Entscheidungsvorlage - VO/1201/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestimmung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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27.10.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
§
52 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW schreibt vor:
„Über
die im Rat gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird
vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer
unterzeichnet.“
Über
diese Vorschrift hinaus sieht die geltende Geschäftsordnung des Rates und der
Ausschüsse vor, dass die Niederschriften von einem weiteren Ratsmitglied
unterzeichnet werden.
Es
wird vorgeschlagen, bezüglich der Mitunterzeichnung bei der bisherigen Regelung
zu bleiben und jeweils zu Beginn einer Sitzung in alphabetischer Reihenfolge
ein Mitglied des Rates für die Mitunterzeichnung der Niederschrift zu benennen.
Diese
Regelung sollte analog auch für die Sitzungen der Ausschüsse weiter gelten.
Nach
dem Alphabet ist ggf.
Ratsherr Dirk Aldenhoff
zu
benennen.
