Mitteilungsvorlage - VO/1167/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Anträge der SPD-Fraktion vom 15.08.2008 betreffend Fuß-, Radweg-Verbindung zwischen dem Neubaugebiet „Auf dem Kamp“ und der Heuchterstraße / Ecke Kampstraße und vom 25.08.2009 betreffend Verbindungsweg zwischen Besenbinderstraße und Wehrstraße in Arsbeck

 

Im Neubaugebiet "Auf dem Kamp" sind von der Stadtentwicklungsgesellschaft der Stadt Wegberg bislang 15 Grundstücke veräußert worden.

 

Auf diesen Baugrundstücken sind bisher 9 Einfamilienwohnhäuser errichtet worden. In den fertiggestellten Wohnhäusern leben derzeit 9 Familien mit insgesamt 22 Personen, darunter 6 Kinder im Alter zwischen ein und sieben Jahren.

 

Die Planungsarbeiten des beauftragten Ing.-Büros Gietemann aus Geilenkirchen für den geplanten provisorischen Fuß- und Radweg (s. Antrag vom 15.08.2008) sowie notwendige Vorbereitungsarbeiten sind zwischenzeitlich abgeschlossen.

 

Anhand einer beim Ing.-Büro angefragten Kostenschätzung für die Herstellung der provisorischen Fuß- und Radwegeverbindung stellte sich heraus, dass dieser Verbindungsweg voraussichtlich Kosten von ca. 42.000,00 Euro verursachen würde.

 

Aufgrund der bisherigen geringen Auslastung des Baugebietes und der zu erwartenden hohen finanziellen Aufwendungen sieht sich die Stadtentwicklungsgesellschaft derzeit nicht in der Lage, diese Wegeverbindungen zeitnah umzusetzen.

 

 

Antrag auf Errichtung und Betrieb einer Bahnschotteraufbereitungsanlage an der Roedgener Bahn

 

Dem Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr wurde bereits in der Sitzung am 18.06.2009 mitgeteilt, dass die Firma UWR Umwelttechnik für die Errichtung und den Betrieb einer Bahnschotteraufbereitungsanlage an der Roedgener Bahn auf dem Gebiet der Stadt Wegberg bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag gestellt habe. Ferner wurde mitgeteilt, dass aufgrund erheblicher bau- und planungsrechtlicher Bedenken das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt wurde.

 

Nach telefonischer Rückfrage am 24.06.2009 bei der Bezirksregierung Köln hat der Antragsteller aufgrund der negativen Stellungnahme der Stadt Wegberg diesen Antrag zurückgezogen. Ferner wurde mitgeteilt, dass zwischenzeitlich ein neuer Antrag gestellt worden sei, der sich jedoch ausschließlich auf das Gebiet der Stadt Wassenberg erstreckt. Aufgrund von Veränderungen der Zuständigkeiten sei nun der Kreis Heinsberg als Genehmigungsbehörde zuständig.

 

Auch gegen diesen Antrag wurden erhebliche Bedenken von Seiten der Stadt Wegberg schriftlich geäußert und insbesondere im Hinblick auf die projizierte Naherholungsnutzung in diesem Bereich und der Wald- und Naturschutzfunktion angeregt, diesen Antrag abzulehnen.

Dieser Anregung wurde nicht gefolgt. Mit Schreiben vom 16.07.2009 wurde der Genehmigungsbescheid durch die Kreisverwaltung zugestellt.

 

 

Reparatur von Abwasserkanälen

 

Die Verwaltung hat in den letzten Monaten festgestellt, dass die städtischen Abwasserkanäle insgesamt von 72 Versorgungsleitungen (Stromkabel, Wasserleitungen, Telefonkabel) durchquert werden. Diese Kreuzungen innerhalb des Rohrquerschnittes führen zu einer Leistungsminderung der Kanäle und regelmäßig zu Verstopfungen der Abwasseranlagen. Durch die Versorgungsträger wurden bisher ca. 70 % dieser fehlerhaft verlegten Versorgungsleitungen repariert. Bis auf eine Querung sind alle Reparaturarbeiten durch die Versorgungsträger in Auftrag gegeben worden und werden von diesen auch bezahlt.

 

 

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

 

Auf Wunsch von Bürgern und Ratsmitgliedern hat der Baubetriebshof bei der Landwirtschaftskammer nachgefragt, welche Herbizide im öffentlichen Bereich eingesetzt werden dürfen.

