Empfehlungsvorlage - VO/1233/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Nach § 40 des Kommunalwahlgesetzes NRW obliegt es der neuen Vertretung der Stadt  nach Vorprüfung durch den hierfür gebildeten Ausschuss unverzüglich über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen in vorgegebener Weise zu beschließen.

 

a)     Nachdem der Wahlausschuss in seiner Sitzung am 02. September 2009 die Ergebnisse der

Ø      Bürgermeisterwahl

und der

Ø      Ratswahl

festgestellt hat, ergeben sich keine Hinweise mangelnder Wählbarkeit für eine/einen gewählten Vertreterin/Vertreter.

 

b)     Es wird festgestellt, dass bei der Vorbereitung der Wahl oder der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, die im Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnten.

 

c)      Die Feststellung des Wahlergebnisses wird nicht für ungültig erklärt.

 

d)     Da keine der unter den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle festgestellt werden, sind die Kommunalwahlen vom 30. August 2009 für gültig zu erklären.

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Wahlprüfungsausschuss der Stadt Wegberg schlägt dem Rat der Stadt Wegberg nach entsprechender Vorprüfung vor, die Kommunalwahlen vom 30. August 2009 für gültig zu erklären.

 

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Anlagen

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