Entscheidungsvorlage - VO/1216/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Entsendung von Vertretern des Schulträgers in die erweiterten Schulkonferenzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Lennartz, Heinz-Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.11.2009
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das
Verfahren zur Bestellung neuer Schulleiterinnen und Schulleiter wurde im Jahr
2006 durch das „Zweite Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen“ reformiert. Unter Anderem wurden in diesem
Zusammenhang die Schulkonferenzen um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert,
das der Schulträger (die Stadt, die Gemeinde) entsendet. Darüber hinaus können
bis zu drei weitere Vertreter des Schulträgers ohne Stimmrecht beratend
teilnehmen.
Auf
Vorschlag des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport hat der Rat
am 24.04.2007 nach § 61 Absatz 2 Satz 2 SchulG den Bürgermeister (oder ein vom
ihm bestellter Vertreter) als stimmberechtigtes Mitglied in die erweiterten
Schulkonferenzen entsandt.
Als
beratende Mitglieder (ohne Stimmrecht) wurden die Ratsherren Wolfgang Schwan
und Wilhelm Ellerkamp sowie Ratsfrau Gabriele Braun benannt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Mit Bezug auf § 61 Absatz
2 Satz 2 des Schulgesetzes NRW wird der Bürgermeister Vertreter des
Schulträgers in die erweiterten Schulkonferenzen entsandt (stimmberechtigtes
Mitglied).
Zu weiteren Vertretern der
Stadt Wegberg als Schulträger werden die Ratsmitglieder
- _______________________
- _______________________
- _______________________
benannt. Sie nehmen
beratend an den Sitzungen der erweiterten Schulkonferenzen teil.