 

Totalherbizide mit dem Wirkstoff Glyphosat dürfen mit einer Ausnahmegenehmigung der Landwirtschaftskammer lediglich auf wassergebundenen Friedhofswegen eingesetzt werden. Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln auf anderen Flächen ist in der Regel nicht genehmigungsfähig. Es gibt nur wenige Ausnahmen.

 

Grundsätzlich muss darauf geachtet werden, dass keine Pflanzenschutzmittel in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen.

 

 

Straßenausbau

 

Beim Ausbau, beim Umbau bzw. bei der Ersterstellung von Straßen entstehen immer wieder Probleme mit den Garagenzufahrten bzw. Hauszugängen. Die Verwaltung ist bemüht, die Straßen so auszubauen, dass vorhandene Garagenzufahrten bzw. Hauszugänge nicht verändert werden müssen, kann dies jedoch nicht in jedem Einzelfall garantieren. Eine Anpassungspflicht des Straßenbaulastträgers besteht jedoch nicht. Der Träger der Straßenbaulast ist insbesondere bei der Ersterstellung einer öffentlichen Straße weder aus dem Gesetz noch aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen verpflichtet, das Nivellement der Straße demjenigen der bereits bestehenden Grundstückseinfahrten anzupassen. Es unterliegt der Planungshoheit der Gemeinde, ob und wie sie eine öffentliche Straße anlegt. Der Bürger hat keinen Anspruch darauf, dass eine solche in einer bestimmten Art und Weise angelegt wird. Der Straßenausbau darf nicht willkürlich erfolgen. Sofern eine vorhandene Straße umgebaut wird, hat der Straßenbaulastträger darauf zu achten, dass vorhandene Zufahrten in die Straßenausbauplanung mit berücksichtigt werden. Wenn eine Höhenveränderung der Zufahrten notwendig ist, scheidet ein Anspruch aus den Gesichtpunkten der Amtspflichtverletzung regelmäßig aus, wenn die Ausbauplanung fachgerecht erfolgt ist und nicht willkürlich.

 

 

Feldversuch zur Energieeinsparung beim Dimmen von Straßenleuchten

 

Am 5. Juli 2007 hat die Stadt Wegberg in Zusammenarbeit mit der WestEnergie und Verkehr einen Feldversuch zur Energieeinsparung bei der Straßenbeleuchtung gestartet.

 

Als Referenzgebiet wurde die Straße "Auf dem Kuhberg" in Wildenrath ausgewählt. Ausschlaggebend hierfür war die klare Strukturierung des Wohngebietes. So wurde für den Dimmversuch der vorhandenen Beleuchtung (insgesamt 22 Stück) nur ein Vorschaltgerät benötigt.

 

Um ein aussagekräftiges Ergebnis zu erhalten, wurden der Stromverbrauch sowohl für die Referenzphase (konventioneller Betrieb der Beleuchtungsanlage) als auch für die Vergleichsphase (Dimmlight Betrieb der Beleuchtungsanlage) im gleichen Zeitraum zweier aufeinanderfolgender Jahre durchgeführt.

 

In der Referenzphase vom 05.07.2007 bis zum 31.03.2008 wurde insgesamt ein Stromverbrauch von 7.950,10 kWh gemessen. Der Stromverbrauch während der Vergleichsphase vom 04.07.2008 bis zum 12.03.2009 betrug inkl. Vorschaltgerät 7.035,80 kWh.

 

Daraus ergibt sich für den Zeitraum von ca. 8 Monaten eine Energieeinsparung während der Vergleichsphase gegenüber dem konventionellen Betrieb von

 

7.950,10 kWh

7.035,80 kWh

914,30 kWh

 

Dies entspricht einer Einsparung von 11,5 %. Bei einem Mittelpreis von 14 ct/kWh entspricht dies einer Ersparnis von 128 Euro/8 Monaten. Hochgerechnet auf ein Kalenderjahr etwa 160 Euro.

 

Dem entgegen stehen die Kosten für die Dimmeinrichtung von ca.3.000,00 Euro/Stück. Somit würde eine Amortisation allein für das Referenzgerät erst nach ca. 19 Jahren erfolgen. Bei Gebieten für die zwei oder sogar noch mehr Dimmeinrichtungen erforderlich wären, träte die Amortisation wesentlich später ein.

 

(Anlage 1: „Zusammenfassung Dimmlight Wildenrath“.)

