Entscheidungsvorlage - VO/1195/09

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach § 57 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW kann der Rat neben den Pflichtausschüssen weitere Ausschüsse bilden.

 

Vom Rat der Stadt Wegberg wurden in seiner Sitzung am 12.10.2004 die nachfolgenden freiwilligen Ausschüsse gebildet:

 

-          Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (StaWi)

-          Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)

-          Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)

-          Personalausschuss (PersA) und

-          Grundstücksausschuss (GrdA)

 

Die Aufgaben dieser Ausschüsse und ggf. ihre Entscheidungsbefugnisse hat der Rat in der „Zuständigkeitsordnung für den Rat und seine Ausschüsse“ geregelt.

 

Der Rat trifft diesen Beschluss mit Stimmenmehrheit.

 

Der Bürgermeister ist nicht stimmberechtigt (§ 40 Abs. 2 GO NRW).

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Soweit in den freiwilligen Ausschüssen auch sachkundige Bürger oder sachkundige Einwohner vertreten sind, haben diese Anspruch auf Sitzungsgeld.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss nach Beratung

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...