Entscheidungsvorlage - VO/1179/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion hat mit Schreiben vom 07.09.2009 folgende Anfrage gemäß § 21 der Geschäftsordnung gestellt:

 

„1.          Ist die Gehwegbreite an der Rochusstraße 37 und 39 der endgültige Ausbauzustand?

2.                  Wenn ja, warum wurde bei der Vergabe der Baugenehmigung kein Gehweg in Normalbreite vorgeschrieben?

 

Sollte dennoch die vorhandene Lösung bereits der Ausbauendzustand sein, möge der Rat beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die gesamte Angelegenheit noch einmal aufzunehmen mit dem Ziel, den Bürgersteig auf Normalbreit zu vergrößern. Zumal in diesem Bereich auch noch unbebaute Baugrundstücke vorhanden sind.“

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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