Entscheidungsvorlage - VO/1148/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zurzeit kann das Rathaus von gehbehinderten Menschen, insbesondere Rollstuhlfahrer, nur über den rückwärtigen Eingang im Innenhof erreicht werden. Der Haupteingang ist nur über eine Treppenanlage (Höhenunterschied 80 cm) erreichbar. Um auch über den Haupteingang einen diskriminierungsfreien Zugang ermöglichen zu können, ist der Bau einer behindertengerechten Rampe notwendig.

 

Das Architekturbüro Dr. Schrammen aus Mönchengladbach hat drei Vorschläge zur Gestaltung dieser Rampe erarbeitet. Die drei Vorschläge unterscheiden sich lediglich durch die Verkleidung der Rampe. Die tragende Konstruktion besteht aus Ortbetonstützwänden mit einem Pflasterbelag. Die gesamte Rampe ist 16,32 m lang und hat eine Breite inklusive Geländer von 1,80 m. Die Breite ohne Geländer beträgt 1,38 m. Die maximale Steigung beträgt 6 % und wird durch zwei Zwischenpodeste von 1,50 m Länge unterbrochen.

 

Die Verkleidung der Betonkonstruktion stellt den eigentlichen Unterschied der drei Varianten dar:

 

Konzept 1:               Verkleidung der Betonkonstruktion aus Corten-Stahlplatten (rostfarben).

                            Geschätzte Baukosten: 28.000,00 €

 

Konzept 2:              Verkleidung der Betonkonstruktion aus Stahlblech (Farbe grau).

                            Geschätzte Baukosten 28.000,00 €

 

Konzept 3:              Verkleidung der Betonkonstruktion aus Natursteinplatten (Farbe wie Rathausplatz).

                            Geschätzte Baukosten 31.500,00 €

 

Im Haushalt 2009 sind für den Bau einer Rollstuhlrampe am Rathaus 35.000,00 € veranschlagt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Im Haushalt 2009 sind unter dem Produkt 01 13 04 für den Bau einer behindertengerechten Rampe am Haupteingang des Rathauses 35.000,00 € veranschlagt worden.

 

Alternativen:

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt, die behindertengerechte Rampe zum Haupteingang des Rathauses entsprechend des Konzeptes 3 mit einer Natursteinverkleidung zu erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Arbeiten auszuschreiben und zu vergeben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt, die behindertengerechte Rampe zum Hautpeingang des Rathauses entsprechend dem Vorschlag 1 (Betonkonstruktion mit Corten-Stahlplatten) zu erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Bauarbeiten durchführen zu lassen.

 

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