Entscheidungsvorlage - VO/1201/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

§ 52 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW schreibt vor:

„Über die im Rat gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet.“

 

Über diese Vorschrift hinaus sieht die geltende Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse vor, dass die Niederschriften von einem weiteren Ratsmitglied unterzeichnet werden.

 

Es wird vorgeschlagen, bezüglich der Mitunterzeichnung bei der bisherigen Regelung zu bleiben und jeweils zu Beginn einer Sitzung in alphabetischer Reihenfolge ein Mitglied des Rates für die Mitunterzeichnung der Niederschrift zu benennen.

 

Diese Regelung sollte analog auch für die Sitzungen der Ausschüsse weiter gelten.

 

Nach dem Alphabet ist ggf.

 

Ratsherr Dirk Aldenhoff

 

zu benennen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Nach alphabetischer Reihenfolge wird Ratsherr Dirk Altenhoff für die Mitunterzeichnung der Niederschrift benannt.

 

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