Mitteilungsvorlage - VO/1209/09

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

Öffentliche Beleuchtung

 

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hat in seiner Dokumentation Nr. 92 vom Juli 2009 Kennzahlen für die öffentliche Beleuchtung (Straßenbeleuchtung, Platzbeleuchtung) veröffentlicht. In der BRD gibt es 493 Gemeinden mit einer Einwohnerzahl von 20.000 bis 50.000. In diesen Gemeinden gibt es pro 1.000 Einwohner durchschnittlich 110 Lichtpunkte (Straßenbeleuchtung). Die Energiekosten betragen je Einwohner 7,00 - 8,00 Euro pro Jahr. Dies macht pro Lichtpunkt 63,00 - 68,00 Euro pro Jahr aus.

 

In der Stadt Wegberg leben 29.321 Einwohner (Stand 30. Juni 2009). In der Stadt gibt es insgesamt 3.496 Straßenbeleuchtungskörper, die Energiekosten von 197.000 Euro pro Jahr verursachen. Der Stromverbrauch beträgt 1.200.000 KWh pro Jahr. Dies bedeutet, dass es pro 1.000 Einwohner 119,3 Lichtpunkte (Straßenbe­leuchtungskörper) gibt. Die durchschnittlichen Energiekosten pro Lichtpunkt betragen in Wegberg 56,35 Euro pro Jahr bzw. 6,67 Euro pro Einwohner und Jahr.

 

Die Stadt Wegberg betreibt somit eine höhere Dichte an Straßenbeleuchtungskörpern als vergleichbare Kommunen in der Bundesrepublik Deutschland bei gleichzeitig geringeren Energiekosten pro Beleuchtungskörper.

 

 

 

Einsatz von Herbiziden

 

In der Fachausschusssitzung am 1. September 2009 hatte Herr Dr. Arndt die Verwaltung um eine Auflistung aller durch den städtischen Baubetriebshof eingesetzten Herbizide und um Angabe des Anwendungsortes gebeten.

 

Der Baubetriebshof setzt das Herbizid "Round Up" mit dem Wirkstoff Glyphosat auf wassergebundenen Wegen der Friedhöfe ein. Hierfür liegt eine Ausnahme­genehmigung der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vor. Im Einzelnen handelt es sich um die Friedhöfe Wegberg, Klinkum, Rickelrath, Tüschenbroich, Arsbeck und Wildenrath.

 

 

Winterdienst

 

Im Zeitraum 23. November 2009 bis 28. März 2010 wird im Rahmen einer Dienstbereitschaft der Winterdienst in zwei Streubezirken im Stadtgebiet durch den städtischen Baubetriebshof zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr gewährleistet. Die Streustrecken ergeben sich aus der Anlage zur Straßenreinigungssatzung.

 

Gemäß dieser Satzung ist der Winterdienst auf den Gehwegen auf die Grundstückseigentümer übertragen. In der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte, sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, bzw. nach dem Entstehen der Glätte, zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

 

Loading...