Entscheidungsvorlage - VO/1204/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein - Westfalen, Regionalforstamt Rureifel - Jülicher Börde - Forstbetriebsbezirk Wassenberg hat den Entwurf des Forstwirtschaftsplanes für das Wirtschaftjahr 2010 vorgelegt. Die Fraktionen haben vorab eine Ausfertigung erhalten. In dem Begleitschreiben zum Planentwurf werden durch den Forstbetriebsbeamten entsprechende Erläuterungen gegeben.

 

Hiernach sollen im Wirtschaftsjahr 2010 die im laufenden Jahr begonnenen Maßnahmen konsequent fortgeführt werden, um in wirtschaftlicher aber auch sozioökonomischer Weise zu stabilen und leistungsfähigen Waldgesellschaften zu kommen. Ohne diese Maßnahmen werden die Bestände nicht die vorgegebenen Ziele erreichen können und voraussichtlich ausfallen. Im Rahmen einer Hochdurchforstung bei den Buchen- und Laubweichholzbeständen soll so ein mehrschichtiger Bestandsaufbau erreicht werden.

Der Hauptteil der erforderlichen Investitionen ergibt sich aus den Aufforstungsflächen, insbesondere im Beecker Wald bis nach Gerichhausen und einer Aufforstung des ehemaligen Sportplatzes in Wildenrath. Die Aufforstungen sind erforderlich geworden, weil witterungs- und altersbedingt Waldbestände an die biologische Kapazitätsgrenze gekommen waren, die in erheblicher Weise, vor allem auch aus Gründen der Verkehrssicherung für die Bürger zu Gefahrenpunkten führten. Es galt daher, diese Bestände zügig zu beseitigen. Da der Wald im Bereich der Stadt Wegberg im überwiegenden Maße der Erholung der Bevölkerung dient, muss er im Hinblick auf diese Funktion so gestaltet sein, dass der Besuch des Waldes für den Bürger gefahrlos erfolgen kann.

 

Die Aufforstungen sind in der Baumartenzusammensetzung so angelegt, dass sie zu artenreichen und standortgerechten Mischbeständen aus Rotbuche, Douglasie, Küstentanne und diversen Straucharten führen. Dabei wurde auch dem Aspekt eventuell zukünftiger witterungsbedingter Veränderungen im Bereich der Baumartenwahl Rechnung getragen.

 

Die im Wirtschaftsplan aufgeführten Positionen Kultur- und Jungwuchspflege sowie Waldschutz ergeben sich aus der Bestandsbegründung und dienen dem Schutz der aufgeforsteten Flächen.

 

Da die Stadt Wegberg für ihren Wald verkehrssicherungspflichtig ist, wurde zur Abwehr von Gefahren für Dritte (z.B. Beseitigung von Trockenästen, Überhang, Wahrnehmung der Fürsorgepflicht) ein entsprechender Ansatz in den Wirtschaftsplan aufgenommen.

 

Ebenso ist es nicht zu vermeiden, dass im Rahmen von forstlichen Arbeiten im Wald

wie Holzrückung und Abtransport des Holzes durch LKW die Wege in ihrem Zustand beschädigt werden. Es wurde daher ein Planansatz gebildet, um die Wege wieder in den Urzustand zurück versetzen zu können.

 

Der Forstwirtschaftsplan sieht für die vorgenannten Maßnahmen Kosten in Höhe von rund 73.400,00 Euro vor. Durch Holzeinschlag und Holzverkauf werden Einnahmen in Höhe von ca. 18.500,00 Euro erwartet.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Entwurf des Forstwirtschaftsplans 2010 zuzustimmen und die notwendigen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2010 bereitzustellen.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt 2010 bereitzustellen.

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr bittet den Haupt- und Finanzausschuss, dem Forstwirtschaftsplan 2010 zuzustimmen und den Stadtrat vorzuschlagen, im Haushalt 2010 die Einnahmen und Ausgaben wie vorstehend dargestellt zu veranschlagen.

 

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Anlagen

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