiker Straße

Antrag der FDP-Fraktion vom 07.06.2006 und 03.01.2007 (Vorlage VO/0456/07), Antrag der SPD-Fraktion vom 23.01.2007,

Projektgruppe Verkehrsplanung Innenstadt; Maßnahmenkatalog (Vorlage VO/1089/09)

 

Der SPD-Antrag sieht die Anlage von Schutzstreifen zur Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn im Bereich Klinkumer Kreuzung bis zur Zufahrt des Parkplatzes Schwalmaue vor.

Der FDP-Antrag beinhaltet die Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Fußbachstraße und Maaseiker Straße bis zur Einmündung Echter Straße durch Wegfall von (einigen) Stellplätzen.

 

Die Schutzstreifen eröffnen die Möglichkeit, dem Radverkehr am Fahrbahnrand eine Fläche zur Verfügung zu stellen, die von PKW in der Regel nicht und von LKW und Bussen nur im Bedarfsfall benutzt werden soll. Nach der StVO sind u. a. folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Bei beidseitigen Schutzstreifen muss die Breite der für den fließenden Verkehr zur Verfügung stehenden im Gegenverkehr benutzbaren Fahrbahn mindestens 7 m und weniger als 8,5 m betragen. Die restliche Fahrbahnbreite für den Kfz-Verkehr muss mindestens 4,5 m, höchstens 5,5 m betragen. Der ruhende Verkehr ist auf der Fahrbahn auszuschließen. Der Streifen muss mindestens 1,25 m breit sein.

 

Aufgrund der tatsächlichen Fahrbahnbreite wäre ein beidseitiger Schutzstreifen zwischen der Klinkumer Kreuzung und der Einmündung Heerstraße möglich. Ein absolutes Halteverbot wäre einzurichten. Die Polizei hält diesen Abschnitt für tauglich.

Für den Bereich Einmündung  Venloer Straße bis Einfahrt Parkplatz Schwalmaue wäre nur ein einseitiger Schutzstreifen oder ein alternierender Schutzstreifen (s.  Punkt Beecker Straße, Einrichtung eines alternierenden Schutzstreifens für Radverkehr als Verkehrsversuch) – für beide Fälle unter Wegfall aller zurzeit markierten Parkplätze – möglich.

Gleiches gilt für den Bereich Einmündung Tüschenbroicher Straße bis zur Einmündung Echter Straße / Gierenstraße.

 

Für den Bereich zwischen der Einmündung Parkplatz Schwalmaue und der Einmündung Tüschenbroicher Straße soll eine Aufwertung und Absicherung durch einen Umbau (niveaugleiche Aufpflasterung mit Temporeduzierung, ggf. Shared-Space-Ansatz) erfolgen. Eine Planung und Kostenermittlung wird kurzfristig vergeben werden.

 

Bis zu einer Realisierung der Umbaumaßnahme sollten 2 Parkplätze als geschwindigkeitsdämpfende Elemente unmittelbar vor den Einmündungen Hauptstraße und Bergstraße zum Schutz des Fuß- und Radverkehrs aus der Fußgängerzone bzw. des gesamten Verkehrs aus der Bergstraße (schlechte Sichtbeziehung) zwingend erhalten bleiben.

 

Im Ergebnis wird bei der Anlegung von Schutzstreifen unter Wegfall aller Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn zwar die Sicherheit für Radfahrer erhöht, allerdings wird das Geschwindigkeitsniveau deutlich angehoben. Dies bedingt ein höheres Gefährdungspotential für den sensiblen Bereich des Einmündungsbereiches Hauptstraße / Bergstraße, vor allem, wenn die 2 verbleibenden Parkplätze nicht genutzt werden. Der beidseitig mögliche Streifen zwischen Klinkumer Kreuzung und Heerstraße wird als nicht kritisch bewertet.

Alternativ könnte der Wegfall einiger Stellplätze (Bereich Venloer Straße bis Echter Straße) den Verkehrsfluss erheblich verbessern. Leider wäre ein besonderer Schutz für den Radverkehr durch Schutzstreifen unter Beibehaltung von Stellplätzen rechtlich nicht realisierbar.

 

Zum Erfordernis eines Schutzstreifens in Bezug auf den Schülerradverkehr ist zu bemerken, dass Schüler aus Klinkum / Bissen einen tauglichen Radweg (beidseitig) von der Klinkumer Kreuzung entlang des Grenzlandringes bis zur neuen Querungshilfe in Höhe Gierenstraße (von da aus mit Unterstützung von Schülerlotsendienst direkt zur Schule) als Schulwegempfehlung vorfinden.

 

Die Verwaltung wird beide Varianten (Schutzstreifen / Entfernung störender Parkplätze) weiter ausarbeiten und der Polizei offiziell zur Stellungnahme vorlegen.

 

 

Alternierende Schutzstreifen für Radverkehr auf der Beecker Straße, als Verkehrsversuch; Projektgruppe Verkehrsplanung Innenstadt, Maßnahmenkatalog (Vorlage VO/1089/09)

Im Abschlussbericht des Ingenieurbüros BSV zum Planungsworkshop wird ein System alternierender Schutzstreifen für Radverkehr vorgestellt (Seiten 27 bis 29). In der Projektgruppe wurde beschlossen, alternierende Schutzstreifen als Verkehrsversuch (nach der StVO möglich) in der Beecker Straße, Bereich Einmündung Kreuzherrenstraße bis zu den Einmündungen Freiheider Straße / Forst (Beginn des Radweges) anzuordnen.

