Entscheidungsvorlage - VO/1245/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag von Ratsfrau Sandra Nelsbach vom 30.11.2009 betreffend Zuwendungen an fraktionslose Ratsmitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Stever, Michael
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss (HF)
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Vorberatung
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08.12.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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22.12.2009
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02.02.2010
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●
Bereit
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Ratsfrau
Sandra Nelsbach hat mit Datum vom
„Der
Rat der Stadt Wegberg möge beschließen, dass einzelne Ratsmitglieder die Hälfte
der Zuwendungen einer Fraktion mit zwei Fraktionsmitgliedern erhalten.
Nach
§ 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens können einzelne
Ratsmitglieder aus Haushaltsmitteln finanzielle Zuwendungen erhalten, die die
Hälfte des Betrages nicht übersteigen dürfen, die eine Gruppe mit zwei
Mitgliedern erhielte.“
Dieser
Antrag wurde mit dem Auftrag an die Verwaltung verwiesen eine Beratung im
Haupt- und Finanzausschuss vorzubereiten.
Die
nachfolgende Musterberechnung geht von finanziellen Zuwendungen für eine Fraktion mit 2 Fraktionsmitgliedern aus:
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Fraktion
mit 2 Mitgliedern |
Betrag
mtl. / € |
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1. |
Grundbedarf für die Geschäftsführung Dieser
beträgt bei Fraktionen unter 10 Mitgliedern 50,00 € mtl. ab 10
Mitgliedern 75,00 € mtl. |
50,00 |
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2. |
Mitglieder bezogener Betrag Dieser
beträgt unabhängig von der Mitgliederzahl jeweils 25,00 € mtl. pro
Mitglied (hier: 25 x 2 Mitglieder) |
50,00 |
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Zwischensumme |
100,00 |
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Abzüglich
10% gemäß Beschluss des Rates vom |
10,00 |
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90,00 |
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Die
Hälfte des vorgenannten Betrages sind (Maximalbetrag) = |
45,00 |
Aufgrund
dieser Berechnung könnte einem einzelnen Ratsmitglied eine finanzielle
Zuwendung bis maximal 45,00 € mtl. gewährt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass einzelnen Ratsmitgliedern
(ohne Fraktions- oder Gruppenzugehörigkeit) auf Antrag eine finanzielle
Zuwendung von bis zu 45,00 € monatlich
gewährt werden kann.
Über die Verwendung
der Zuwendungen ist ein Verwendungsnachweis in einfacher Form zu erstellen, dieser
ist im Folgejahr unmittelbar dem Bürgermeister zuzuleiten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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45,3 kB
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2
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(wie Dokument)
|
34,1 kB
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