Entscheidungsvorlage - VO/1174/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Vorlage nimmt Bezug auf die Mitteilung der Verwaltung für die Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 09.06.2009, VO/1126/09 “Bericht der Verwaltung zu Verkehrsangelegenheiten“.

 

Im Vorfeld einer verkehrsrechtlichen Anordnung von Verkehrszeichen nach der StVO ist die Stellungnahme der Polizei einzuholen. Zum Thema Schutzstreifen für den Radverkehr fand am 26.05.2009 eine Ortsbesichtigung mit dem Leiter des Dezernats Verkehrsunfallprävention und Verkehrssicherheitsberatung des Landrates als Kreispolizeibehörde Heinsberg statt.

 

Verkehrssituation Fußbachstraße / Maaseiker Straße

Antrag der FDP-Fraktion vom 07.06.2006 und 03.01.2007 (Vorlage VO/0456/07), Antrag der SPD-Fraktion vom 23.01.2007, Projektgruppe Verkehrsplanung Innenstadt; Maßnahmenkatalog (Vorlage VO/1089/09)

Der SPD-Antrag sieht die Anlage von Schutzstreifen zur Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn im Bereich Klinkumer Kreuzung bis zur Zufahrt des Parkplatzes Schwalmaue vor.

Der FDP-Antrag beinhaltet die Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Fußbachstraße und Maaseiker Straße bis zur Einmündung Echter Straße durch Wegfall von (einigen) Stellplätzen.

Die Schutzstreifen eröffnen die Möglichkeit, dem Radverkehr am Fahrbahnrand eine Fläche zur Verfügung zu stellen, die von PKW in der Regel nicht und von LKW und Bussen nur im Bedarfsfall benutzt werden soll. Nach der StVO sind u. a. folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Bei beidseitigen Schutzstreifen muss die Breite der für den fließenden Verkehr zur Verfügung stehenden im Gegenverkehr benutzbaren Fahrbahn mindestens 7 m und weniger als 8,5 m betragen. Die restliche Fahrbahnbreite für den Kfz-Verkehr muss mindestens 4,5 m, höchstens 5,5 m betragen. Der ruhende Verkehr ist auf der Fahrbahn auszuschließen. Der Streifen muss mindestens 1,25 m breit sein.

Aufgrund der tatsächlichen Fahrbahnbreite wäre ein beidseitiger Schutzstreifen zwischen der Klinkumer Kreuzung und der Einmündung Heerstraße möglich. Ein absolutes Halteverbot wäre einzurichten. Die Polizei hält diesen Abschnitt für tauglich.

Für den Bereich Einmündung  Venloer Straße bis Einfahrt Parkplatz Schwalmaue wäre nur ein einseitiger Schutzstreifen oder ein alternierender Schutzstreifen (s.  Punkt Beecker Straße, Einrichtung eines alternierenden Schutzstreifens für Radverkehr als Verkehrsversuch) – für beide Fälle unter Wegfall aller zurzeit markierten Parkplätze – möglich.

Gleiches gilt für den Bereich Einmündung Tüschenbroicher Straße bis zur Einmündung Echter Straße / Gierenstraße.

Für den Bereich zwischen der Einmündung Parkplatz Schwalmaue und der Einmündung Tüschenbroicher Straße soll eine Aufwertung und Absicherung durch einen Umbau (niveaugleiche Aufpflasterung mit Temporeduzierung, ggf. Shared-Space-Ansatz) erfolgen. Eine Planung und Kostenermittlung soll kurzfristig vergeben werden. (Vergabe in der Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am 01.09.09.)

Bis zu einer Realisierung der Umbaumaßnahme sollten 2 Parkplätze als geschwindigkeitsdämpfende Elemente unmittelbar vor den Einmündungen Hauptstraße und Bergstraße zum Schutz des Fuß- und Radverkehrs aus der Fußgängerzone bzw. des gesamten Verkehrs aus der Bergstraße (schlechte Sichtbeziehung) zwingend erhalten bleiben.

