Entscheidungsvorlage - VO/1212/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Mitglieder des Rates haben in der konstituierenden Sitzung am 27.10.2009 die Ausschüsse gebildet, ihre Sitzstärken festgelegt und im Zugreifverfahren bestimmt, welche Fraktion den Vorsitzenden und die Stellvertreter benennt.

 

Die Ratsmitglieder haben sich in der Sitzung am 27.10.2009 außerdem darauf verständigt, die Mitglieder der Ausschüsse auf der Grundlage eines einheitlichen Wahlvorschlages in der zweiten Ratssitzung am 10.11.2009 zu wählen.

 

Die Verwaltung wird die von den Fraktionen und fraktionslosen Ratsmitgliedern genannten Namen für den einheitlichen Wahlvorschlag ausschussweise zusammenfassen und diese Verzeichnisse den Ratsmitgliedern zur Sitzung zur Verfügung stellen.

 

Für die Annahme des einheitlichen Wahlvorschlages ist gemäß § 50 Absatz 3 GO NRW ein einstimmiger Beschluss erforderlich. Eventuelle Stimmenthaltungen zählen nicht mit.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Ratsmitglieder nehmen den einheitlichen Wahlvorschlag der Fraktionen und fraktionslosen Ratsmitglieder über die Besetzung der Ausschüsse an.

 

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Anlagen

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