Entscheidungsvorlage - VO/1174/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Schutzstreifen für den Radverkehr auf der Fußbachstraße, der Maaseiker Straße und der Beecker Straße (Radwegekonzept Wegberg)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (StaWi)
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Entscheidung
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08.09.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Vorlage nimmt Bezug auf die Mitteilung der Verwaltung für die Sitzung des
Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am
Im
Vorfeld einer verkehrsrechtlichen Anordnung von Verkehrszeichen nach der StVO
ist die Stellungnahme der Polizei einzuholen. Zum Thema Schutzstreifen für den
Radverkehr fand am
Verkehrssituation
Fußbachstraße / Maaseiker Straße
Antrag der
FDP-Fraktion vom
Der SPD-Antrag
sieht die Anlage von Schutzstreifen zur Führung des Radverkehrs auf der
Fahrbahn im Bereich Klinkumer Kreuzung bis zur Zufahrt des Parkplatzes
Schwalmaue vor.
Der FDP-Antrag
beinhaltet die Verbesserung des Verkehrsflusses auf der Fußbachstraße und
Maaseiker Straße bis zur Einmündung Echter Straße durch Wegfall von (einigen)
Stellplätzen.
Die
Schutzstreifen eröffnen die Möglichkeit, dem Radverkehr am Fahrbahnrand eine
Fläche zur Verfügung zu stellen, die von PKW in der Regel nicht und von LKW und
Bussen nur im Bedarfsfall benutzt werden soll. Nach der StVO sind u. a.
folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Bei
beidseitigen Schutzstreifen muss die Breite der für den fließenden Verkehr zur
Verfügung stehenden im Gegenverkehr benutzbaren Fahrbahn mindestens 7 m und
weniger als 8,5 m betragen. Die restliche Fahrbahnbreite für den Kfz-Verkehr
muss mindestens 4,5 m, höchstens 5,5 m betragen. Der ruhende Verkehr ist auf
der Fahrbahn auszuschließen. Der Streifen muss mindestens 1,25 m breit sein.
Aufgrund der
tatsächlichen Fahrbahnbreite wäre ein beidseitiger Schutzstreifen
zwischen der Klinkumer Kreuzung und der Einmündung Heerstraße möglich. Ein
absolutes Halteverbot wäre einzurichten. Die Polizei hält diesen Abschnitt für
tauglich.
Für den Bereich
Einmündung Venloer Straße bis Einfahrt
Parkplatz Schwalmaue wäre nur ein einseitiger Schutzstreifen oder
ein alternierender Schutzstreifen (s.
Punkt Beecker Straße, Einrichtung eines alternierenden Schutzstreifens
für Radverkehr als Verkehrsversuch) – für beide Fälle unter
Wegfall aller zurzeit markierten Parkplätze – möglich.
Gleiches gilt
für den Bereich Einmündung Tüschenbroicher Straße bis zur Einmündung Echter
Straße / Gierenstraße.
Für den Bereich
zwischen der Einmündung Parkplatz Schwalmaue und der Einmündung Tüschenbroicher
Straße soll eine Aufwertung und Absicherung durch einen Umbau (niveaugleiche
Aufpflasterung mit Temporeduzierung, ggf. Shared-Space-Ansatz) erfolgen. Eine
Planung und Kostenermittlung soll kurzfristig vergeben werden. (Vergabe in der
Sitzung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr am
Bis zu einer
Realisierung der Umbaumaßnahme sollten 2 Parkplätze als
geschwindigkeitsdämpfende Elemente unmittelbar vor den Einmündungen Hauptstraße
und Bergstraße zum Schutz des Fuß- und Radverkehrs aus der Fußgängerzone bzw.
des gesamten Verkehrs aus der Bergstraße (schlechte Sichtbeziehung) zwingend
erhalten bleiben.
