Entscheidungsvorlage - VO/1176/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussgewährung an den SC Wegberg - Abschlagszahlungen für Stromkosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Entscheidung
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15.09.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Ophover Mühle ist verkauft worden. Es wird auf die entsprechenden Beratungen im
Grundstücksausschuss am12.02.2009 (Vorlage SI/0489/09) und im Rat am 17.02.2009
(Vorlage SI/0452/09) verwiesen.
In
den Beratungen haben alle Fraktionen deutlich gemacht, dass eine
einvernehmliche Lösung mit den Vereinen, die einen Pachtvertrag über
Räumlichkeiten im Gebäude der Ophover Mühle haben, gefunden werden solle. Dies
ist auch so erfolgt. Mit dem SC Wegberg ist vereinbart worden, dass die
Nebenkosten zunächst an den Käufer des Gebäudes entrichtet werden sollen. Im
Rahmen der Vereinsförderung soll dann ein Zuschussantrag vom Verein gestellt
werden, der -wie in vergleichbaren Fällen auch- im zuständigen Fachausschuss
beraten werden soll.
Es
ist zu erwarten, dass entsprechend den bisherigen Regelungen eine Beteiligung
der Stadt an den Betriebskosten erfolgen wird. Die entsprechenden Rechengrößen
wie tatsächlicher Verbrauch, Größe und Verteilung der Kosten sind derzeit noch
nicht klar.
Der
Verein hat mitgeteilt, dass monatliche Vorauszahlungen an den
Energieversorgungsträger geleistet werden müssen. Dies sei aufgrund von hohen
Nachzahlungen an das Finanzamt derzeit nicht leistbar. Der Verein bittet um
Abschlagszahlungen auf den zu erwartenden Zuschuss.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Im Jahr 2009
entstehen Ausgaben in Höhe von 2.500,00 € (August – Dezember).
Diese Kosten sollen über das Produkt 08 02 00 Sachkonto 53 18 100 als
überplanmäßige Ausgabe gezahlt werden.
Eine Deckung soll
durch nicht verausgabte Mittel beim Produkt 06 01 01 Sachkonto 5318 000
erfolgen. Hier konnten entgegen den Planungen bei Erstellung des Haushaltes Mittel
durch den Abschluss neuer Verträge im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes
eingespart werden.
Alternativen:
Werden nicht
vorgeschlagen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss beschließt, dem SC Wegberg eine monatliche Abschlagszahlung in
Höhe von 500 € auf einen zu erwartenden Zuschuss zu den Betriebskosten zu
gewähren.
Eine Leistung von
Abschlagszahlungen soll ausdrücklich vorbehaltlich einer genauen Festsetzung
des Zuschusses durch den Fachausschuss und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht
erfolgen.
