Entscheidungsvorlage - VO/1246/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der stellvertretenden Vorsitzenden gemäß § 57 Abs. 3 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss (HF)
|
Entscheidung
|
|
|
|
08.12.2009
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Abgesehen
vom Haupt- und Finanzausschuss hat der Rat in seiner Sitzung am
§
57 Abs. 3 GO
„Den Vorsitz im
Hauptausschuss führt der Bürgermeister. Er hat Stimmrecht im Hauptausschuss.
Der Hauptausschuss wählt aus seiner Mitte einen oder mehrere Vertreter des
Vorsitzenden. „
Somit
ist die Wahl eines ersten und zweiten Stellvertreters in der heutigen Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses vorzunehmen.
