Entscheidungsvorlage - VO/1219/09

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ratsfrau Sandra Nelsbach hat mit Schreiben vom 30.10.2009 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung gestellt:

 

„Der Rat der Stadt Wegberg möge beschließen, dass einzelne Ratsmitglieder die Hälfte der Zuwendungen einer Fraktion mit zwei Fraktionsmitgliedern erhalten.

 

Nach §56 Abs.3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein- Westfalens können einzelne Ratsmitglieder aus Haushaltsmitteln finanzielle Zuwendungen erhalten, die die Hälfte des Betrages nicht übersteigen dürfen, die eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhielte.“

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird die Verwaltung verwiesen mit dem Auftrag eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss vorzubereiten.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...