Entscheidungsvorlage - VO/1195/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Bildung der freiwilligen Ausschüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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27.10.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach
§ 57 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW kann
der Rat neben den Pflichtausschüssen weitere Ausschüsse bilden.
Vom
Rat der Stadt Wegberg wurden in seiner Sitzung am 12.10.2004 die nachfolgenden
freiwilligen Ausschüsse gebildet:
-
Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (StaWi)
-
Ausschuss für
Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
-
Ausschuss für
Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
-
Personalausschuss
(PersA) und
-
Grundstücksausschuss
(GrdA)
Die
Aufgaben dieser Ausschüsse und ggf. ihre Entscheidungsbefugnisse hat der Rat in
der „Zuständigkeitsordnung für den Rat und seine Ausschüsse“
geregelt.
Der
Rat trifft diesen Beschluss mit Stimmenmehrheit.
Der
Bürgermeister ist nicht stimmberechtigt (§ 40 Abs. 2 GO NRW).
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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37,7 kB
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