Empfehlungsvorlage - VO/1154/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses 2007 und Entlastung (§ 96 GO NRW)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Rechnungsprüfung
- Finale Freigabe:
- Kaiser, Helmi
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss (RP)
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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06.10.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß
§ 96 Abs. 1 GO NRW stellt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss
geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest.
Wird
die Feststellung des Jahresabschlusses vom Rat verweigert, so sind die Gründe
dafür gegenüber der Bürgermeisterin anzugeben.
Der
vom Kämmerer aufgestellte und von der Bürgermeisterin festgestellte
Jahresabschluss wurde dem Rat in seiner Sitzung am
Die
nach § 101 GO NRW vorgeschriebene
Prüfung des Jahresabschlusses 2007 ist erfolgt.
Aufgrund
der durchgeführten Prüfungen waren Korrekturen im Jahresabschluss erforderlich,
die anerkannt und durchgeführt wurden. Der korrigierte Jahresabschluss 2007 wurde
vom Kämmerer am
Mit
dem Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses ist auch über die Verwendung
des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu
beschließen. Die Ergebnisrechnung 2007 schließt mit einem Jahresüberschuss in
Höhe von 896.848,69 Euro ab. Die bestehende Ausgleichsrücklage ist der Höhe
nach begrenzt. Dieser Höchstbetrag wurde für die Eröffnungsbilanz ausgeschöpft.
Der Überschuss kann von daher nur der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
Die
Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung der Bürgermeisterin.
Verweigern sie die Entlastung oder sprechen sie diese mit Einschränkungen aus,
so haben sie dafür die Gründe anzugeben.
Aufgrund
des von der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegten Prüfungsberichtes ergeben
sich keine Anhaltspunkte, die einer Entlastung der Bürgermeisterin für das
Haushaltsjahr 2007 entgegenstehen würden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Rat vor,
a) den als Anlage beigefügten geprüften Jahresabschluss
2007 gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW festzustellen und
b) den laut Ergebnisrechnung 2007 festgestellten
Jahresüberschuss in Höhe von 896.848,69 Euro der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
2.
Der
Rechnungsprüfungsausschuss schlägt den Ratsmitgliedern vor, der
Bürgermeisterin gemäß § 98 Abs. 1 Satz 4 GO NRW die Entlastung für das
Haushaltsjahr 2007 zu erteilen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,7 kB
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2,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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104,6 kB
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