Mitteilungsvorlage - VO/1115/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen - öffentlicher Teil
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (StaWi)
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.06.2009
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Errichtung und Betrieb einer
Bahnschotteraufbereitungsanlage an der Roermonder Bahn
Mit Datum vom
Gegen die geplante Errichtung und den Betrieb dieser Anlage
bestehen von Seiten der Stadt Wegberg erhebliche bau- und planungsrechtliche
Bedenken.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich. Der
Flächennutzungsplan (FNP) stellt die eigentliche Vorhabenfläche als
"Fläche für Ver- und Entsorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung
Abfall" dar. Diese Darstellung ist eine Übernahme aus dem FNP 1979. Die
unmittelbar angrenzenden Flächen sind entsprechend der Örtlichkeit als
Waldflächen dargestellt. In der Planzeichnung des FNP wird ferner darauf
hingewiesen, dass sich in diesem Bereich die Altlastverdachtsfläche 48
befindet. Gemäß Landschaftsplan liegt das Vorhaben im festgesetzten
Naturschutzgebiet.
Eine Wiedernutzung von Bahnschotter und ein damit
verbundener Schutz von natürlichen Ressourcen wird generell von Seiten der
Stadt Wegberg begrüßt. Gegen das konkrete Vorhaben bestehen jedoch neben der zu
befürchtenden Beeinträchtigungen der Fauna und Flora, insbesondere aufgrund
seiner Lage aus stadtentwicklungspolitischen Gründen, folgende Bedenken:
Die Stadt Wegberg hat im Rahmen der Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes städtebauliche Leitvorstellungen definiert.
Hierbei wurde unter anderem die Zielsetzung "Stärkung
der Naherholung und des Freizeit- und Kurzzeittourismus" festgelegt.
Das beantragte Vorhaben steht somit aufgrund seiner Lage
dieser Leitvorstellung entgegen.
Darüber hinaus ist anzumerken, dass seit der
Wiedereröffnung der Dalheimer Mühle als Ausflugslokal sich der gesamte Bereich
als Naherholungsmagnet im Sinne der vorgenannten Leitvorstellung entwickelt
hat. Die beantragte Nutzung würde dieser äußerst positiven Entwicklung und Unterstützung
der Stadt Wegberg über viele Jahre entgegenwirken. Durch zu erwartende
Immissionen (Lärm, Stäube) ist ein Attraktivitätsverlust der Dalheimer Mühle
und angrenzender Waldflächen für Erholungssuchende zu befürchten.
Insbesondere aufgrund des beabsichtigten Abbauzeitraumes
von immerhin 11 Jahren kann das beantragte Vorhaben zu einer Existenzbedrohung
für den gastronomischen Betrieb werden. Im Schalltechnischen Gutachten wurde
zwar der Nachweis erbracht, dass die Immissionsrichtwerte und -grenzwerte u. a.
am Aufpunkt Dalheimer Mühle eingehalten werden, jedoch wurden die Auswirkungen
auf die unmittelbar an die ehemalige Sandgrube angrenzenden Naherholungs- bzw.
Waldflächen nicht ermittelt. Aufgrund der beschriebenen besonderen Situation
sind hierzu im Rahmen der Umweltprüfung jedoch Aussagen erforderlich.
Weiterhin würde das heute einzigartige Landschaftsbild über
einen langen Zeitraum negativ beeinträchtigt.
Durch den notwendig werdenden Lkw-Verkehr würden zudem
große Bereiche entlang der Erschließungsstraße durch Lärm maßgeblich
beeinträchtigt und somit ebenfalls für eine Naherholung während des
Abbauzeitraums nicht mehr zur Verfügung stehen.
Von Seiten der Stadt Wegberg ist ferner beabsichtigt, in
Kooperation mit den Anrainergemeinden und den Niederlanden den Bereich "De
Meinweg" grenzüberschreitend in Wert zu setzen. Konkrete Maßnahmen wurden
bereits definiert. Auch diesen Bestrebungen steht das beantragte Vorhaben
entgegen.
Aus den vorgenannten Gründen hat die Stadt Wegberg das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt.
Des Weiteren bestehen erschließungsrechtliche Bedenken, da
über das Stadtgebiet Wegberg keine wegemäßige Erschließung sichergestellt ist.
Das Grundstück Gemarkung Arsbeck, Flur 16, Flurstück 17 liegt an keiner
öffentlichen Erschließungsanlage der Stadt Wegberg.
Unabhängig von der Entscheidung der Stadt Wegberg hat die
Untere Landschaftsbehörde des Kreises Heinsberg auf Antrag mit Bescheid vom
Umsetzung des
Radwegekonzeptes;Anlegung von Schutzstreifen zur Führung des Radverkehrs auf
der Fahrbahn
Bei
der Arbeit der Projektgruppe Verkehrsplanung Innenstadt wurde insbesondere der
Radverkehr zu verschiedenen Themenbreichen berücksichtigt. Für die sichere
Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn bieten sich unter anderem markierte Schutzstreifen
an, wobei Mindestvoraussetzungen für die (vorgegebene) Fahrbahnbreite zwischen
den Bordsteinen zu erfüllen sind.
Für
die Fußbachstraße / Maaseiker Straße und die Beecker Straße (von der Einmündung
Kreuzherrenstraße bis Forst / Freiheider Straße) gibt es Konzepte, sogenannte
alternierende Schutzstreifen – eventuell als Verkehrsversuche –
anzuordnen.
Bereits
im Gutachten des Ingenieurbüros Kaulen aus dem Jahr 2002 werden Schutzstreifen
als sinnvolle Maßnahme angesehen, den Radfahrer in den Bereichen zu schützen,
in denen andere bauliche Maßnahmen aufgrund der beengten Platzverhältnisse
nicht möglich ist.
Die
Schutzstreifen sind Verkehrszeichen nach der Straßenverkehrsordnung. Die
abschließende Stellungnahme der informellen Verfahren zu beteiligenden Polizei
steht noch aus. In diesem Zusammenhang
wird auf die Mitteilung der Verwaltung zu Verkehrsangelegenheiten für die
Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 09.06.2009
verwiesen.
Eventuell
ergeben sich aus dieser Sitzung ergänzende oder abändernde Beschlüsse.
Die
Verwaltung regt an, die Umsetzung des Radwegekonzeptes künftig im Ausschuss für
Städtebau, Umwelt und Verkehr weiterzuführen.
Die
Mitteilung zu Verkehrsangelegenheiten ist als Anlage beigefügt. Eventuelle
Ergebnisse aus der Sitzung am 09.06.09 sind zu berücksichtigen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
24,5 kB
|
