Mitteilungsvorlage - VO/1203/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Bürgermeister gibt die Leitung der Sitzung für diesen Tagesordnungspunkt an die Altersvorsitzende ab.

 

Gemäß § 65 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen haben die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wegberg am 30. August 2009 Herrn Reinhold Pillich für die Dauer von sechs Jahren zum hauptamtlichen Bürgermeister gewählt.

 

Die hauptamtlichen Bürgermeister werden nach dem Landesbeamtengesetz in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Einer besonderen Ernennung mit Ernennungsurkunde bedarf es nicht. Sie müssen den für alle Beamten vorgeschriebenen Diensteid auf die Verfassung und die Gesetze leisten.

 

Die Eidesformel lautet wie folgt:

 

Ich schwöre,

dass ich das mir übertragene Amt

nach bestem Wissen und Können verwalten,

Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen,

meine Pflichten gewissenhaft erfüllen

und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

So wahr mir Gott helfe.

 

Die Eidesformel wird von der Altersvorsitzenden vorgelesen und vom Bürgermeister nachgesprochen.

 

Die Vereidigung wird durch Handschlag vollzogen. Die Niederschrift über die Vereidigung wird von beiden unterzeichnet.

 

Anschließend gibt die Altersvorsitzende die Sitzungsleitung an den Bürgermeister ab.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

 

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