Mitteilungsvorlage - VO/1115/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Errichtung und Betrieb einer Bahnschotteraufbereitungsanlage an der Roermonder Bahn

Mit Datum vom 04.03.2009 hat die Firma UWR Umwelttechnik Walter Riessen bei der Bezirksregierung in Köln einen Genehmigungsantrag gern. § 4 BlmSchG für die Errichtung und den Betrieb einer Bahnschotteraufbereitungsanlage an der Roermonder Bahn gestellt.

 

Gegen die geplante Errichtung und den Betrieb dieser Anlage bestehen von Seiten der Stadt Wegberg erhebliche bau- und planungsrechtliche Bedenken.

 

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt die eigentliche Vorhabenfläche als "Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Abfall" dar. Diese Darstellung ist eine Übernahme aus dem FNP 1979. Die unmittelbar angrenzenden Flächen sind entsprechend der Örtlichkeit als Waldflächen dargestellt. In der Planzeichnung des FNP wird ferner darauf hingewiesen, dass sich in diesem Bereich die Altlastverdachtsfläche 48 befindet. Gemäß Landschaftsplan liegt das Vorhaben im festgesetzten Naturschutzgebiet.

 

Eine Wiedernutzung von Bahnschotter und ein damit verbundener Schutz von natürlichen Ressourcen wird generell von Seiten der Stadt Wegberg begrüßt. Gegen das konkrete Vorhaben bestehen jedoch neben der zu befürchtenden Beeinträchtigungen der Fauna und Flora, insbesondere aufgrund seiner Lage aus stadtentwicklungspolitischen Gründen, folgende Bedenken:

 

Die Stadt Wegberg hat im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes städtebauliche Leitvorstellungen definiert.

Hierbei wurde unter anderem die Zielsetzung "Stärkung der Naherholung und des Freizeit- ­und Kurzzeittourismus" festgelegt.

 

Das beantragte Vorhaben steht somit aufgrund seiner Lage dieser Leitvorstellung entgegen.

 

Darüber hinaus ist anzumerken, dass seit der Wiedereröffnung der Dalheimer Mühle als Ausflugslokal sich der gesamte Bereich als Naherholungsmagnet im Sinne der vorgenannten Leitvorstellung entwickelt hat. Die beantragte Nutzung würde dieser äußerst positiven Entwicklung und Unterstützung der Stadt Wegberg über viele Jahre entgegenwirken. Durch zu erwartende Immissionen (Lärm, Stäube) ist ein Attraktivitätsverlust der Dalheimer Mühle und angrenzender Waldflächen für Erholungssuchende zu befürchten.

 

Insbesondere aufgrund des beabsichtigten Abbauzeitraumes von immerhin 11 Jahren kann das beantragte Vorhaben zu einer Existenzbedrohung für den gastronomischen Betrieb werden. Im Schalltechnischen Gutachten wurde zwar der Nachweis erbracht, dass die Immissionsrichtwerte und -grenzwerte u. a. am Aufpunkt Dalheimer Mühle eingehalten werden, jedoch wurden die Auswirkungen auf die unmittelbar an die ehemalige Sandgrube angrenzenden Naherholungs- bzw. Waldflächen nicht ermittelt. Aufgrund der beschriebenen besonderen Situation sind hierzu im Rahmen der Umweltprüfung jedoch Aussagen erforderlich.

 

Weiterhin würde das heute einzigartige Landschaftsbild über einen langen Zeitraum negativ beeinträchtigt.

 

Durch den notwendig werdenden Lkw-Verkehr würden zudem große Bereiche entlang der Erschließungsstraße durch Lärm maßgeblich beeinträchtigt und somit ebenfalls für eine Naherholung während des Abbauzeitraums nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

Von Seiten der Stadt Wegberg ist ferner beabsichtigt, in Kooperation mit den Anrainergemeinden und den Niederlanden den Bereich "De Meinweg" grenzüberschreitend in Wert zu setzen. Konkrete Maßnahmen wurden bereits definiert. Auch diesen Bestrebungen steht das beantragte Vorhaben entgegen.

 

Aus den vorgenannten Gründen hat die Stadt Wegberg das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt.

 

Des Weiteren bestehen erschließungsrechtliche Bedenken, da über das Stadtgebiet Wegberg keine wegemäßige Erschließung sichergestellt ist. Das Grundstück Gemarkung Arsbeck, Flur 16, Flurstück 17 liegt an keiner öffentlichen Erschließungsanlage der Stadt Wegberg.

 

Unabhängig von der Entscheidung der Stadt Wegberg hat die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Heinsberg auf Antrag mit Bescheid vom 03.04.2009 eine Befreiung gern. § 69 Abs. 1 aa Landschaftsgesetz und gleichzeitig eine Genehmigung zum Rückbau und zur Rekultivierung der ehemaligen Bundesbahndeponie Rosenthal erteilt.

 

 

Umsetzung des Radwegekonzeptes;Anlegung von Schutzstreifen zur Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn

 

Bei der Arbeit der Projektgruppe Verkehrsplanung Innenstadt wurde insbesondere der Radverkehr zu verschiedenen Themenbreichen berücksichtigt. Für die sichere Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn bieten sich unter anderem markierte Schutzstreifen an, wobei Mindestvoraussetzungen für die (vorgegebene) Fahrbahnbreite zwischen den Bordsteinen zu erfüllen sind.

 

Für die Fußbachstraße / Maaseiker Straße und die Beecker Straße (von der Einmündung Kreuzherrenstraße bis Forst / Freiheider Straße) gibt es Konzepte, sogenannte alternierende Schutzstreifen – eventuell als Verkehrsversuche – anzuordnen.

 

Bereits im Gutachten des Ingenieurbüros Kaulen aus dem Jahr 2002 werden Schutzstreifen als sinnvolle Maßnahme angesehen, den Radfahrer in den Bereichen zu schützen, in denen andere bauliche Maßnahmen aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht möglich ist.

 

Die Schutzstreifen sind Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung. Die abschließende Stellungnahme der informellen Verfahren zu beteiligenden Polizei steht noch aus.  In diesem Zusammenhang wird auf die Mitteilung der Verwaltung zu Verkehrsangelegenheiten für die Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 09.06.2009 verwiesen.

 

Eventuell ergeben sich aus dieser Sitzung ergänzende oder abändernde Beschlüsse.

Die Verwaltung regt an, die Umsetzung des Radwegekonzeptes künftig im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr weiterzuführen.

 

Die Mitteilung zu Verkehrsangelegenheiten ist als Anlage beigefügt. Eventuelle Ergebnisse aus der Sitzung am 09.06.09 sind zu berücksichtigen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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