Entscheidungsvorlage - VO/1157/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 4. November 2008 stellt die SPD-Fraktion nach § 20 der Geschäftsordnung den folgenden Antrag:

 

“Am Tag der “Offenen Kindergärten“ in Wegberg besuchten Vertreter unserer Fraktion die Kita Rabennest in Harbeck.

 

Bei der Besichtigung des Gebäudes nahmen die Besucher zunächst einen sehr unangenehmen Kanalgeruch im Objekt wahr. Auf Nachfrage teilte man uns mit, dass dieser störende Geruch dauerhaft im Gebäude vorhanden ist.

 

Weiterhin konnte abbröckelnder Deckenputz im Sanitärbereich und unmittelbar über dem Eingang des Gruppenraumes festgestellt werden.

 

Die SPD-Fraktion bittet um Prüfung und Mitteilung, ob diese Baumängel der Verwaltung bekannt sind und ggf. wann mit einer Mängelbeseitigung gerechnet werden kann.

 

Wir bitten um Vorlage eines Zustandsberichtes.“

 

Zu dem Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die Stadt Wegberg als Grundstückseigentümer hat der Kath. Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Wegberg das  Grundstück Gemarkung Wegberg, Flur 43, Flurstück 27, mit dem Gebäude der ehemaligen Volksschule Harbeck zur Nutzung als Kindergarten vermietet. Von diesem Mietvertrag ausgenommen ist die im Gebäude befindliche Wohnung. Die Pfarrgemeinde verpflichtete sich 1974, in dem umgebauten Schulgebäude einen Kindergarten zu betreiben und dessen Trägerschaft zu übernehmen. Laut Mietvertrag ist die Gemeinde verpflichtet, sämtliche Reparaturen, die nicht im Rahmen des Kindergartengesetzes bezuschusst werden, auf eigene Kosten durchzuführen. Mängel hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

Die Pfarrgemeinde hat die während der Überlassung notwendigen Schönheitsreparaturen selbst zu tragen.

 

Das Problem der Geruchsbelästigung ist der Verwaltung seit vielen Jahren bekannt. Die bisher durchgeführten Sanierungsarbeiten haben nicht zu dem erhofften Erfolg geführt. Es ist nunmehr vorgesehen, den Kanalhausanschluss zu erneuern und Grundleitungen im Gebäude ebenfalls zu sanieren. Zudem werden an dem Gebäude folgende Arbeiten ausgeführt werden:

 

- Erneuerung Flachdach:

20.000,00 €

- Erneuerung Fenster:

8.000,00 €

- Erneuerung Heizung:

27.000,00 €

- Erneuerung Kanalanschluss:

  5.000,00 €

 

                                                                       

Die Arbeiten zur Erneuerung des Flachdaches sind zwischenzeitlich ausgeschrieben worden und mit den Sanierungsarbeiten wird im Herbst 2009 begonnen.

 

Weitere Sanierungsarbeiten sind im Zuge der durch die Pfarrgemeinde geplanten Umbauarbeiten am Kindergarten vorgesehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

An Instandhaltungsrückstellungen sind für den Kindergarten Harbeck insgesamt 60.000,00 € bereitgestellt.

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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