Entscheidungsvorlage - VO/1273/09

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr erfolgt die Schülerbeförderung im Rahmen sogenannter „Schokotickets“. Den Schülerinnen und Schülern wird im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtung des Schulgesetzes und der Schülerbeförderungsverordnung eine Fahrkarte zur Verfügung gestellt, die auch am Wochenende und im Nachmittagsbereich zur freien Benutzung der Busse und Bahnen im Tarifgebiet berechtigt. Hierdurch ist es den Schülern möglich, bis nach Düsseldorf und ins Ruhrgebiet hinein diese Tickets zu benutzen.

 

Schüler aus Mönchengladbach, die eine Wegberger Schule besuchen, erhalten in der Regel eine solche Karte über die Verwaltung, soweit Sie anspruchsberechtigt sind. Die Eltern zahlen in diesen Fällen eine Eigenbeteiligung, deren Höhe von der Anzahl der Kinder der Familie abhängt, die eine Karte in Anspruch nehmen. Derzeit beträgt der Eigenanteil jährlich:

 

für das erste freifahrtberechtigte Kind:       11,20 €

für das zweite freifahrtberechtigte Kind:       6,00 €

alle weiteren freifahrtberechtigten Kinder fahren ohne weiteren Eigenanteil.

 

Über diese Regelungen hinaus besteht die Möglichkeit, dass Eltern für ihre Kinder, die keinen Anspruch auf Beförderung durch den Schulträger haben, ein Schokoticket auch als sogenannte „Selbstzahler“ erwerben und monatlich 27,65 € in voller Höhe zahlen.

 

Schüler, die im Bereich des Aachener Verkehrsverbundes wohnen, erhalten eine Schülerjahreskarte, die zur Fahrt von und zu Schulveranstaltungen berechtigt. Diese Karte ist eine Streckenkarte und kann nur auf der eingetragenen Strecke (Wohnort-Schule) genutzt werden. Die Karten können durch ein kostenpflichtiges Zusatzticket auch in den Ferien im gesamten Tarifgebiet des AVV genutzt werden.

In Gesprächen mit Bürgern wird immer wieder der Wunsch nach einem übergreifenden System (Schülerkarten des AVV sollen auch zur Fahrt bis Düsseldorf oder Mönchengladbach berechtigen) geäußert. Die beteiligten Verkehrsverbünde bieten eine solche übergreifende Lösung indes nicht an.

 

Da der Rat der Stadt Wegberg keinerlei Zuständigkeit in der Sache hat, soll der Kreis Heinsberg gebeten werden, dieses Anliegen an die entsprechenden Entscheidungsträger heranzutragen und für alle Bürger des Kreises Heinsberg so zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV beizutragen.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch den Beschluss entstehen zunächst keine zusätzlichen Kosten.

 

 

Alternativen:

 

Werden nicht vorgeschlagen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, den Landrat des Kreises Heinsberg zu bitten, sich in den entsprechenden Gremien des AVV für eine Einführung einer Schülerfahrkarte einzusetzen, die die Möglichkeiten vergleichbar des Schokotickets im VRR bietet. Diese Karte soll sowohl im Bereich des VRR als auch im Tarifgebiet des AVV zur Fahrt berechtigen.

Loading...