Empfehlungsvorlage - VO/1239/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Ratsfrau Sandra Nelsbach vom 30.10.2009 betreffend Änderung der Friedhofssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beteiligt:
- Büro des Bürgermeisters; Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Bischofs, Kirsten
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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08.12.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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22.12.2009
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02.02.2010
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ratsfrau Sandra Nelsbach hat
mit Datum vom
„Der Rat möge
beschließen, dass Wiesengräber in der Regel als Reihengräber belegt werden.
Ausnahmen sollen für Ehepartner bzw. eingetragene Lebensgemeinschaften gelten.
Hier soll es möglich sein eine Grabstätte freizuhalten. Die Mehrkosten haben
die Angehörigen zu tragen.“
Dieser Antrag wurde mit dem
Auftrag an die Verwaltung verwiesen eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss
vorzubereiten.
Hier ergibt sich die gleiche
Problematik, die bereits bei den Beratungen im Jahre 2006 geschildert wurde.
Wiesengrabfelder werden nach
§ 13a der Friedhofsatzung der Stadt Wegberg als Reihengrabfelder für
Erdbestattungen angelegt, d.h. die Gräber werden der Reihe nach belegt. In
einem Reihengrabfeld besteht nicht die Möglichkeit eine Grabstelle
freizuhalten.
Seinerzeit wurde unter
anderem vorgeschlagen die Wiesengräber
als Wahlgrabstätten anzulegen.
Seitens der Verwaltung
wurden in den Beratungen folgende Bedenken geäußert:
Würde
man die Wiesengräber als Wahlgrab oder Tiefengrab anbieten, kann die jeweils zweite Bestattung nur über
andere bereits angelegte Gräber erfolgen.
Dies
bedeutet, dass nicht nur bei der Pflege der Gräber der Großflächenmäher über
die Gräber fahren würde, sondern dass auch der Friedhofsbagger und der
Pritschenlastkraftwagen über bereits vorhandene Gräber fahren müssten. Eine
Gefahr hierbei ist, dass sich die Fahrzeuge auf der vorhandenen
Wiesengrabfläche festfahren. Problematisch ist vor allem das seitliche
Abstützen des Friedhofsbaggers beim Grabaushub für eine Zweitbelegung.
Eine
Störung der Totenruhe wäre somit unumgänglich.
Aufgrund der geschilderten
Problematik wurden die Wiesengräber ausschließlich als Reihengrabfelder
angelegt.
Würde man die Möglichkeit
schaffen eine Grabstelle freizuhalten, müssten bei der Belegung dieser
freigelassenen Stelle die übrigen bereits belegten Gräber ebenfalls, wie oben
geschildert, mit dem Friedhofsbagger und dem Pritschenlastkraftwagen befahren
werden. Außerdem müsste die gesamte Trauergesellschaft bei der Beerdigung über
bestehende Gräber laufen.
Will man eine angemessenen
Pietät wahren und die Totenruhe einhalten, können Wiesengräber nur als
Reihengrabfeld angelegt werden.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Es entstehen keine Kosten.
Alternativen:
Es werden keine
Alternativen erwogen, da die hier nur mögliche Anlegung von Wiesengrabfeldern
mit ausgedehnten Wegeanlagen aus Kostengründen und wegen der nur begrenzten
Vorratsflächen wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat
der Stadt Wegberg von einer Änderung der geltenden Friedhofsatzung abzusehen, so dass auch zukünftig Wiesengrabfelder
ausschließlich als Reihengrabfelder angelegt werden und die Grabstätten der
Reihe nach belegt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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61,6 kB
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