Entscheidungsvorlage - VO/1221/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Fraktionen von Bündnis 90/DIE GRÜNEN und FDP haben mit Schreiben vom 02.11.2009 folgende Anträge gemäß §§ 18 und 20 der Geschäftsordnung gestellt:

 

„Wir beantragen, den am 27.10.2009 in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschluss des Stadtrates (Vorlage - VO/1198/09), Frau Klein die Ehrenbezeichnung ‚Ehrenbürgermeisterin‘ zu verwehren, aufzuheben.

 

Begründung:

Die überwältigenden Reaktionen der Bürgerschaft auf diesen Beschluss, Frau Klein die Ehrenbezeichnung ‚Ehrenbürgermeisterin‘ zu verweigern,  die sich in Leserbriefen vor allem aber auch in persönlichen Kontakten äußert zeigt, dass die große Mehrheit der Bevölkerung keinerlei Verständnis für die Entscheidung des Rates hat.

 

Zudem zeigt die Überraschung und Fassungslosigkeit, die dieser Beschluss auch bei Ratsmitgliedern aller Fraktionen und Mitarbeitern der Verwaltung hervorgerufen hat, dass der Beschluss so nicht gewollt war.

 

Weiterhin stellen die Fraktionen von FDP und Bündnis90/Die Grünen gemeinschaftlich und gemäß § 20 der Geschäftsordnung zur Ratssitzung am 10. November 2009 folgenden Antrag:

 

Die Fraktionen von Bündnis90/Die Grünen und FDP beantragen, Frau Hedwig Klein die Ehrenbezeichnung ‚Ehrenbürgermeisterin‘ gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Hauptsatzung zu verleihen.

 

Begründung:

Nach Artikel 6 Absatz 2 der Hauptsatzung kann der Rat Bürgerinnen oder Bürgern, die mindestens 20 Jahre Mitglied des Rates waren und ausgeschieden sind, die Ehrenbezeichnung „Ehrenratsfrau“ bzw. „Ehrenratsherr“ verleihen.

Bürgermeisterinnen oder Bürgermeistern, die dem Rat mindestens 20 Jahre ununterbrochen angehört bzw. vorgestanden haben und ausgeschieden sind, kann der Rat die Ehrenbezeichnung „Ehrenbürgermeister“ bzw. „Ehrenbürgermeisterin“ verleihen.

 

Frau Bürgermeisterin a. D. Hedwig Klein war seit dem 04.05.1975 ununterbrochen Mitglied des Rates, von 1994 bis 1999 ehrenamtliche Bürgermeisterin und von 1999 bis 20.10.2009 hauptamtliche Bürgermeisterin (zusammen 34 Jahre). Nach dem 2. Weltkrieg hatte niemand eine längere Amtszeit als Bürgermeister.

Sie erfüllt die zeitlichen Voraussetzungen für die Ehrenbezeichnung „Ehrenbürgermeisterin“.

 

Die überwältigenden Reaktionen der Bürgerschaft auf diesen Beschluss, Frau Klein die Ehrenbezeichnung ‚Ehrenbürgermeisterin‘ zu verweigern, die sich in Leserbriefen vor allem aber auch in persönlichen Kontakten äußert zeigt, dass die große Mehrheit der Bevölkerung keinerlei Verständnis für die Entscheidung des Rates hat.

 

Zudem zeigt die Überraschung und Fassungslosigkeit, die dieser Beschluss auch bei Ratsmitgliedern aller Fraktionen und Mitarbeitern der Verwaltung hervorgerufen hat, dass der Beschluss so nicht gewollt war.

 

Aus diesem Grund bitten wir darum, dass dieses Mal auch alle Ratsmitglieder der Fraktionen von SPD und CDU unserem Beispiel folgen und der Verleihung der Ehrenbezeichnung ‚Ehrenbürgermeisterin’ an Frau Klein zustimmen.“

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss nach Beratung

 

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Anlagen

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