Entscheidungsvorlage - VO/1273/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Schokoticket VRR und Übergangstarif Verkehrsverbund AVV
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- Pint, Gerd
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport (BiKSS)
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Vorberatung
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15.12.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Vorberatung
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22.12.2009
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02.02.2010
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Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr erfolgt die Schülerbeförderung im Rahmen sogenannter
„Schokotickets“. Den Schülerinnen und Schülern wird im Rahmen der
gesetzlichen Verpflichtung des Schulgesetzes und der Schülerbeförderungsverordnung
eine Fahrkarte zur Verfügung gestellt, die auch am Wochenende und im
Nachmittagsbereich zur freien Benutzung der Busse und Bahnen im Tarifgebiet
berechtigt. Hierdurch ist es den Schülern möglich, bis nach Düsseldorf und ins
Ruhrgebiet hinein diese Tickets zu benutzen.
Schüler
aus Mönchengladbach, die eine Wegberger Schule besuchen, erhalten in der Regel
eine solche Karte über die Verwaltung, soweit Sie anspruchsberechtigt sind. Die
Eltern zahlen in diesen Fällen eine Eigenbeteiligung, deren Höhe von der Anzahl
der Kinder der Familie abhängt, die eine Karte in Anspruch nehmen. Derzeit
beträgt der Eigenanteil jährlich:
für das erste freifahrtberechtigte Kind: 11,20 €
für das zweite freifahrtberechtigte Kind:
6,00 €
alle weiteren freifahrtberechtigten Kinder fahren
ohne weiteren Eigenanteil.
Über
diese Regelungen hinaus besteht die Möglichkeit, dass Eltern für ihre Kinder,
die keinen Anspruch auf Beförderung durch den Schulträger haben, ein
Schokoticket auch als sogenannte „Selbstzahler“ erwerben und monatlich
27,65 € in voller Höhe zahlen.
Schüler,
die im Bereich des Aachener Verkehrsverbundes wohnen, erhalten eine
Schülerjahreskarte, die zur Fahrt von und zu Schulveranstaltungen berechtigt.
Diese Karte ist eine Streckenkarte und kann nur auf der eingetragenen Strecke
(Wohnort-Schule) genutzt werden. Die Karten können durch ein kostenpflichtiges
Zusatzticket auch in den Ferien im gesamten Tarifgebiet des AVV genutzt werden.
In
Gesprächen mit Bürgern wird immer wieder der Wunsch nach einem übergreifenden
System (Schülerkarten des AVV sollen auch zur Fahrt bis Düsseldorf oder
Mönchengladbach berechtigen) geäußert. Die beteiligten Verkehrsverbünde bieten
eine solche übergreifende Lösung indes nicht an.
Da
der Rat der Stadt Wegberg keinerlei Zuständigkeit in der Sache hat, soll der
Kreis Heinsberg gebeten werden, dieses Anliegen an die entsprechenden
Entscheidungsträger heranzutragen und für alle Bürger des Kreises Heinsberg so
zu einer Attraktivitätssteigerung des ÖPNV beizutragen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor, den
Landrat des Kreises Heinsberg zu bitten, sich in den entsprechenden Gremien des
AVV für eine Einführung einer Schülerfahrkarte einzusetzen, die die Möglichkeiten
vergleichbar des Schokotickets im VRR bietet. Diese Karte soll sowohl im
Bereich des VRR als auch im Tarifgebiet des AVV zur Fahrt berechtigen.
