Entscheidungsvorlage - VO/1242/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg hatte mit Schreiben vom 17.08.2009 einen Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung gestellt.

Nach diesem Antrag  sollte der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragen ein Zukunftskonzept für die räumliche Unterbringung der Freiwilligen Feuerwehr in Rickelrath zu erarbeiten.

In diesem Zusammenhang solle zusätzlich geprüft werden, ob eine Förderfähigkeit aus dem Konjunkturpaket II für diese Infrastrukturmaßnahme möglich sei.

 

Der Antrag wurde mit Beschluss vom 06.10.2009 mit dem Auftrag an die Verwaltung weitergegeben eine entsprechende Vorlage für den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr zu erarbeiten.

 

Der gesamte Bereich der Gefahrenabwehr und hier im Besonderen der Aufgaben nach dem Gesetz über den Feuerschutz und  die Hilfeleitung unterliegt einer kontinuierlichen Planung, die der jeweils vom Rat der Stadt beschlossenen Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes zu Grunde liegt. So gilt  es für Wehrführung und Verwaltung auch die Löschgruppe Rickelrath, als festen Bestandteil des Gesamtkonzeptes Feuerwehr Wegberg stetig weiter zu entwickeln.

 

In der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2007 wurde als mittelfristig anzustrebende Verbesserung für die Löschgruppe Rickelrath  die Beschaffung eines Wasser führenden TSF aufgeführt. Diese notwendige Beschaffung wird  nach einer ständig zu überprüfenden Fortschreibungsliste für die Fahrzeuge und Geräte der FFW Wegberg realisiert werden. Vergleichbar den Situationen in Merbeck und Tüschenbroich bedingt die größere Abmessung der neuen Fahrzeugtypen eine Veränderung der Fahrzeughallen bzw. Gerätehäuser. Im Fall der Ausmusterung des jetzigen TSF, die unmittelbar nicht vorgesehen ist, wird für die Löschgruppe Rickelrath ebenfalls eine ausreichend dimensionierte Fahrzeughalle zu errichten sein. Um einen möglichst hohen taktischen Vorteil aus dieser Baumaßnahme zu ziehen wird die Fahrzeughalle mit Umkleidebereichen und Sanitäreinrichtungen verbunden werden. Das hierfür notwendige Gebäude lässt sich am bisherigen Standort nicht errichten, das jetzige Gebäude auch nicht entsprechend erweitern.

 

Da die Löschgruppe Rickelrath ihren Versammlungs- und Schulungsbetrieb bereits in das Anton-Heinen-Haus verlegt hat und hier als fester Bestandteil des Angervereins gilt, ist es nur sinnvoll das notwendige Gebäude im Bereich des Anton-Heinen-Hauses zu errichten. Hierzu ist es laut Vorschlag des Fachbereichs Bauen, Planen Wohnen sinnvoll ein Vorbescheidsverfahren dem Bauantrag vorzuschalten.

Eine neue Problematik durch mögliche Lärmbelästigungen für die Anwohner dürfte sich nicht ergeben. Der bisherige Standort  liegt in unmittelbarer Nachbarschaft gegenüber der Anton-Heinen-Straße an der Schwaamer Straße. Dadurch ändert sich der Personenkreis nicht, der durch an- und abfahrende Feuerwehrangehörige sowie die Einsatzfahrten belästigt wird. Bis zum 24. November lag die Zahl der Echteinsätze des laufenden Jahres für die Löschgruppe Rickelrath bei zehn Fahrten. Nur bei diesen Einsätzen könnten Einsatzsignale  notwendig gewesen sein.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Die notwendigen Kosten können derzeit noch nicht seriös vorhergesagt werden. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden jedoch sowohl für das Gebäude als auch für die Fahrzeugbeschaffung in die Haushaltsberatung für die jeweiligen Jahre eingebracht.

Eine Finanzierung aus dem Konjunkturpaket II wäre grundsätzlich möglich. Durch die bisher vom Rat der Stadt Wegberg beschlossenen Maßnahmen ist der Investitionsschwerpunkt Infrastrukturmaßnahmen aber bereits jetzt  mit 540.000,00 € überzeichnet.

 

 

Alternativen:

 

Die denkbaren Alternativen, sei es Festhalten an der jetzigen Situation  oder sei es der vollständige Neubau eines Gerätehauses samt Versammlungsraum auf einem noch zu beschaffenden Grundstück, möchte die Verwaltung nicht vorschlagen.

Sie würden im ersten Fall auf Dauer die Einsatzbereitschaft der Löschgruppe einschränken im zweiten Fall Zusatzkosten in einer Höhe verursachen, die keiner Kosten-Nutzen-Überprüfung standhielten. In der letzten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans hatte der Rat der Stadt Wegberg hierzu bereits angemerkt:

„Alle zur Erreichung der Sollstruktur ergreifbaren Maßnahmen sind unter dem Gesichtspunkt der Machbarkeit sorgfältig abzuwägen. Sie haben sich an der Leistungsfähigkeit der Stadt zu orientieren. So muss die aus einsatztaktischen Gründen sinnvolle Verlegung eines Gerätehauses aus wirtschaftlichen Erwägungen ausbleiben. Die finanzielle Belastung würde anderweitig neue Defizite schaffen.“

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr  schließt sich der Situationsbeurteilung der Verwaltung an und beauftragt diese entsprechend der aufgezeigten Planung zu verfahren.

 

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Anlagen

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