Entscheidungsvorlage - VO/1157/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Fraktion nach § 20 GO betreffend Kindergarten Rabennest in Harbeck
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Fabry, Rudolf
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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01.09.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit
Schreiben vom
“Am Tag der “Offenen Kindergärten“
in Wegberg besuchten Vertreter unserer Fraktion die Kita Rabennest in Harbeck.
Bei der Besichtigung des Gebäudes nahmen die Besucher
zunächst einen sehr unangenehmen Kanalgeruch im Objekt wahr. Auf Nachfrage
teilte man uns mit, dass dieser störende Geruch dauerhaft im Gebäude vorhanden
ist.
Weiterhin konnte abbröckelnder Deckenputz im
Sanitärbereich und unmittelbar über dem Eingang des Gruppenraumes festgestellt
werden.
Die SPD-Fraktion bittet um Prüfung und Mitteilung, ob
diese Baumängel der Verwaltung bekannt sind und ggf. wann mit einer
Mängelbeseitigung gerechnet werden kann.
Wir bitten um Vorlage eines Zustandsberichtes.“
Zu
dem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die
Stadt Wegberg als Grundstückseigentümer hat der Kath. Pfarrgemeinde St. Peter
und Paul Wegberg das Grundstück Gemarkung
Wegberg, Flur 43, Flurstück 27, mit dem Gebäude der ehemaligen Volksschule
Harbeck zur Nutzung als Kindergarten vermietet. Von diesem Mietvertrag
ausgenommen ist die im Gebäude befindliche Wohnung. Die Pfarrgemeinde
verpflichtete sich 1974, in dem umgebauten Schulgebäude einen Kindergarten zu
betreiben und dessen Trägerschaft zu übernehmen. Laut Mietvertrag ist die
Gemeinde verpflichtet, sämtliche Reparaturen, die nicht im Rahmen des
Kindergartengesetzes bezuschusst werden, auf eigene Kosten durchzuführen.
Mängel hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Die
Pfarrgemeinde hat die während der Überlassung notwendigen Schönheitsreparaturen
selbst zu tragen.
Das
Problem der Geruchsbelästigung ist der Verwaltung seit vielen Jahren bekannt.
Die bisher durchgeführten Sanierungsarbeiten haben nicht zu dem erhofften
Erfolg geführt. Es ist nunmehr vorgesehen, den Kanalhausanschluss zu erneuern
und Grundleitungen im Gebäude ebenfalls zu sanieren. Zudem werden an dem
Gebäude folgende Arbeiten ausgeführt werden:
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Erneuerung Flachdach: |
20.000,00 € |
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Erneuerung Fenster: |
8.000,00 € |
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Erneuerung Heizung: |
27.000,00 € |
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Erneuerung Kanalanschluss: |
5.000,00
€ |
Die
Arbeiten zur Erneuerung des Flachdaches sind zwischenzeitlich ausgeschrieben
worden und mit den Sanierungsarbeiten wird im Herbst 2009 begonnen.
Weitere
Sanierungsarbeiten sind im Zuge der durch die Pfarrgemeinde geplanten
Umbauarbeiten am Kindergarten vorgesehen.
