Entscheidungsvorlage - VO/1211/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Lennartz, Heinz-Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Vorberatung
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10.11.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach
der Kommunalwahl und der konstituierenden Sitzung des Rates ist über die
Wahrnehmung von Mitgliedschaftsrechten der Stadt in Gesellschaften, Verbänden, Vereinen
usw. neu zu entscheiden.
Die
gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich in der Gemeindeordnung NRW (§ 50
Absatz 4, § 63 Absatz 2 und § 113). Die Vorschriften sind beigefügt (Anlage 1).
Die
beiliegende Aufstellung (Anlage 2) gibt einen Überblick über die verschiedenen
Mitgliedschaften und die bisherigen Vertretungsregelungen. Sie enthält zudem
– soweit möglich – in der letzten Spalte den Beschlussvorschlag der
Verwaltung für die zukünftige Wahrnehmung der Mitgliedschaftsrechte.
Daneben
ist zu Ihrer Information noch eine weitere Übersicht (Anlage 3) über die
übrigen Fachverbände, Arbeitsgemeinschaften und gemeinnützigen Vereine
beigefügt, denen die Stadt Wegberg angehört. Soweit dort Mitgliedschaftsrechte
auszuüben sind, werden diese vom Bürgermeister als Geschäft der laufenden Verwaltung
wahrgenommen. Er kann die Aufgaben ggf. allgemein oder im Einzelfall an
Mitarbeiter der Verwaltung übertragen.
Der
Bürgermeister stimmt gemäß § 40 Absatz 2 GO NRW nicht mit.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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23,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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25,1 kB
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3
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(wie Dokument)
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10,3 kB
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