Entscheidungsvorlage - VO/1274/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Antrag der FDP-Fraktion vom 23.10.2008 ist bereits im Personalausschuss am 25.11.2008 diskutiert worden. Hier wurde mehrheitlich die Einrichtung einer Stelle eines Streetworkers abgelehnt und einen Erfahrungsbericht eingefordert. Dieser Bericht liegt der Verwaltung seit dem 10.12.09 vor und wird derzeit noch ausgewertet. Der Antrag wurde von der FDP noch einmal mit Datum vom 11.05.2009 aufgenommen und vom Rat in den Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport verwiesen.

Auch der Antrag der SPD-Fraktion vom 27.05.2009 auf Einrichtung eines selbstverwalteten Jugendtreffs unter Begleitung eines Streetworkers/Sozialarbeiters steht in diesem Zusammenhang.

Zur Definition lässt sich festhalten, dass ein Streetworker mittels der methodischen Vorgehensweise Streetwork (auf der Straße sein) versucht, zu problembelasteten Zielgruppen wie z.Bsp. Obdachlose, Nichtsesshafte, Prostituierte, Drogengefährdete und Drogenabhängige, Mitglieder jugendlicher Banden oder ehemalige Strafgefangene, die nicht mehr von herkömmlichen sozialen Hilfeeinrichtungen erreicht werden, Zugang herzustellen ("Geh-Struktur"). Den Erwachsenen und Jugendlichen sollen im Verlauf der Arbeit Unterstützungsangebote präsentiert werden. Zur typischen Zielgruppe von Streetworkern zählen vor allem Personengruppen mit selbst- oder fremdgefährdenden Verhaltensweisen. Bezeichnend für die Arbeit ist hierbei die Unabhängigkeit von festen Strukturen und konkreten einzelnen Handlungsanweisungen.

Wie aus dem Handlungsfeld zu erkennen ist, arbeitet der Streetworker gerade nicht als langer Arm einer Ordnungsbehörde, obwohl er mit diesen zusammenarbeiten kann, um Lösungen für bestimmte eng umgrenzte Probleme zu finden. So ist der Streetworker zunächst Ansprechpartner der Zielgruppen und nicht im Auftrag präventiv tätig werdende Handlungsperson.

Streetworking ist in der Regel eine Aufgabe, die dem örtlichen Träger der Jugendhilfe zugeordnet ist. Eine Zuordnung zur Ordnungsbehörde würde im Normalfall zu Konflikten bei der Aufgabenerledigung führen.

Soll in diesem Bereich präventiv und eingreifend gearbeitet werden, so ist der Einsatz eines Außendienstmitarbeiters der Ordnungsbehörde mit sozialpädagogischem Hintergrund (Sozialarbeiter) mit eindeutigen Handlungsfeldern sinnvoll, der sicherlich auch einen guten Kontakt zu den Peer-Gruppen finden kann. Ein Streetworker wird im Gegensatz dazu mit den Problemgruppen vor Ort arbeiten und um das Vertrauen der Gruppen nicht zu verlieren, nur sorgsam abgewogen und gemäßigt auf diese Gruppen einwirken können.

Vor diesem Hintergrund der möglichen Tätigkeitsfelder schlägt die Verwaltung vor, zunächst keinen Beschluss in der Sache zu fassen und in der nächsten Sitzung des Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport unter Einbeziehung des Erfahrungsberichts der Sozialarbeiterin weiter zu beraten.

Der von der SPD-Fraktion eingebrachte Vorschlag eines freien Jugendtreffs soll ebenfalls zunächst zurückgestellt werden, und in den weiteren Beratungen Berücksichtigung finden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, in der ersten Sitzung des Jahres 2010 nach Vorlage des Erfahrungsberichtes der Sozialarbeiterin weiter zu beraten.

 

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