 

 

Ortskern Beeck

Gestaltungssatzung – Denkmalbereichssatzung

 

Die Gestaltungssatzung für den Ortskern Beeck wurde am 27.07.2009 öffentlich bekannt gemacht. Sie trat nach Ablauf der Aushangfrist von einer Woche am 04.08.2009 in Kraft.

 

Die für den gleichen Geltungsbereich beschlossene Denkmalbereichssatzung ist nach dem Denkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig. Der für die Genehmigung zuständige Landrat des Kreises Heinsberg – Obere Denkmalbehörde – hat diese am 12.08.2009 ohne Auflagen erteilt.

 

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt in Kürze.

 

 

Einrichtung einer Bushaltestelle im ÖPNV am Einkaufszentrum Fußbachstraße;

Antrag der FDP-Fraktion vom 08.09.2009, VO/0886/08

 

Zwischenzeitlich haben die Polizei und die WestEnergie der Einrichtung einer Haltestelle für die Linie 413 für das Einkaufszentrum Fußbachstraße (Gelände der ehemaligen Molkerei bzw. der Raiffeisen Warenzentrale) zugestimmt.

 

Die zwei Verkehrsschilder (2 Fahrtrichtungen) werden von der WestEnergie bis Ende September aufgestellt. Die Haltepunkte sollen die Bezeichnung “Westend“ erhalten.

 

 

Verbesserung der Verkehrsverhältnisse auf der L 367, Alte Landstraße, OD Klinkum

 

Am Mittwoch, 2. September, 19.30 Uhr, findet im Sportlerheim SV-Klinkum eine Informationsveranstaltung zur beabsichtigten Parkregelung in der Ortsdurchfahrt Klinkum statt.

 

 

Konjunkturpaket II – landwirtschaftlicher Wegebau –

 

Die Verwaltung hatte die Ortsbauernvorsitzenden und Ortslandwirte am 11. Juli 2009 zu einem Gespräch betreffend Sanierung landwirtschaftlicher Wege eingeladen. Die Landwirte hatten in diesem Gespräch den Wunsch geäußert, an verschiedenen landwirtschaftlichen Wegen Sanierungen und insbesondere Deckenerneuerungs- arbeiten durchzuführen. Die Wege sind anschließend von Verwaltungsmitarbeitern überprüft worden und den Landwirten wurde eine Prioritätenliste zugesandt. In der ersten Priorität sind drei Wege enthalten:

 

-          Teilstück landwirtschaftlicher Weg von der Friedrich-List-Allee Richtung Petersholz

-          Teilstück des landwirtschaftlichen Weges von der K 29 Richtung Wegberg

-          landwirtschaftlicher Weg von der K 12 Richtung Kipshoven.

 

Die notwendigen Arbeiten sollen nunmehr ausgeschrieben werden und kurzfristig vergeben werden. Finanziert wird die Maßnahme mit 80.000,00 Euro aus den Mitteln des Konjunkturpakets II.

 

(Anlage 3: Fotos und Übersichtskarten der betreffenden Wege)

 

 

 

Öffnung des Straßenteilstücks für den PKW-Verkehr vom Burgparkplatz / Wegberger Mühle in Richtung Kirche zum Parkplatz Schwalmaue

 

Mit der Vorlage VO/1089/09 wurden dem Fachausschuss in seiner Sitzung am 05.05.2009 einige Maßnahmen aus der Arbeit der Projektgruppe vorgestellt. Zur Erleichterung des Parkverkehrs sollte zunächst ein zeitlich begrenzter Verkehrsversuch mit der Öffnung des Straßenteilstücks für PKW-Verkehr durchgeführt werden. Zurzeit ist die Straße als sogenannte „unechte Einbahnstraße“ (Verbot der Durchfahrt an der Wegberger Mühle) beschildert.

 

Die Polizei wurde im förmlichen Anordnungsverfahren nach StVO beteiligt. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt. Im Ergebnis rät die Polizei aus Sicht der Verkehrsunfallprävention von der geplanten Öffnung der Straße, verbunden mit dem dann zulässigen Gegenverkehr, dringend ab. Aufgrund des tatsächlichen Ausbauzustandes werden mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Personen- und Sachschäden befürchtet.

 

Die Verwaltung wird eine Öffnung der Straße für den Gegenverkehr, auch versuchsweise, nicht anordnen. Neben der Beurteilung durch die Polizei stehen auch den technischen Vorgaben für die Ausgestaltung der Fahrbahn der beabsichtigten Maßnahmen entgegen.

 

 

(Anlage 2: Schreiben der Kreispolizeibehörde vom 01.07.2009)

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen

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