Entscheidungsvorlage - VO/1272/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Am 01. Februar 2010 soll die Mensa im Schulzentrum den Betrieb aufnehmen. Ab diesem Zeitpunkt wird den Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen die Möglichkeit geboten, dort eine warme Mahlzeit zu sich zu nehmen. Das Angebot der Mahlzeiten ist auf Wunsch der beteiligten Schulen und einer Arbeitsgruppe mit Elternbeteiligung festgelegt worden. Der im anschließenden Vergabeverfahren ausgewählte Anbieter bietet jeden Mittag 3 Stammessen zu einem Preis von 3,10 € an.

 

Im Primarbereich wird bereits im zweiten Jahr unter Kostenbeteiligung der Eltern, der Stadt und des Landes ein Förderprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ (KKOM) durchgeführt. An dem Programm nehmen von derzeit 360 Kindern (29 % der Schulkinder in der Primarstufe), die Ganztagsangebote und ein Mittagessen in Betreuungsangeboten wahrnehmen, 74 Kinder teil. Dies ist eine Quote von rund 20 %.

 

Das Programm könnte auch auf den Sekundarbereich I ausgedehnt werden, wenn es sich bei den beteiligten Schulen um offene Ganztagsschulen oder Schulen mit gebundenem Ganztagsunterricht handelt. Auf Nachfrage hat die Bezirksregierung bestätigt, dass Schulen mit Unterrichtsangeboten im Nachmittagsbereich (Gymnasium und Realschule) nicht zu den förderfähigen Schulen gehören. Die Gemeinschaftshauptschule ist im Schuljahr 2009/10 mit 4 Klassen förderfähig. Zudem war das Landesprogramm auf zwei Jahre befristet und läuft voraussichtlich zum 31.07.2010 aus. Ob das Programm verlängert wird, steht derzeit noch nicht fest.

 

Als Grundlage für eine Abschätzung der entstehenden Kosten wird als Basis die von den Schulen mitgeteilte Zahl von ca. 300 Essen je Tag herangezogen. Dies ergibt bei 200 Schultagen rund 60.000 Essen im Jahr. Soweit eine Förderquote von ebenfalls etwa 20% der Essenteilnehmer angesetzt wird (Zahl KKOM), sind insgesamt 12.000 Mahlzeiten zu fördern. Wird Landesprogramm als Maßstab angesetzt und ein Zuschuss von 1,50 € je Essen erstattet, entstehen Kosten in Höhe von geschätzten 18.000 €/Jahr. Diese Größe wird jedoch in dem Maße steigen oder sinken, wie Schülerinnen und Schüler am Essen teilnehmen. Da in der Zukunft mit einem verstärkten Unterricht in den Nachmittagsstunden gerechnet wird, ist eine Erhöhung der Summe absehbar.

 

Es muss darüber hinaus aber auch das Problem der Verwaltungskosten, die im Falle einer Einführung eines Zuschusses durch die Umsetzung entstehen, berücksichtigt werden. Da es sich je nach Befreiungskreis und tatsächlichen Fallzahlen um nicht unerhebliche Berechnungen nach dem Sozialgesetzbuch handeln kann, ist mit einer zusätzlich erforderlichen Stellenausweitung in der Größenordnung von ca. 4-5 Stunden/Woche zu rechnen.

 

Die Verwaltung erwartet, dass die derzeitige Landesmaßnahme KKOM nur der Einstieg in die unmittelbare Förderung der Schulkinder im Bereich der Mittagsmahlzeit ist und eine Verlängerung der Maßnahme und eine Ausdehnung ggf. auch auf alle weiterführenden Schulen erfolgen wird. Vor diesem Hintergrund soll zunächst keine eigene Initiative eingebracht werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Durch den Beschluss entstehen keine unmittelbaren Kosten.

 

Alternativen:

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt, zunächst eine Bezuschussung zu den Mittagsmahlzeiten nicht vorzunehmen und die tatsächliche Entwicklung der weiteren Förderpolitik auf Landesebene und den Umfang der Inanspruchnahme der Mensa abzuwarten.

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