Entscheidungsvorlage - VO/1242/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Feuerwehrgerätehaus Rickelrath; Antrag der SPD-Fraktion vom 17.08.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beteiligt:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- Schulz, Ulrich
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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12.01.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg hatte mit Schreiben vom
Nach
diesem Antrag sollte der Rat der Stadt
die Verwaltung beauftragen ein Zukunftskonzept für die räumliche Unterbringung
der Freiwilligen Feuerwehr in Rickelrath zu erarbeiten.
In
diesem Zusammenhang solle zusätzlich geprüft werden, ob eine Förderfähigkeit
aus dem Konjunkturpaket II für diese Infrastrukturmaßnahme möglich sei.
Der
Antrag wurde mit Beschluss vom
Der
gesamte Bereich der Gefahrenabwehr und hier im Besonderen der Aufgaben nach dem
Gesetz über den Feuerschutz und die
Hilfeleitung unterliegt einer kontinuierlichen Planung, die der jeweils vom Rat
der Stadt beschlossenen Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes zu Grunde
liegt. So gilt es für Wehrführung und
Verwaltung auch die Löschgruppe Rickelrath, als festen Bestandteil des
Gesamtkonzeptes Feuerwehr Wegberg stetig weiter zu entwickeln.
In
der Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplanes 2007 wurde als mittelfristig
anzustrebende Verbesserung für die Löschgruppe Rickelrath die Beschaffung eines Wasser führenden TSF
aufgeführt. Diese notwendige Beschaffung wird
nach einer ständig zu überprüfenden Fortschreibungsliste für die
Fahrzeuge und Geräte der FFW Wegberg realisiert werden. Vergleichbar den
Situationen in Merbeck und Tüschenbroich bedingt die größere Abmessung der
neuen Fahrzeugtypen eine Veränderung der Fahrzeughallen bzw. Gerätehäuser. Im
Fall der Ausmusterung des jetzigen TSF, die unmittelbar nicht vorgesehen ist,
wird für die Löschgruppe Rickelrath ebenfalls eine ausreichend dimensionierte
Fahrzeughalle zu errichten sein. Um einen möglichst hohen taktischen Vorteil
aus dieser Baumaßnahme zu ziehen wird die Fahrzeughalle mit Umkleidebereichen
und Sanitäreinrichtungen verbunden werden. Das hierfür notwendige Gebäude lässt
sich am bisherigen Standort nicht errichten, das jetzige Gebäude auch nicht
entsprechend erweitern.
Da
die Löschgruppe Rickelrath ihren Versammlungs- und Schulungsbetrieb bereits in
das Anton-Heinen-Haus verlegt hat und hier als fester Bestandteil des
Angervereins gilt, ist es nur sinnvoll das notwendige Gebäude im Bereich des
Anton-Heinen-Hauses zu errichten. Hierzu ist es laut Vorschlag des Fachbereichs
Bauen, Planen Wohnen sinnvoll ein Vorbescheidsverfahren dem Bauantrag
vorzuschalten.
Eine
neue Problematik durch mögliche Lärmbelästigungen für die Anwohner dürfte sich
nicht ergeben. Der bisherige Standort
liegt in unmittelbarer Nachbarschaft gegenüber der Anton-Heinen-Straße
an der Schwaamer Straße. Dadurch ändert sich der Personenkreis nicht, der durch
an- und abfahrende Feuerwehrangehörige sowie die Einsatzfahrten belästigt wird.
Bis zum 24. November lag die Zahl der Echteinsätze des laufenden Jahres für die
Löschgruppe Rickelrath bei zehn Fahrten. Nur bei diesen Einsätzen könnten
Einsatzsignale notwendig gewesen sein.
Finanz. Auswirkung
Kosten und
Finanzierung:
Die
notwendigen Kosten können derzeit noch nicht seriös vorhergesagt werden. Die
erforderlichen Haushaltsmittel werden jedoch sowohl für das Gebäude als auch
für die Fahrzeugbeschaffung in die Haushaltsberatung für die jeweiligen Jahre
eingebracht.
Eine
Finanzierung aus dem Konjunkturpaket II wäre grundsätzlich möglich. Durch die
bisher vom Rat der Stadt Wegberg beschlossenen Maßnahmen ist der
Investitionsschwerpunkt Infrastrukturmaßnahmen aber bereits jetzt mit 540.000,00 € überzeichnet.
Alternativen:
Die
denkbaren Alternativen, sei es Festhalten an der jetzigen Situation oder sei es der vollständige Neubau eines
Gerätehauses samt Versammlungsraum auf einem noch zu beschaffenden Grundstück,
möchte die Verwaltung nicht vorschlagen.
Sie
würden im ersten Fall auf Dauer die Einsatzbereitschaft der Löschgruppe
einschränken im zweiten Fall Zusatzkosten in einer Höhe verursachen, die keiner
Kosten-Nutzen-Überprüfung standhielten. In der letzten Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans
hatte der Rat der Stadt Wegberg hierzu bereits angemerkt:
„Alle zur Erreichung der Sollstruktur ergreifbaren Maßnahmen
sind unter dem Gesichtspunkt der Machbarkeit sorgfältig abzuwägen. Sie haben
sich an der Leistungsfähigkeit der Stadt zu orientieren. So muss die aus
einsatztaktischen Gründen sinnvolle Verlegung eines Gerätehauses aus
wirtschaftlichen Erwägungen ausbleiben. Die finanzielle Belastung würde
anderweitig neue Defizite schaffen.“
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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28,3 kB
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