Empfehlungsvorlage - VO/1239/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ratsfrau Sandra Nelsbach hat mit Datum vom 30.10.2009 einen Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates gestellt.

 

„Der Rat möge beschließen, dass Wiesengräber in der Regel als Reihengräber belegt werden. Ausnahmen sollen für Ehepartner bzw. eingetragene Lebensgemeinschaften gelten. Hier soll es möglich sein eine Grabstätte freizuhalten. Die Mehrkosten haben die Angehörigen zu tragen.“

 

Dieser Antrag wurde mit dem Auftrag an die Verwaltung verwiesen eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss vorzubereiten.

 

Hier ergibt sich die gleiche Problematik, die bereits bei den Beratungen im Jahre 2006 geschildert wurde.

Wiesengrabfelder werden nach § 13a der Friedhofsatzung der Stadt Wegberg als Reihengrabfelder für Erdbestattungen angelegt, d.h. die Gräber werden der Reihe nach belegt. In einem Reihengrabfeld besteht nicht die Möglichkeit eine Grabstelle freizuhalten.

 

Seinerzeit wurde unter anderem  vorgeschlagen die Wiesengräber als Wahlgrabstätten anzulegen.

Seitens der Verwaltung wurden in den Beratungen folgende Bedenken geäußert:

 

Würde man die Wiesengräber als Wahlgrab oder Tiefengrab anbieten,  kann die jeweils zweite Bestattung nur über andere bereits angelegte Gräber erfolgen.

Dies bedeutet, dass nicht nur bei der Pflege der Gräber der Großflächenmäher über die Gräber fahren würde, sondern dass auch der Friedhofsbagger und der Pritschenlastkraftwagen über bereits vorhandene Gräber fahren müssten. Eine Gefahr hierbei ist, dass sich die Fahrzeuge auf der vorhandenen Wiesengrabfläche festfahren. Problematisch ist vor allem das seitliche Abstützen des Friedhofsbaggers beim Grabaushub für eine Zweitbelegung.

 

Eine Störung der Totenruhe wäre somit unumgänglich.

 

 

Aufgrund der geschilderten Problematik wurden die Wiesengräber ausschließlich als Reihengrabfelder angelegt.

 

Würde man die Möglichkeit schaffen eine Grabstelle freizuhalten, müssten bei der Belegung dieser freigelassenen Stelle die übrigen bereits belegten Gräber ebenfalls, wie oben geschildert, mit dem Friedhofsbagger und dem Pritschenlastkraftwagen befahren werden. Außerdem müsste die gesamte Trauergesellschaft bei der Beerdigung über bestehende Gräber laufen.

 

Will man eine angemessenen Pietät wahren und die Totenruhe einhalten, können Wiesengräber nur als Reihengrabfeld angelegt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Es entstehen keine Kosten.

 

 

Alternativen:

 

Es werden keine Alternativen erwogen, da die hier nur mögliche Anlegung von Wiesengrabfeldern mit ausgedehnten Wegeanlagen aus Kostengründen und wegen der nur begrenzten Vorratsflächen wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der  Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg von einer Änderung der geltenden Friedhofsatzung abzusehen,  so dass auch zukünftig Wiesengrabfelder ausschließlich als Reihengrabfelder angelegt werden und die Grabstätten der Reihe nach belegt werden.

 

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Anlagen

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