Empfehlungsvorlage - VO/1233/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Erklärung über die Gültigkeit der Kommunalwahlen vom 30. August 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beteiligt:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wahlprüfungsausschuss (WPA)
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Vorberatung
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08.12.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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22.12.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach
§ 40 des Kommunalwahlgesetzes NRW obliegt es der neuen Vertretung der
Stadt nach Vorprüfung durch den hierfür
gebildeten Ausschuss unverzüglich über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit
der Wahl von Amts wegen in vorgegebener Weise zu beschließen.
a) Nachdem der Wahlausschuss in seiner Sitzung am
Ø
Bürgermeisterwahl
und der
Ø
Ratswahl
festgestellt hat, ergeben sich keine Hinweise
mangelnder Wählbarkeit für eine/einen gewählten Vertreterin/Vertreter.
b) Es wird festgestellt, dass bei der Vorbereitung der
Wahl oder der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die im
Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der sitze
aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnten.
c)
Die Feststellung
des Wahlergebnisses wird nicht für ungültig erklärt.
d) Da keine der unter den Buchstaben a) bis c) genannten
Fälle festgestellt werden, sind die Kommunalwahlen vom
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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121,1 kB
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