Entscheidungsvorlage - VO/1272/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Mensa im Schulzentrum – Übernahme von Essenskosten durch die Stadt Wegberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II; Finanzwirtschaft
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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Bereit
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Vorberatung
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15.12.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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22.12.2009
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02.02.2010
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Bereit
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am
01. Februar 2010 soll die Mensa im Schulzentrum den Betrieb aufnehmen. Ab
diesem Zeitpunkt wird den Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen
die Möglichkeit geboten, dort eine warme Mahlzeit zu sich zu nehmen. Das
Angebot der Mahlzeiten ist auf Wunsch der beteiligten Schulen und einer
Arbeitsgruppe mit Elternbeteiligung festgelegt worden. Der im anschließenden
Vergabeverfahren ausgewählte Anbieter bietet jeden Mittag 3 Stammessen zu einem
Preis von 3,10 € an.
Im
Primarbereich wird bereits im zweiten Jahr unter Kostenbeteiligung der Eltern,
der Stadt und des Landes ein Förderprogramm „Kein Kind ohne
Mahlzeit“ (KKOM) durchgeführt. An dem Programm nehmen von derzeit 360
Kindern (29 % der Schulkinder in der Primarstufe), die Ganztagsangebote und ein
Mittagessen in Betreuungsangeboten wahrnehmen, 74 Kinder teil. Dies ist eine
Quote von rund 20 %.
Das
Programm könnte auch auf den Sekundarbereich I ausgedehnt werden, wenn es sich
bei den beteiligten Schulen um offene Ganztagsschulen oder Schulen mit
gebundenem Ganztagsunterricht handelt. Auf Nachfrage hat die Bezirksregierung
bestätigt, dass Schulen mit Unterrichtsangeboten im Nachmittagsbereich
(Gymnasium und Realschule) nicht zu den förderfähigen Schulen gehören. Die
Gemeinschaftshauptschule ist im Schuljahr 2009/10 mit 4 Klassen förderfähig. Zudem
war das Landesprogramm auf zwei Jahre befristet und läuft voraussichtlich zum
31.07.2010 aus. Ob das Programm verlängert wird, steht derzeit noch nicht fest.
Als
Grundlage für eine Abschätzung der entstehenden Kosten wird als Basis die von
den Schulen mitgeteilte Zahl von ca. 300 Essen je Tag herangezogen. Dies ergibt
bei 200 Schultagen rund 60.000 Essen im Jahr. Soweit eine Förderquote von
ebenfalls etwa 20% der Essenteilnehmer angesetzt wird (Zahl KKOM), sind
insgesamt 12.000 Mahlzeiten zu fördern. Wird Landesprogramm als Maßstab angesetzt
und ein Zuschuss von 1,50 € je Essen erstattet, entstehen Kosten in Höhe
von geschätzten 18.000 €/Jahr. Diese Größe wird jedoch in dem Maße
steigen oder sinken, wie Schülerinnen und Schüler am Essen teilnehmen. Da in
der Zukunft mit einem verstärkten Unterricht in den Nachmittagsstunden
gerechnet wird, ist eine Erhöhung der Summe absehbar.
Es
muss darüber hinaus aber auch das Problem der Verwaltungskosten, die im Falle
einer Einführung eines Zuschusses durch die Umsetzung entstehen, berücksichtigt
werden. Da es sich je nach Befreiungskreis und tatsächlichen Fallzahlen um
nicht unerhebliche Berechnungen nach dem Sozialgesetzbuch handeln kann, ist mit
einer zusätzlich erforderlichen Stellenausweitung in der Größenordnung von ca.
4-5 Stunden/Woche zu rechnen.
Die
Verwaltung erwartet, dass die derzeitige Landesmaßnahme KKOM nur der Einstieg
in die unmittelbare Förderung der Schulkinder im Bereich der Mittagsmahlzeit ist
und eine Verlängerung der Maßnahme und eine Ausdehnung ggf. auch auf alle
weiterführenden Schulen erfolgen wird. Vor diesem Hintergrund soll zunächst
keine eigene Initiative eingebracht werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, zunächst eine Bezuschussung zu den Mittagsmahlzeiten nicht vorzunehmen und die tatsächliche Entwicklung der weiteren Förderpolitik auf Landesebene und den Umfang der Inanspruchnahme der Mensa abzuwarten.