 

Aufgrund der vorhandenen Parkstreifen neben der Fahrbahn ergeben sich Zwangspunkte für die möglichen Straßenseiten, auf denen die Markierungen erfolgen sollen. Ein Schutzstreifen direkt neben einem Parkstreifen (Gefahr durch aufschlagende Türen) bzw. an rückwärts ausparkenden PKW ist nicht möglich.

 

Danach ergibt sich folgende Abfolge (in Fahrtrichtung Beeck):

-          linke Seite von Einmündung Kreuzherrenstraße bis Birkenallee (bereits vorhanden)

-          rechte Seite von Einmündung Birkenallee bis Einmündung Echter Straße

-          linke Seite von Einmündung Krankenhausstraße bis Einmündung Kieroth

-          rechte Seite von Einmündung Kieroth bis Einmündung Ophover Weg

-          linke Seite von Einmündung Ophover Weg bis Einmündung Freiheider Straße von dort aus Weiterfahrt auf vorhandenem Radweg

Alle Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn müssen entfallen.

 

Die Polizei hat für einen Verkehrsversuch Zustimmung signalisiert.

 

 

Anlegung eines Fußgängerüberweges am Kreisverkehr Bahnhofstraße/Am Bahnhof; Antrag der FDP-Fraktion vom 30.03.2009

Die Fraktion hatte beantragt, die drei Fahrstreifen der Straße Am Bahnhof am Kreisverkehr, die durch zwei Querungshilfen (Mittelinsel) unterbrochen werden, durch die Anordnung eines Fußgängerüberweges für den Fußgängerverkehr sicherer zu gestalten (zwischen dem ehemaligen Postamt und der Grünfläche am Schrankenwärtergebäude). Der Fußgängerüberweg würde den Nutzern Vorrechte gegenüber dem fließenden Verkehr einräumen.

 

Nach mehrmaliger Befahrung des Kreisverkehrs mit der Polizei gelangt man zur Erkenntnis, dass die Sichtbeziehung auf querungswillige Personen an der Poststelle für Kfz-Verkehr aus der Innenstadt kommend in Richtung Bahnhof schlecht ist und der Kfz-Führer schnell mit der Situation überfordert wird, da zwei Mittelinseln den Überblick stören. Eine besondere Gefahr besteht bei Radfahrern (Kinder auf dem Gehweg, eine Vielzahl unbelehrbarer Erwachsener auf dem Gehweg) die von der Post kommend rechtswidrigerweise nicht absteigen und kaum für den PKW im Kreis beim Abbiegen in die Straße Am Bahnhof sichtbar plötzlich auf dem Zebrastreifen fahren.

 

Die Polizei warnt dringend vor der Einrichtung eines Fußgängerüberweges. Seit Herstellung des Kreisverkehrs sind keine Unfälle an den Querungshilfen bekannt.

 

 

Öffnung des Straßenteilstücks für PKW-Verkehr vom Burgparkplatz / Wegberger Mühle in Richtung Kirche – Unterführung – Parkplatz Schwalmaue als Verbindung zwischen den Parkplätzen;

Projektgruppe Verkehrsplanung Innenstadt, Maßnahmenkatalog (VO/1089/09)

Zurzeit ist die Straße als sogenannte “Unechte Einbahnstraße“ eingerichtet. Die Maßnahme soll die fehlende Verbindung zwischen den Parkplätzen herstellen und damit den Parkplatzsuchverkehr erleichtern.

 

Die für Gegenverkehr erforderliche Mindestbreite der Fahrbahn beträgt 4,5 m. Diese Breite steht nur zur Verfügung, wenn die beidseitigen Entwässerungsrinnen mitbenutzt werden.

 

Begegnungsverkehr ist von der Mühle bis zur Unterführung (Häuserdurchfahrt) aufgrund der Fahrbahnbreite grundsätzlich möglich, allerdings weist die Polizei bei einer ersten Beurteilung auf fehlende Sicherheitsräume (unmittelbar neben der Rinne parkende Fahrzeuge, Stahlrohreinfassung der Pflanzbeete an der Rinne usw.) hin. In vergleichbaren Fällen kommt es verstärkt zu Spiegelunfällen und Gefährdung von Zweiradverkehr. Auch ist das Befahren der (deutlich vertieften) Rinne nicht unkritisch (Beeinflussung des Geradeauslaufs, selbständiges “Verziehen“ der Lenkung).

Das Befahren an der Häuserdurchfahrt im Gegenverkehr wäre wegen fehlender Fahrbahnbreiten und Sicherheitsräume für Fuß-, Rad-und PKW-Verkehr ungeeignet. Hier sollte nur Einbahnverkehr für PKW (wie bisher) gelten.

 

Die Verwaltung wird die Maßnahme aus vorstehenden Gründen zunächst als Verkehrsversuch zur offiziellen Stellungnahme vorlegen. Wegen der Verkehrsproblematik an der Kreissparkasse / Einmündung Bahnhofstraße (s. Umbauplanung) wird zurzeit auf die Einbeziehung des Straßenabschnitts zwischen Kirche und Sparkasse für die Überlegung “Gegenverkehr“ verzichtet.

 

 

Umgestaltung der Mittelstraße und Immanuel-Kant-Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich;

Antrag der Ratsfrau Braun vom 02.04.2009

Nach einer ersten Beurteilung der Verkehrssituation und des vorhandenen Straßenausbaus als niveaugleiche Verkehrsfläche ist eine Umgestaltung zu einem verkehrsberuhigten Bereich grundsätzlich möglich. Die Verwaltung wird ein Konzept für eine geringfügige Neugestaltung (Pflanzinsel für Verschwenkung, Quermarkierungen) erarbeiten und der Polizei zur Stellungnahme vorlegen.

Der Bauhof wurde beauftragt, den Spielplatz gegen unzulässigen PKW-Verkehr abzusichern.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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