Empfehlungsvorlage - VO/1244/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit der in Dienststellung des neuen HLF 10/6 wird dieses Fahrzeug unter anderem auch zu sogenannten kostenpflichtigen Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr alarmiert.

Damit diese Einsätze abgerechnet werden können,  muss für das HLF ein Gebührensatz in den Gebührentarif der Gebührensatzung aufgenommen werden.

Da wiederholt neue Geräte und Fahrzeuge in Dienst gestellt werden, müssten zu den Gebührensätzen ständig Änderungssatzungen beschlossen werden.

Nach rechtlicher Prüfung ist es aber auch ausreichend, wenn der Rat der Stadt zustimmend von der Aufnahme eines neuen Gebührensatzes, der nach den Festsetzungen der jeweils geltenden Feuerwehrgebührensatzung ermittelt wurde, Kenntnis nimmt.

 

Die Verwaltung hat für das HLF 10/6 der Löschgruppe Merbeck einen Gebührensatz i.H.v. 44,00 € je Stunde ermittelt. Dieser Gebührensatz wird in den Gebührentarif aufgenommen und nach entsprechender Veröffentlichung angewandt. Das HLF wurde zu einem Teil aus der Feuerschutzpauschale finanziert, was sich mindernd auf den Gebührensatz je Stunde auswirkt.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Es entstehen keine Kosten

 

 

Alternativen:

 

-Keine-

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, er möge dem von der Verwaltung ermittelten Gebührentarif für das HLF 10/6  der Löschgruppe Merbeck  in Höhe von 44,00 € zustimmen und die Verwaltung beauftragen diesen dem Gebührentarif der geltenden Feuerwehrgebührensatzung hinzuzufügen.

 

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