Empfehlungsvorlage - VO/1156/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion hatte mit Datum vom 12.09.2008 einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Klinkumer Straße gestellt (siehe Anlage 1).

 

Mit Schreiben vom 20.10.2008 wurde die Bezirksregierung Köln beteiligt und um Mitteilung gebeten, ob gegen diese beabsichtigte Änderung landesplanerische Bedenken bestehen. Mit Verfügung vom 09.01.2009 teilte die Bezirksregierung mit, dass eine Anpassungsbestätigung nicht erteilt werden kann. Dieses Ergebnis wurde dem Ausschuss und dem Rat mit Vorlage VO/1018/09 mitgeteilt. Die Verwaltung hatte aufgrund der vorgenannten Verfügung vorgeschlagen, dem Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes nicht zu folgen.

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 17.02.2009 abweichend beschlossen, entgegen der Verfügung der Bezirksregierung Köln dem CDU-Antrag  zu folgen.

 

Daraufhin wurde eine Erörterung gemäß § 32 Absatz 3 Landesplanungsgesetz NRW am 17.06.2009 bei der Bezirksplanungsbehörde Köln durchgeführt. Neben Vertretern der Bezirksplanungsbehörde nahmen daran Mitarbeiter der Kreisverwaltung Heinsberg aus den Bereichen Untere Landschaftsbehörde und Bauen und Wohnen sowie Mitarbeiter der Stadtverwaltung Wegberg teil. Die Beteiligten trugen im Laufe des Gespräches nochmals ihre Standpunkte vor. Abschließend wurde jedoch festgestellt, dass zwischen den Beteiligten keine Einigung hinsichtlich der in Rede stehenden Bauflächendarstellung im Rahmen dieser Erörterung zu erzielen ist. Das diesbezügliche Protokoll ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Es wurde vereinbart, dass zunächst dieses Ergebnis den zuständigen Gremien der Stadt zur Beratung vorgelegt wird.

 

Im Anschluss daran ist mitzuteilen, ob die Bezirksplanungsbehörde im Einvernehmen mit dem Regionalrat über die nicht ausgeräumten Bedenken befinden soll. Würde auch hier eine einvernehmliche Beurteilung nicht zustande kommen, entscheidet die Landesplanungsbehörde im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien über die Übereinstimmung der gemeindlichen Planungsabsichten mit den Zielen der Raumordnung.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Es entstehen die üblichen Personalkosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat, er möge beschließen, dem Antrag der CDU-Fraktion vom 12.09.2008 auf Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Klinkumer Straße aufgrund der Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 09.01.2009 und des Ergebnisses der Erörterung vom 17.06.2009 nicht zu folgen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Beschluss der Bezirksplanungsbehörde mitzuteilen.

 

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Anlagen

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