Entscheidungsvorlage - VO/1197/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
27.10.2009
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Verteilung der Ausschussvorsitze erfolgt nach § 58 Abs. 5 Gemeindeordnung NRW.
Hierbei wird zwischen zwei alternativen Verfahren unterschieden, das
Einigungsverfahren nach Satz 1 und das Zugreifverfahren nach Satz 2.
Soweit
sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze einigen und
dieser Einigung nicht von mindestens einem Fünftel (8) der Ratsmitglieder
widersprochen wird, bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden
aus der Mitte der dem Ausschuss angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder.
In
den vergangenen Wahlperioden hat sich hier die Verteilung der Vorsitze nach dem
Zugreifverfahren (Alternative 2) bewährt. Hiernach werden die Ausschussvorsitze
in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt. Bei der Ermittlung der
Höchstzahlen ist die abstrakte Fraktionsstärke und nicht eine tatsächlich
abgegebene Stimmenzahl entscheidend. Fraktionen und/oder einzelne
Ratsmitglieder können sich zu Listenverbindungen zusammenschließen.
§ 58 Abs. 5 GO NRW
„Haben
sich die Fraktionen über die Verteilung der Ausschussvorsitze geeinigt
und wird dieser Einigung nicht von einem Fünftel der Ratsmitglieder
widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschussvorsitzenden aus der
Mitte der den Ausschüssen angehörenden stimmberechtigten Ratsmitglieder. Soweit
eine Einigung nicht zu Stande kommt, werden den Fraktionen die
Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die
sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben;
mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen
entscheidet das Los, das der Bürgermeister zu ziehen hat. Die Fraktionen
benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der
Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden. Scheidet ein Ausschussvorsitzender
während der Wahlzeit aus, bestimmt die Fraktion, der er angehört, ein
Ratsmitglied zum Nachfolger. Die Sätze 1 bis 5 gelten für stellvertretende
Vorsitzende entsprechend.“
Eine
Besonderheit ist die Bestimmung des Vorsitzes im Hauptausschuss. Diese Position
wird kraft Gesetz vom Bürgermeister ausgeübt (§ 57 Abs. 3 GO NRW). Dieser Sitz
bleibt daher bei der Vergabe der Ausschussvorsitze unberücksichtigt.
Für
die stellvertretenden Vorsitze gelten die Regelungen über die Bestimmung der
Ausschussvorsitze entsprechend. In der Vergangenheit hatte sich der Rat jeweils
darauf verständigt
1.
für jeden
Ausschuss einen ersten und einen zweiten Stellvertreter zu bestimmen,
2.
die Positionen
der 1. Stellvertreter nicht nach dem Zugreifverfahren zu vergeben, sondern
durch die Gruppe bestimmen zu lassen, die im vorangegangenen
Höchstzahlverfahren nicht den Vorsitz beansprucht hat,
3.
die Positionen
der 2. Stellvertreter von der Gruppe bestimmen zu lassen, die auch den 1.
Stellvertreter stellt.
Die
stellvertretenden Ausschussvorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses werden
von ihm in seiner ersten Sitzung aus seiner Mitte gewählt (§ 57 Abs. 3 GO NRW).
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Vorsitze
der Pflichtausschüsse und der freiwilligen Ausschüsse werden wie folgt
vergeben:
|
Ausschuss |
Ausschussvorsitz fällt an |
|
Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung |
|
|
Ausschuss für Städtebau,
Umwelt und Verkehr |
|
|
Ausschuss für Bildung,
Kultur, Soziales und Sport |
|
|
Personalausschuss |
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss |
|
|
Grundstücksausschuss |
|
|
Wahlprüfungsausschuss |
|
Des Weiteren beschließt
der Rat:
1.
Für jeden
Ausschuss wird ein erster und ein zweiter Stellvertreter bestimmt.
2.
Die Positionen
der 1. Stellvertreter werden von der Gruppe bestimmt, die im vorangegangenen
Höchstzahlverfahren nicht den Vorsitz beansprucht hat.
3.
Die Positionen
der 2. Stellvertreter werden von der Gruppe bestimmt, die den 1. Stellvertreter
stellt.
Auf
dieser Grundlage ergibt sich die nachfolgende Verteilung der stellvertretenden
Ausschussvorsitze:
|
Ausschuss |
1. Stellvertretender Ausschussvorsitz fällt an |
2. Stellvertretender Ausschussvorsitz fällt an |
|
Ausschuss für
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung |
|
|
|
Ausschuss für Städtebau,
Umwelt und Verkehr |
|
|
|
Ausschuss für Bildung,
Kultur, Soziales und Sport |
|
|
|
Personalausschuss |
|
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss |
|
|
|
Grundstücksausschuss |
|
|
|
Wahlprüfungsausschuss |
|
|
Die
namentliche Bestimmung der Ausschussvorsitzenden und ihrer Stellvertreter
erfolgt in der zweiten Sitzung des Rates am 10.11.2009.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
15 kB
|
