Entscheidungsvorlage - VO/1196/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Entscheidung über die Sitzstärke der Pflichtausschüsse und der freiwilligen Ausschüsse
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.10.2009
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach
§ 58 Abs. 1 entscheidet der Rat über die Zusammensetzung der Ausschüsse und
ihre Befugnisse. Die Zahl der stimmberechtigten Ausschussmitglieder sollte im
Hinblick auf eine eindeutige Beschlussfassung ungerade sein.
Bei
der Zusammensetzung der Ausschüsse ist
der „Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Rat und Ausschüssen“ zu
beachten. Dieser besagt, dass sich die Kräfteverhältnisse im Rat bei der
Besetzung der Ausschüsse widerspiegeln sollen.
Dieser
erfordert jedoch nicht, dass die Mitgliederzahl eines Ausschusses so gewählt
werden muss, dass jede Fraktion im Ausschuss stimmberechtigt vertreten ist.
Die
Bildung einer Listenverbindung – also gemeinsame Wahlvorschläge - von
Fraktionen oder Gruppen sind dann unzulässig, wenn hierdurch eine andere, an
der Listenverbindung nicht beteiligte Fraktion bei der Sitzverteilung weniger
Sitze erhält als sie bei getrennter Abstimmung aller Fraktionen über jeweils
getrennte Listenvorschläge erhalten hätte.
Nachfolgend
eine Aufstellung über die Sitzstärke der bisherigen Ausschüsse:
|
Bezeichnung des
Ausschusses |
Sitzstärke bisher |
||
|
Stimm- berechtigte Mitglieder |
Beratende Mitglieder |
||
|
Anzahl |
Hintergrund |
||
|
Haupt- und Finanzausschuss |
23 |
0 |
unzulässig |
|
Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung |
21 |
1 |
Geschäftsführer WFG |
|
Ausschuss für Städtebau,
Umwelt und Verkehr |
21 |
0 |
- |
|
Ausschuss für Bildung,
Kultur, Soziales und Sport |
21 |
5 |
1 Vertr.
d. kath. Kirche 1 Vertr.
d. evang. Kirche 1 Vertr.
d. Grundschulen 1 „ d. weiterf. Schulen 1 Vors.
d. Stadtsportverb. |
|
Personalausschuss |
11 |
0 |
- |
|
Rechnungsprüfungsausschuss |
11 |
0 |
unzulässig |
|
Wahlprüfungsausschuss |
11 |
0 |
- |
|
Grundstücksausschuss |
3 |
2 |
§ 58 / 1 / 7 GO NRW |
Als
Anlage ist eine Musterberechnung für eine mögliche Zusammensetzung der
Ausschüsse auf Grundlage der Sitzverteilung im Rat nach den Ergebnissen der
Kommunalwahl vom 30.08.2009 beigefügt.
Der
Bürgermeister hat bei der Abstimmung über die Zusammensetzung der Ausschüsse
kein Stimmrecht.
In
der konstituierenden Sitzung sollte der Rat zunächst über die Sitzstärke der
von ihm gebildeten Ausschüsse entscheiden.
Hierbei
ist zu beachten, dass Fraktionen berechtigt sind, für einen Ausschuss in
dem sie nicht vertreten sind, ein Ratsmitglied oder einen sachkundigen Bürger,
der dem Rat angehören kann, zu benennen (§ 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW).
Ferner
haben Ratsmitglieder das Recht in mindestens einem Ausschuss als Mitglied mit beratender
Stimme vertreten zu sein (§ 58 Abs. 1 Satz 11 GO NRW).
Zu
Mitgliedern der Ausschüsse, mit Ausnahme des Haupt- und Finanzausschusses und
des Rechnungsprüfungsausschusses, können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige
Bürger, die dem Rat angehören können, bestellt werden. Die Zahl der
sachkundigen Bürger darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen
Ausschüssen nicht erreichen (§ 58 Abs. 3 GO NRW).
Die
namentliche Besetzung der Ausschüsse (einschließlich stimmberechtigte
sachkundige Bürger/innen) sollte, um allen Beteiligten ausreichend Zeit für die
Abstimmung und Vorbereitung zu geben, erst in der Sitzung des Rates am
10.11.2009 erfolgen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Wegberg beschließt die Zusammensetzung der Pflichtausschüsse und der
freiwilligen Ausschüsse wie folgt:
|
Bezeichnung des
Ausschusses |
Sitzstärke neu |
||
|
Stimm- berechtigte Mitglieder |
Beratende Mitglieder (Ratsmitglieder mit beratender Stimme
bzw. sachkundige Einwohner) |
||
|
Anzahl |
Hintergrund |
||
|
Haupt- und Finanzausschuss |
|
0 |
|
|
Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung |
|
1 |
Geschäftsführer WFG |
|
Ausschuss für Städtebau,
Umwelt und Verkehr |
|
0 |
|
|
Ausschuss für Bildung,
Kultur, Soziales und Sport |
|
5 |
1 Vertr.
d. kath. Kirche 1 Vertr.
d. evang. Kirche 1 Vertr.
d. Grundschulen 1 „ d.
weiterf. Schulen 1 Vors.
d. Stadtsportverb. |
|
Personalausschuss |
|
0 |
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss |
|
0 |
unzulässig |
|
Grundstücksausschuss |
|
|
§ 58 / 1 / 7 GO NRW |
|
Wahlprüfungsausschuss |
|
0 |
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
23,1 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
82,1 kB
|