Im Ergebnis
wird bei der Anlegung von Schutzstreifen unter Wegfall aller Parkmöglichkeiten
auf der Fahrbahn zwar die Sicherheit für Radfahrer erhöht, allerdings wird das
Geschwindigkeitsniveau deutlich angehoben. Dies bedingt ein höheres
Gefährdungspotential für den sensiblen Bereich des Einmündungsbereiches
Hauptstraße / Bergstraße, vor allem, wenn die 2 verbleibenden Parkplätze nicht
genutzt werden. Der beidseitig mögliche Streifen zwischen Klinkumer Kreuzung
und Heerstraße wird als nicht kritisch bewertet.
Alternativ
könnte der Wegfall einiger Stellplätze (Bereich Venloer Straße bis
Echter Straße) den Verkehrsfluss erheblich verbessern. Leider wäre ein besonderer
Schutz für den Radverkehr durch Schutzstreifen unter Beibehaltung von
Stellplätzen rechtlich nicht realisierbar.
Zum Erfordernis
eines Schutzstreifens in Bezug auf den Schülerradverkehr ist zu bemerken, dass
Schüler aus Klinkum / Bissen einen tauglichen Radweg (beidseitig) von der
Klinkumer Kreuzung entlang des Grenzlandringes bis zur neuen Querungshilfe in
Höhe Gierenstraße (von da aus mit Unterstützung von Schülerlotsendienst direkt
zur Schule) als Schulwegempfehlung vorfinden. Im Bereich der Märkte wird
beidseitig eine Bushaltestelle eingerichtet.
Die Verwaltung
schlägt vor, Schutzstreifen beidseitig im Bereich Klinkumer Kreuzung bis Einmündung
Heerstraße einzurichten. Aufgrund des schlechten Zustandes der Fahrbahn ist
beabsichtigt, vor den Markierungsarbeiten eine Deckensanierung durchzuführen. Wegen
des Parkbedarfs und der Nähe zum Zentrum sollten auf den Teilstücken zwischen
Venloer Straße und Echter Straße die Anzahl der vorhandenen markierten
Stellplätze zur Verbesserung der Übersichtlichkeit (Leichtigkeit und Sicherheit
des Verkehrs) verringert werden.
Alternierende
Schutzstreifen für Radverkehr auf der Beecker Straße, als Verkehrsversuch;
Projektgruppe Verkehrsplanung Innenstadt, Maßnahmenkatalog (Vorlage VO/1089/09)
Im
Abschlussbericht des Ingenieurbüros BSV zum Planungsworkshop wird ein System
alternierender Schutzstreifen für Radverkehr vorgestellt (Seiten 27 bis 29). In
der Projektgruppe wurde beschlossen, alternierende Schutzstreifen als
Verkehrsversuch (nach der StVO möglich) in der Beecker Straße, Bereich
Einmündung Kreuzherrenstraße bis zu den Einmündungen Freiheider Straße / Forst
(Beginn des Radweges) anzuordnen.
Aufgrund der
vorhandenen Parkstreifen neben der Fahrbahn ergeben sich Zwangspunkte für die
möglichen Straßenseiten, auf denen die Markierungen erfolgen sollen. Ein
Schutzstreifen direkt neben einem Parkstreifen (Gefahr durch aufschlagende
Türen) bzw. an rückwärts ausparkenden PKW ist nicht möglich.
Danach ergibt
sich folgende Abfolge (in Fahrtrichtung Beeck):
- linke Seite von Einmündung
Kreuzherrenstraße bis Birkenallee (bereits
vorhanden)
- rechte Seite von Einmündung Birkenallee
bis Einmündung Echter Straße
- linke Seite von Einmündung
Krankenhausstraße bis Einmündung Kieroth
- rechte Seite von Einmündung Kieroth bis
Einmündung Ophover Weg
- linke Seite von Einmündung Ophover Weg
bis Einmündung Freiheider Straße von dort aus Weiterfahrt auf vorhandenem
Radweg
Alle Parkmöglichkeiten
auf der Fahrbahn müssen entfallen.
Die Polizei hat
für einen Verkehrsversuch Zustimmung signalisiert.
