Empfehlungsvorlage - VO/1244/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung des Gebührentarifs zur Feuerwehrgebührensatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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08.12.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit
der in Dienststellung des neuen HLF 10/6 wird dieses Fahrzeug unter anderem
auch zu sogenannten kostenpflichtigen Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr
alarmiert.
Damit
diese Einsätze abgerechnet werden können,
muss für das HLF ein Gebührensatz in den Gebührentarif der
Gebührensatzung aufgenommen werden.
Da
wiederholt neue Geräte und Fahrzeuge in Dienst gestellt werden, müssten zu den
Gebührensätzen ständig Änderungssatzungen beschlossen werden.
Nach
rechtlicher Prüfung ist es aber auch ausreichend, wenn der Rat der Stadt
zustimmend von der Aufnahme eines neuen Gebührensatzes, der nach den
Festsetzungen der jeweils geltenden Feuerwehrgebührensatzung ermittelt wurde,
Kenntnis nimmt.
Die
Verwaltung hat für das HLF 10/6 der Löschgruppe Merbeck einen Gebührensatz
i.H.v. 44,00 € je Stunde
ermittelt. Dieser Gebührensatz wird in den Gebührentarif aufgenommen und nach
entsprechender Veröffentlichung angewandt. Das HLF wurde zu einem Teil aus der
Feuerschutzpauschale finanziert, was sich mindernd auf den Gebührensatz je
Stunde auswirkt.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Haupt- und Finanzausschuss schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, er möge dem
von der Verwaltung ermittelten Gebührentarif für das HLF 10/6 der Löschgruppe Merbeck in Höhe von 44,00 € zustimmen und die Verwaltung beauftragen diesen dem
Gebührentarif der geltenden Feuerwehrgebührensatzung hinzuzufügen.
