Mitteilungsvorlage - VO/1167/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Finale Freigabe:
- Wilms, Hans-Peter
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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01.09.2009
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Sachverhalt
Anträge der SPD-Fraktion vom
Im Neubaugebiet "Auf dem
Kamp" sind von der Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Wegberg bislang
15 Grundstücke veräußert worden.
Auf diesen Baugrundstücken
sind bisher 9 Einfamilienwohnhäuser errichtet worden. In den fertiggestellten
Wohnhäusern leben derzeit 9 Familien mit insgesamt 22 Personen, darunter 6
Kinder im Alter zwischen ein und sieben Jahren.
Die
Planungsarbeiten des beauftragten Ing.-Büros Gietemann aus Geilenkirchen für
den geplanten provisorischen Fuß- und Radweg (s. Antrag vom
Anhand
einer beim Ing.-Büro angefragten Kostenschätzung für die Herstellung der
provisorischen Fuß- und Radwegeverbindung stellte sich heraus, dass dieser
Verbindungsweg voraussichtlich Kosten von ca. 42.000,00 Euro verursachen würde.
Aufgrund
der bisherigen geringen Auslastung des Baugebietes und der zu erwartenden hohen
finanziellen Aufwendungen sieht sich die Stadtentwicklungsgesellschaft derzeit
nicht in der Lage, diese Wegeverbindungen zeitnah umzusetzen.
Antrag auf Errichtung und Betrieb einer
Bahnschotteraufbereitungsanlage an der Roedgener Bahn
Dem
Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr wurde bereits in der Sitzung am
Nach
telefonischer Rückfrage am
Auch
gegen diesen Antrag wurden erhebliche Bedenken von Seiten der Stadt Wegberg
schriftlich geäußert und insbesondere im Hinblick auf die projizierte
Naherholungsnutzung in diesem Bereich und der Wald- und Naturschutzfunktion
angeregt, diesen Antrag abzulehnen.
Dieser
Anregung wurde nicht gefolgt. Mit Schreiben vom
Reparatur von Abwasserkanälen
Die Verwaltung hat in den letzten Monaten festgestellt, dass die städtischen Abwasserkanäle insgesamt von 72 Versorgungsleitungen (Stromkabel, Wasserleitungen, Telefonkabel) durchquert werden. Diese Kreuzungen innerhalb des Rohrquerschnittes führen zu einer Leistungsminderung der Kanäle und regelmäßig zu Verstopfungen der Abwasseranlagen. Durch die Versorgungsträger wurden bisher ca. 70 % dieser fehlerhaft verlegten Versorgungsleitungen repariert. Bis auf eine Querung sind alle Reparaturarbeiten durch die Versorgungsträger in Auftrag gegeben worden und werden von diesen auch bezahlt.
Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
Auf
Wunsch von Bürgern und Ratsmitgliedern hat der Baubetriebshof bei der
Landwirtschaftskammer nachgefragt, welche Herbizide im öffentlichen Bereich
eingesetzt werden dürfen.
Totalherbizide
mit dem Wirkstoff Glyphosat dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung der
Landwirtschaftskammer lediglich auf wassergebundenen Friedhofswegen eingesetzt
werden. Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf anderen Flächen ist in der
Regel nicht genehmigungsfähig. Es gibt nur wenige Ausnahmen.
Grundsätzlich
muss darauf geachtet werden, dass keine Pflanzenschutzmittel in Gewässer oder
in die Kanalisation gelangen.
Straßenausbau
Beim
Ausbau, beim Umbau bzw. bei der Ersterstellung von Straßen entstehen immer
wieder Probleme mit den Garagenzufahrten bzw. Hauszugängen. Die Verwaltung ist
bemüht, die Straßen so auszubauen, dass vorhandene Garagenzufahrten bzw.
Hauszugänge nicht verändert werden müssen, kann dies jedoch nicht in jedem
Einzelfall garantieren. Eine Anpassungspflicht des Straßenbaulastträgers
besteht jedoch nicht. Der Träger der Straßenbaulast ist insbesondere bei der
Ersterstellung einer öffentlichen Straße weder aus dem Gesetz noch aus
allgemeinen Rechtsgrundsätzen verpflichtet, das Nivellement der Straße
demjenigen der bereits bestehenden Grundstückseinfahrten anzupassen. Es
unterliegt der Planungshoheit der Gemeinde, ob und wie sie eine öffentliche
Straße anlegt. Der Bürger hat keinen Anspruch darauf, dass eine solche in einer
bestimmten Art und Weise angelegt wird. Der Straßenausbau darf nicht
willkürlich erfolgen. Sofern eine vorhandene Straße umgebaut wird, hat der
Straßenbaulastträger darauf zu achten, dass vorhandene Zufahrten in die
Straßenausbauplanung mit berücksichtigt werden. Wenn eine Höhenveränderung der
Zufahrten notwendig ist, scheidet ein Anspruch aus den Gesichtpunkten der
Amtspflichtverletzung regelmäßig aus, wenn die Ausbauplanung fachgerecht
erfolgt ist und nicht willkürlich.
