Mitteilungsvorlage - VO/1200/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach der Neuwahl muss die erste Sitzung des Rates innerhalb von vier Wochen stattfinden. Da die Wahlzeit der im Jahr 2004 gewählten Vertretung gesetzlich am 20. Oktober 2009 endet, rechnet diese Frist ab dem 21.10.2009.

 

Unter Berücksichtigung der Ladungsfrist nach der Geschäftsordnung des Rates wird die Sitzung gemäß § 47 der Gemeindeordnung NRW durch die bisherige Bürgermeisterin einberufen, deren Amtszeit ebenfalls mit Ablauf des 20.10.2009 endet.

 

Der neugewählte Bürgermeister wird zu Beginn der Ratssitzung „vom Vorsitzenden (ehrenamtlicher Stellvertreter oder Altersvorsitzender) in einer Sitzung des Rates vereidigt und in sein Amt eingeführt“ – so § 65 Absatz 3 der Gemeindeordnung NRW. Da die Wahlzeit der bisherigen ehrenamtlichen Stellvertreter ebenfalls am 20.10.2009 endet, bleibt diese Aufgabe dem/der Altersvorsitzenden vorbehalten.

 

Das an Lebensjahren älteste Ratsmitglied ist ab 21.10.2009

 

Ratsfrau Dagmar Dresen (* 1941).

 

Ratsfrau Dresen wird unter Tagesordnung 4 den neuen Bürgermeister vereidigen und in sein Amt einführen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

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