Entscheidungsvorlage - VO/1176/09

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Ophover Mühle ist verkauft worden. Es wird auf die entsprechenden Beratungen im Grundstücksausschuss am12.02.2009 (Vorlage SI/0489/09) und im Rat am 17.02.2009 (Vorlage SI/0452/09) verwiesen.

 

In den Beratungen haben alle Fraktionen deutlich gemacht, dass eine einvernehmliche Lösung mit den Vereinen, die einen Pachtvertrag über Räumlichkeiten im Gebäude der Ophover Mühle haben, gefunden werden solle. Dies ist auch so erfolgt. Mit dem SC Wegberg ist vereinbart worden, dass die Nebenkosten zunächst an den Käufer des Gebäudes entrichtet werden sollen. Im Rahmen der Vereinsförderung soll dann ein Zuschussantrag vom Verein gestellt werden, der -wie in vergleichbaren Fällen auch- im zuständigen Fachausschuss beraten werden soll.

 

Es ist zu erwarten, dass entsprechend den bisherigen Regelungen eine Beteiligung der Stadt an den Betriebskosten erfolgen wird. Die entsprechenden Rechengrößen wie tatsächlicher Verbrauch, Größe und Verteilung der Kosten sind derzeit noch nicht klar.

 

Der Verein hat mitgeteilt, dass monatliche Vorauszahlungen an den Energieversorgungsträger geleistet werden müssen. Dies sei aufgrund von hohen Nachzahlungen an das Finanzamt derzeit nicht leistbar. Der Verein bittet um Abschlagszahlungen auf den zu erwartenden Zuschuss.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Im Jahr 2009 entstehen Ausgaben in Höhe von 2.500,00 € (August – Dezember). Diese Kosten sollen über das Produkt 08 02 00 Sachkonto 53 18 100 als überplanmäßige Ausgabe gezahlt werden.

 

Eine Deckung soll durch nicht verausgabte Mittel beim Produkt 06 01 01 Sachkonto 5318 000 erfolgen. Hier konnten entgegen den Planungen bei Erstellung des Haushaltes Mittel durch den Abschluss neuer Verträge im Rahmen des Kinderbildungsgesetzes eingespart werden.

 

Alternativen:

Werden nicht vorgeschlagen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, dem SC Wegberg eine monatliche Abschlagszahlung in Höhe von 500 € auf einen zu erwartenden Zuschuss zu den Betriebskosten zu gewähren.

 

Eine Leistung von Abschlagszahlungen soll ausdrücklich vorbehaltlich einer genauen Festsetzung des Zuschusses durch den Fachausschuss und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgen.

Loading...