Feldversuch zur Energieeinsparung beim Dimmen
von Straßenleuchten
Am
Als
Referenzgebiet wurde die Straße "Auf dem Kuhberg" in Wildenrath
ausgewählt. Ausschlaggebend hierfür war die klare Strukturierung des
Wohngebietes. So wurde für den Dimmversuch der vorhandenen Beleuchtung
(insgesamt 22 Stück) nur ein Vorschaltgerät benötigt.
Um
ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, wurden der Stromverbrauch sowohl für
die Referenzphase (konventioneller Betrieb der Beleuchtungsanlage) als auch für
die Vergleichsphase (Dimmlight Betrieb der Beleuchtungsanlage) im gleichen
Zeitraum zweier aufeinanderfolgender Jahre durchgeführt.
In
der Referenzphase vom
Daraus
ergibt sich für den Zeitraum von ca. 8 Monaten eine Energieeinsparung während
der Vergleichsphase gegenüber dem konventionellen Betrieb von
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7.950,10 kWh |
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7.035,80 kWh |
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914,30 kWh |
Dies
entspricht einer Einsparung von 11,5 %. Bei einem Mittelpreis von 14
ct/kWh entspricht dies einer Ersparnis von 128 Euro/8 Monaten. Hochgerechnet
auf ein Kalenderjahr etwa 160 Euro.
Dem
entgegen stehen die Kosten für die Dimmeinrichtung von ca.3.000,00 Euro/Stück.
Somit würde eine Amortisation allein für das Referenzgerät erst nach ca. 19
Jahren erfolgen. Bei Gebieten für die zwei oder sogar noch mehr
Dimmeinrichtungen erforderlich wären, träte die Amortisation wesentlich später
ein.
(Anlage
1: „Zusammenfassung Dimmlight Wildenrath“.)
Ortskern Beeck
Gestaltungssatzung –
Denkmalbereichssatzung
Die Gestaltungssatzung
für den Ortskern Beeck wurde am
Die für den gleichen Geltungsbereich beschlossene Denkmalbereichssatzung ist nach dem
Denkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig. Der für die Genehmigung zuständige
Landrat des Kreises Heinsberg – Obere Denkmalbehörde – hat diese am
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in Kürze.
Einrichtung einer Bushaltestelle im
ÖPNV am Einkaufszentrum Fußbachstraße;
Antrag der FDP-Fraktion vom
Zwischenzeitlich haben die
Polizei und die WestEnergie der Einrichtung einer Haltestelle für die Linie 413
für das Einkaufszentrum Fußbachstraße (Gelände der ehemaligen Molkerei bzw. der
Raiffeisen Warenzentrale) zugestimmt.
Die zwei Verkehrsschilder (2
Fahrtrichtungen) werden von der WestEnergie bis Ende September aufgestellt. Die
Haltepunkte sollen die Bezeichnung “Westend“ erhalten.
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
auf der L 367, Alte Landstraße, OD Klinkum
Am
Mittwoch,
Konjunkturpaket II –
landwirtschaftlicher Wegebau –
Die
Verwaltung hatte die Ortsbauernvorsitzenden und Ortslandwirte am
-
Teilstück
landwirtschaftlicher Weg von der Friedrich-List-Allee Richtung Petersholz
-
Teilstück des
landwirtschaftlichen Weges von der K 29 Richtung Wegberg
-
landwirtschaftlicher
Weg von der K 12 Richtung Kipshoven.
Die
notwendigen Arbeiten sollen nunmehr ausgeschrieben werden und kurzfristig
vergeben werden. Finanziert wird die Maßnahme mit 80.000,00 Euro aus den
Mitteln des Konjunkturpakets II.
(Anlage 3: Fotos
und Übersichtskarten der betreffenden Wege)
Öffnung des Straßenteilstücks für den
PKW-Verkehr vom Burgparkplatz / Wegberger Mühle in Richtung Kirche zum
Parkplatz Schwalmaue
Mit der Vorlage VO/1089/09 wurden dem Fachausschuss in seiner
Sitzung am
Die Polizei wurde im förmlichen Anordnungsverfahren nach StVO
beteiligt. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. Im Ergebnis rät die
Polizei aus Sicht der Verkehrsunfallprävention von der geplanten Öffnung der
Straße, verbunden mit dem dann zulässigen Gegenverkehr, dringend ab. Aufgrund
des tatsächlichen Ausbauzustandes werden mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Personen-
und Sachschäden befürchtet.
Die Verwaltung wird eine Öffnung der Straße für den Gegenverkehr,
auch versuchsweise, nicht anordnen. Neben der Beurteilung durch die Polizei
stehen auch den technischen Vorgaben für die Ausgestaltung der Fahrbahn der
beabsichtigten Maßnahmen entgegen.
(Anlage 2:
Schreiben der Kreispolizeibehörde vom
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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56,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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456,8 kB
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