Entscheidungsvorlage - VO/1221/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Gemeinsame Anträge der Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP vom 02.11.2009 betreffend Ehrenbezeichnung "Ehrenbürgermeisterin"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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10.11.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP haben mit Schreiben vom 02.11.2009
folgende Anträge gemäß §§ 18 und 20 der Geschäftsordnung gestellt:
„Wir beantragen, den am
27.10.2009 in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss des Stadtrates (Vorlage - VO/1198/09), Frau Klein die
Ehrenbezeichnung ‚Ehrenbürgermeisterin‘ zu verwehren, aufzuheben.
Begründung:
Die überwältigenden Reaktionen der
Bürgerschaft auf diesen Beschluss, Frau Klein die Ehrenbezeichnung
‚Ehrenbürgermeisterin‘ zu verweigern, die sich in Leserbriefen vor allem aber auch
in persönlichen Kontakten äußert zeigt, dass die große Mehrheit der Bevölkerung
keinerlei Verständnis für die Entscheidung des Rates hat.
Zudem zeigt die Überraschung und
Fassungslosigkeit, die dieser Beschluss auch bei Ratsmitgliedern aller
Fraktionen und Mitarbeitern der Verwaltung hervorgerufen hat, dass der Beschluss
so nicht gewollt war.
Weiterhin stellen die Fraktionen
von FDP und Bündnis90/Die Grünen gemeinschaftlich und gemäß § 20 der
Geschäftsordnung zur Ratssitzung am 10. November 2009 folgenden Antrag:
Die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen
und FDP beantragen, Frau Hedwig Klein die Ehrenbezeichnung
‚Ehrenbürgermeisterin‘ gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Hauptsatzung zu
verleihen.
Begründung:
Nach Artikel 6 Absatz 2 der Hauptsatzung kann der Rat Bürgerinnen oder
Bürgern, die mindestens 20 Jahre Mitglied des Rates waren und ausgeschieden
sind, die Ehrenbezeichnung „Ehrenratsfrau“ bzw.
„Ehrenratsherr“ verleihen.
Bürgermeisterinnen oder Bürgermeistern, die dem Rat mindestens 20 Jahre
ununterbrochen angehört bzw. vorgestanden haben und ausgeschieden sind, kann
der Rat die Ehrenbezeichnung „Ehrenbürgermeister“ bzw.
„Ehrenbürgermeisterin“ verleihen.
Frau Bürgermeisterin a. D. Hedwig Klein war seit dem 04.05.1975
ununterbrochen Mitglied des Rates, von 1994 bis 1999 ehrenamtliche
Bürgermeisterin und von 1999 bis 20.10.2009
hauptamtliche Bürgermeisterin (zusammen 34 Jahre). Nach dem 2. Weltkrieg hatte
niemand eine längere Amtszeit als Bürgermeister.
Sie erfüllt die zeitlichen Voraussetzungen für die Ehrenbezeichnung
„Ehrenbürgermeisterin“.
Die überwältigenden Reaktionen der
Bürgerschaft auf diesen Beschluss, Frau Klein die Ehrenbezeichnung
‚Ehrenbürgermeisterin‘ zu verweigern, die sich in Leserbriefen vor
allem aber auch in persönlichen Kontakten äußert zeigt, dass die große Mehrheit
der Bevölkerung keinerlei Verständnis für die Entscheidung des Rates hat.
Zudem
zeigt die Überraschung und Fassungslosigkeit, die dieser Beschluss auch bei
Ratsmitgliedern aller Fraktionen und Mitarbeitern der Verwaltung hervorgerufen
hat, dass der Beschluss so nicht gewollt war.
Aus diesem Grund bitten wir
darum, dass dieses Mal auch alle Ratsmitglieder der Fraktionen von SPD und CDU
unserem Beispiel folgen und der Verleihung der Ehrenbezeichnung
‚Ehrenbürgermeisterin’ an Frau Klein zustimmen.“
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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22 kB
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