Entscheidungsvorlage - VO/1216/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Verfahren zur Bestellung neuer Schulleiterinnen und Schulleiter wurde im Jahr 2006 durch das „Zweite Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen“ reformiert. Unter Anderem wurden in diesem Zusammenhang die Schulkonferenzen um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger (die Stadt, die Gemeinde) entsendet. Darüber hinaus können bis zu drei weitere Vertreter des Schulträgers ohne Stimmrecht beratend teilnehmen.

 

Auf Vorschlag des Ausschusses für Bildung, Kultur, Soziales und Sport hat der Rat am 24.04.2007 nach § 61 Absatz 2 Satz 2 SchulG den Bürgermeister (oder ein vom ihm bestellter Vertreter) als stimmberechtigtes Mitglied in die erweiterten Schulkonferenzen entsandt.

 

Als beratende Mitglieder (ohne Stimmrecht) wurden die Ratsherren Wolfgang Schwan und Wilhelm Ellerkamp sowie Ratsfrau Gabriele Braun benannt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

keine

 

Alternativen:

 

keine

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Mit Bezug auf § 61 Absatz 2 Satz 2 des Schulgesetzes NRW wird der Bürgermeister Vertreter des Schulträgers in die erweiterten Schulkonferenzen entsandt (stimmberechtigtes Mitglied).

 

Zu weiteren Vertretern der Stadt Wegberg als Schulträger werden die Ratsmitglieder

 

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benannt. Sie nehmen beratend an den Sitzungen der erweiterten Schulkonferenzen teil.

 

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