Im Ergebnis wird bei der Anlegung von Schutzstreifen unter Wegfall aller Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn zwar die Sicherheit für Radfahrer erhöht, allerdings wird das Geschwindigkeitsniveau deutlich angehoben. Dies bedingt ein höheres Gefährdungspotential für den sensiblen Bereich des Einmündungsbereiches Hauptstraße / Bergstraße, vor allem, wenn die 2 verbleibenden Parkplätze nicht genutzt werden. Der beidseitig mögliche Streifen zwischen Klinkumer Kreuzung und Heerstraße wird als nicht kritisch bewertet.

Alternativ könnte der Wegfall einiger Stellplätze (Bereich Venloer Straße bis Echter Straße) den Verkehrsfluss erheblich verbessern. Leider wäre ein besonderer Schutz für den Radverkehr durch Schutzstreifen unter Beibehaltung von Stellplätzen rechtlich nicht realisierbar.

Zum Erfordernis eines Schutzstreifens in Bezug auf den Schülerradverkehr ist zu bemerken, dass Schüler aus Klinkum / Bissen einen tauglichen Radweg (beidseitig) von der Klinkumer Kreuzung entlang des Grenzlandringes bis zur neuen Querungshilfe in Höhe Gierenstraße (von da aus mit Unterstützung von Schülerlotsendienst direkt zur Schule) als Schulwegempfehlung vorfinden. Im Bereich der Märkte wird beidseitig eine Bushaltestelle eingerichtet.

Die Verwaltung schlägt vor, Schutzstreifen beidseitig im Bereich Klinkumer Kreuzung bis Einmündung Heerstraße einzurichten. Aufgrund des schlechten Zustandes der Fahrbahn ist beabsichtigt, vor den Markierungsarbeiten eine Deckensanierung durchzuführen. Wegen des Parkbedarfs und der Nähe zum Zentrum sollten auf den Teilstücken zwischen Venloer Straße und Echter Straße die Anzahl der vorhandenen markierten Stellplätze zur Verbesserung der Übersichtlichkeit (Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs) verringert werden.

Alternierende Schutzstreifen für Radverkehr auf der Beecker Straße, als Verkehrsversuch; Projektgruppe Verkehrsplanung Innenstadt, Maßnahmenkatalog (Vorlage VO/1089/09)

Im Abschlussbericht des Ingenieurbüros BSV zum Planungsworkshop wird ein System alternierender Schutzstreifen für Radverkehr vorgestellt (Seiten 27 bis 29). In der Projektgruppe wurde beschlossen, alternierende Schutzstreifen als Verkehrsversuch (nach der StVO möglich) in der Beecker Straße, Bereich Einmündung Kreuzherrenstraße bis zu den Einmündungen Freiheider Straße / Forst (Beginn des Radweges) anzuordnen.

Aufgrund der vorhandenen Parkstreifen neben der Fahrbahn ergeben sich Zwangspunkte für die möglichen Straßenseiten, auf denen die Markierungen erfolgen sollen. Ein Schutzstreifen direkt neben einem Parkstreifen (Gefahr durch aufschlagende Türen) bzw. an rückwärts ausparkenden PKW ist nicht möglich.

Danach ergibt sich folgende Abfolge (in Fahrtrichtung Beeck):

-         linke Seite von Einmündung Kreuzherrenstraße bis Birkenallee (bereits    vorhanden)

-          rechte Seite von Einmündung Birkenallee bis Einmündung Echter Straße

-          linke Seite von Einmündung Krankenhausstraße bis Einmündung Kieroth

-          rechte Seite von Einmündung Kieroth bis Einmündung Ophover Weg

-         linke Seite von Einmündung Ophover Weg bis Einmündung Freiheider Straße von dort aus Weiterfahrt auf vorhandenem Radweg

Alle Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn müssen entfallen.

Die Polizei hat für einen Verkehrsversuch Zustimmung signalisiert.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen wie vorgestellt zu realisieren und über die Ergebnisse des Verkehrsversuchs im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr zu berichten.

 

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