Entscheidungsvorlage - VO/1155/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion hat 2008 den Antrag gestellt, der Rat möge die Verwaltung beauftragen, durch geeignete Maßnahmen die Auswirkungen durch den Bau der B 221n auf die Infrastruktur der Stadtteile Arsbeck und Wildenrath rechtzeitig und vorausschauend zu berücksichtigen. Die Begründung des Antrages ist der Anlage 1 zu entnehmen. Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.04.2008 diesen Antrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftförderung verwiesen.

 

Der durch die Stadt Wegberg seit über 30 Jahren geforderte Bau der Ortsumgehungen Arsbeck und Wildenrath hat bekanntlich nach mehreren Verzögerungen zwischenzeitlich durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW  begonnen. Nach der Fertigstellung der Ortsumgehungen wird  durch die verkehrliche Entlastung und eine damit verbundene Reduzierung von Immissionen die Wohn- und Wohnumfeldqualität innerhalb der Ortslagen deutlich erhöht. Zerschneidungseffekte werden zukünftig vermindert und zugleich die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessert. Insbesondere im Hinblick auf die projektierte Wohnbauentwicklung Arsbeck-Nord  wird in Folge einer Erhöhung der Attraktivität mit einer besseren Vermarktung gerechnet. Ohne flankierende Maßnahmen im öffentlichen und privaten Raum würde jedoch gleichwohl das derzeitige negative städtebauliche Erscheinungsbild (überdimensionierte Verkehrsflächen, geringe Begrünung und Aufenthaltsqualität, fehlende Radwege  usw.)  weiterhin bestehen.

 

Neben den positiven Effekten von Umgehungsstraßen besteht jedoch auch die Gefahr, dass zukünftig durch den geringeren Durchgangsverkehr eine Änderung der  Frequentierung  des innerörtlichen Nahversorgungsangebotes und der Dienstleistungen einhergeht. Aufgrund der besonderen Versorgungsfunktion von Arsbeck für das westliche Stadtgebiet wurde das Ortszentrum im Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzept als zentraler Versorgungsbereich / Nahversorgungszentrum definiert.  Die Erhaltung und Verbesserung der Nahversorgungsfunktion in Arsbeck  - aber auch in Wildenrath -  ist daher auch zukünftig sicherzustellen.

 

Ziel ist es somit, die zu erwartenden Auswirkungen zu untersuchen und realisierbare Maßnahmenvorschläge aufzuzeigen und schrittweise umzusetzen. Hierbei ist der finanzielle Handlungsspielraum von entscheidender Bedeutung.

 

Die Verwaltung hat daher mit dem Büro BKR aus Aachen Kontakt aufgenommen und um ein entsprechendes Leistungsangebot (Anlage 2) gebeten. Das Büro mit derzeit 14 Mitarbeitern wurde 1980 von Herrn Professor Dietmar Castro und Herrn  Ajo Hinzen gegründet und nimmt vielfältige Planungsaufgaben im Siedlungs- und Freiraum wahr. Herr Hinzen wird in der Sitzung die beabsichtigte Vorgehensweise erläutern und für Fragen zur Verfügung stehen.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung nimmt die Ausführungen zur beabsichtigten „Entwicklungsstudie zu den Ortsdurchfahrten Arsbeck und Wildenrath“ zur Kenntnis. Die Verwaltung wird zunächst beauftragt, sich um eine Förderung dieser Entwicklungsstudie zu bemühen, über die Ergebnisse zu berichten und den notwendigen Eigenanteil in den Haushaltsentwurf 2010 einzustellen. Im Anschluss erfolgt die Auftragsvergabe.

 

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Anlagen

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