Entscheidungsvorlage - VO/1274/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Einsatz von Sozialarbeiterinnen / Sozialarbeiter Antrag der FDP zu Streetworker vom 11.05.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Bürgerservice und Sicherheit; Beigeordneter / Dezernat II; Finanzwirtschaft; Sachgebiet: Personalwesen
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Entscheidung
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15.12.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Antrag der
FDP-Fraktion vom 23.10.2008 ist bereits im Personalausschuss am 25.11.2008 diskutiert worden. Hier wurde mehrheitlich die
Einrichtung einer Stelle eines Streetworkers abgelehnt und einen
Erfahrungsbericht eingefordert. Dieser Bericht liegt der Verwaltung seit dem
Auch der Antrag
der SPD-Fraktion vom 27.05.2009 auf Einrichtung eines selbstverwalteten
Jugendtreffs unter Begleitung eines Streetworkers/Sozialarbeiters steht in
diesem Zusammenhang.
Zur Definition
lässt sich festhalten, dass ein Streetworker mittels der methodischen
Vorgehensweise Streetwork (auf der Straße sein) versucht, zu problembelasteten
Zielgruppen wie z.Bsp. Obdachlose,
Nichtsesshafte, Prostituierte,
Drogengefährdete und Drogenabhängige, Mitglieder jugendlicher Banden oder
ehemalige Strafgefangene, die nicht mehr von herkömmlichen sozialen
Hilfeeinrichtungen erreicht werden, Zugang herzustellen ("Geh-Struktur").
Den Erwachsenen und Jugendlichen sollen im Verlauf der Arbeit
Unterstützungsangebote präsentiert werden. Zur typischen Zielgruppe von
Streetworkern zählen vor allem Personengruppen mit selbst- oder
fremdgefährdenden Verhaltensweisen. Bezeichnend für die Arbeit ist hierbei die
Unabhängigkeit von festen Strukturen und konkreten einzelnen
Handlungsanweisungen.
Wie aus dem
Handlungsfeld zu erkennen ist, arbeitet der Streetworker gerade nicht als
langer Arm einer Ordnungsbehörde, obwohl er mit diesen zusammenarbeiten kann,
um Lösungen für bestimmte eng umgrenzte Probleme zu finden. So ist der
Streetworker zunächst Ansprechpartner der Zielgruppen und nicht im Auftrag
präventiv tätig werdende Handlungsperson.
Streetworking
ist in der Regel eine Aufgabe, die dem örtlichen Träger der Jugendhilfe
zugeordnet ist. Eine Zuordnung zur Ordnungsbehörde würde im Normalfall zu
Konflikten bei der Aufgabenerledigung führen.
Soll in diesem
Bereich präventiv und eingreifend gearbeitet werden, so ist der Einsatz eines Außendienstmitarbeiters
der Ordnungsbehörde mit sozialpädagogischem Hintergrund (Sozialarbeiter) mit
eindeutigen Handlungsfeldern sinnvoll, der sicherlich auch einen guten Kontakt
zu den Peer-Gruppen finden kann. Ein Streetworker wird im Gegensatz dazu mit
den Problemgruppen vor Ort arbeiten und um das Vertrauen der Gruppen nicht zu
verlieren, nur sorgsam abgewogen und gemäßigt auf diese Gruppen einwirken
können.
Vor diesem
Hintergrund der möglichen Tätigkeitsfelder schlägt die Verwaltung vor, zunächst
keinen Beschluss in der Sache zu fassen und in der nächsten Sitzung des
Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport unter Einbeziehung des
Erfahrungsberichts der Sozialarbeiterin weiter zu beraten.
Der von der
SPD-Fraktion eingebrachte Vorschlag eines freien Jugendtreffs soll ebenfalls zunächst
zurückgestellt werden, und in den weiteren Beratungen Berücksichtigung finden.
