Entscheidungsvorlage - VO/1204/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Forstwirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Braun, Friedel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Vorberatung
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24.11.2009
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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08.12.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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22.12.2009
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02.02.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein - Westfalen, Regionalforstamt Rureifel -
Jülicher Börde - Forstbetriebsbezirk Wassenberg hat den Entwurf des
Forstwirtschaftsplanes für das Wirtschaftjahr 2010 vorgelegt. Die Fraktionen
haben vorab eine Ausfertigung erhalten. In dem Begleitschreiben zum Planentwurf
werden durch den Forstbetriebsbeamten entsprechende Erläuterungen gegeben.
Hiernach
sollen im Wirtschaftsjahr 2010 die im laufenden Jahr begonnenen Maßnahmen
konsequent fortgeführt werden, um in wirtschaftlicher aber auch
sozioökonomischer Weise zu stabilen und leistungsfähigen Waldgesellschaften zu
kommen. Ohne diese Maßnahmen werden die Bestände nicht die vorgegebenen Ziele erreichen
können und voraussichtlich ausfallen. Im Rahmen einer Hochdurchforstung bei den
Buchen- und Laubweichholzbeständen soll so ein mehrschichtiger Bestandsaufbau
erreicht werden.
Der
Hauptteil der erforderlichen Investitionen ergibt sich aus den Aufforstungsflächen,
insbesondere im Beecker Wald bis nach Gerichhausen und einer Aufforstung des
ehemaligen Sportplatzes in Wildenrath. Die Aufforstungen sind erforderlich
geworden, weil witterungs- und altersbedingt Waldbestände an die biologische
Kapazitätsgrenze gekommen waren, die in erheblicher Weise, vor allem auch aus
Gründen der Verkehrssicherung für die Bürger zu Gefahrenpunkten führten. Es
galt daher, diese Bestände zügig zu beseitigen. Da der Wald im Bereich der
Stadt Wegberg im überwiegenden Maße der Erholung der Bevölkerung dient, muss er
im Hinblick auf diese Funktion so gestaltet sein, dass der Besuch des Waldes
für den Bürger gefahrlos erfolgen kann.
Die
Aufforstungen sind in der Baumartenzusammensetzung so angelegt, dass sie zu
artenreichen und standortgerechten Mischbeständen aus Rotbuche, Douglasie,
Küstentanne und diversen Straucharten führen. Dabei wurde auch dem Aspekt
eventuell zukünftiger witterungsbedingter Veränderungen im Bereich der
Baumartenwahl Rechnung getragen.
Die
im Wirtschaftsplan aufgeführten Positionen Kultur- und Jungwuchspflege sowie
Waldschutz ergeben sich aus der Bestandsbegründung und dienen dem Schutz der
aufgeforsteten Flächen.
Da
die Stadt Wegberg für ihren Wald verkehrssicherungspflichtig ist, wurde zur
Abwehr von Gefahren für Dritte (z.B. Beseitigung von Trockenästen, Überhang,
Wahrnehmung der Fürsorgepflicht) ein entsprechender Ansatz in den
Wirtschaftsplan aufgenommen.
Ebenso
ist es nicht zu vermeiden, dass im Rahmen von forstlichen Arbeiten im Wald
wie
Holzrückung und Abtransport des Holzes durch LKW die Wege in ihrem Zustand
beschädigt werden. Es wurde daher ein Planansatz gebildet, um die Wege wieder
in den Urzustand zurück versetzen zu können.
Der
Forstwirtschaftsplan sieht für die vorgenannten Maßnahmen Kosten in Höhe von
rund 73.400,00 Euro vor. Durch Holzeinschlag und Holzverkauf werden Einnahmen
in Höhe von ca. 18.500,00 Euro erwartet.
Die
Verwaltung schlägt vor, dem Entwurf des Forstwirtschaftsplans 2010 zuzustimmen
und die notwendigen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2010 bereitzustellen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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582,6 kB
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