Entscheidungsvorlage - VO/1218/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ratsfrau Sandra Nelsbach hat mit Schreiben vom 30.10.2009 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung gestellt:

 

„Der Rat der Stadt Wegberg möge beschließen, dass Wiesengräber in der Regel als Reihengräber belegt werden sollen. Ausnahmen sollen für Ehepartner, bzw. eingetragene Lebensgemeinschaften gelten. Hier soll es möglich sein, eine Grabstätte freizuhalten.

Die Mehrkosten haben die Angehörigen zu tragen.

 

In Klinkum verstarb in diesem Jahr eine ältere Dame. Es war der Wunsch, in einen Wiesengrab beerdigt zu werden, um den Angehörigen die Grabpflege zu ermöglichen.

 

Der Ehemann wollte die danebenliegende Grabstätte reservieren.

Diesem Wunsch konnte aufgrund der Friedhofsordnung nicht entsprochen werden. Die damalige Bürgermeisterin wurde gebeten, hier zunächst eine Ausnahme zu gewähren, bis sich der Rat der Stadt Wegberg nach den Kommunalwahlen mit der Angelegenheit erneut befassen kann. Diesem Wunsch wurde nicht entsprochen. Unglücklicherweise verstarb der Schwager der älteren Dame und wurde neben ihr beerdigt.

Aus Datenschutzgründen wurden die Namen weggelassen. Das Friedhofsamt ist über den Fall informiert.“

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird an die Verwaltung verwiesen mit dem Auftrag, eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss vorzubereiten.

 

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Anlagen

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