Entscheidungsvorlage - VO/1292/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Umgestaltung der Mittelstraße und der Immanuel-Kant-Straße in einen verkehrsberuhigten Bereich; Antrag der Ratsfrau Gabriele Braun gem. § 20 der Geschäftsordnung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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12.01.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Antrag ist der Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die
Verwaltung hat mit Vertretern der Kreispolizeibehörde Heinsberg, Abteilung
Verkehrsunfallprävention und Verkehrssicherheitsberatung, die Örtlichkeit
besichtigt. Unfälle sind in der amtlichen Statistik nicht verzeichnet.
Die
Straßen befinden sich innerhalb einer Tempo 30-Zone.
Geschwindigkeitsmessprotokolle sind nicht vorhanden. Die tatsächliche
Verkehrsbelastung ist nicht bekannt.
Nach
den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und der hierzu ergangenen
Rechtsprechung müssen die als verkehrsberuhigter Bereich
(“Spielstraße“) ausgewiesenen Straßen durch ihre Gestaltung den
Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der
Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Dabei sind geeignete
Veränderungen im Straßenraum zu planen, um die Fahrweise des Fahrzeugverkehrs
zu beeinflussen (Schrittgeschwindigkeit). Für das Parken sind gekennzeichnete
Flächen anzulegen. Die Einbauten müssen geeignet sein, die vorgeschriebene
höchstzulässige Geschwindigkeit zu erzwingen. In einem verkehrsberuhigten
Bereich kann der Fußgänger die Straße in ihrer gesamten Breite benutzen, Kinder
dürfen hier spielen. In der Regel sind nur niveaugleich gestaltete
Mischverkehrsflächen, also ohne separate Gehwege, für eine Umgestaltung
geeignet. Die Straßen müssen darüber hinaus überwiegend Aufenthalts- und
Erschließungsfunktionen (kein Durchgangsverkehr) haben. Gestalterische
Voraussetzung ist, dass das Gesamtbild der Straße dem Kraftfahrer das
Bewusstsein vermittelt, sein Fahrzeug innerhalb einer
geschwindigkeitsbegrenzten Zone zu lenken (sog. “Zonenbewusstsein“
nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes).
Beide
Straßen sind zusammen 530 m lang und werden als Ringstraße von der Freiheider
Straße erschlossen. Es gibt insgesamt 21 (Mehrfamilien-) Häuser mit aktuell 135
gemeldeten Personen. Die Straßen umschließen mit ca. 85 m Front einen mittig
gelegenen, gut frequentierten Spielplatz. Die nord/süd-orientierten Fahrbahnen
sind im Bereich des Spielplatzes ca. 4,30 – 4,50 m breit. Gehwege sind
dort nicht vorhanden. Die Fahrbahnen in Ost-West-Richtung mit Gehwegen
ausgestattet, ca. 5 m breit und haben die Funktion einer
Haupterschließungsstraße. Charakteristisch sind in dem Baugebiet 5
Garagenanlagen. Die Konzeption der Straßen stammt aus den 50er Jahren im
Zusammenhang mit dem Bau der Siedlung “Freiheid“, damals
zweckbestimmt für eine große Anzahl von Flüchtlingen und Aussiedlern.
Die
Verwaltung hat nach kostengünstigen und hinreichenden Gestaltungsvarianten
gesucht, die einer straßenrechtlichen Anordnung für das Verkehrszeichen Nr.
325, verkehrsberuhigter Bereich, genügt. Durch den geschlängelten Verlauf der
nur 4,30 – 4,50 m breiten Straßenstücke sind geschwindigkeitsdämpfende Fahrbahnelemente
wie Verschwenkungen oder alternierendes Parken usw. nicht möglich. Die
Garagenanlagen verhindern gleichfalls Elemente im Bereich der Fahrbahn. Eine
Nachfrage bei einem Ingenieurbüro, das bereits mehrfach in
Verkehrsplanungsfragen für die Stadt tätig war, ergab neben einem
kostenintensiven Neubau keine effektive Alternative.
Polizei
und Verwaltung schlagen vor, wegen mangelnder Geeignetheit der vorhandenen
Verkehrsstruktur und fehlendem zwingenden Handlungsbedarf (keine Unfälle),
keine Umbaumaßnahmen als Voraussetzung für einen verkehrsberuhigten Bereich
vorzusehen. Es soll bei der Tempo 30-Zone verbleiben.
Zum
zweiten Teil des Antrages bezüglich der Verkleinerung des Durchganges zum
Spielplatz wird der Baubetriebshof kurzfristig die Hecke ergänzen, damit PKW
die Wiese nicht nutzen können.
Anlagen
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(wie Dokument)
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(wie Dokument)
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49,7 kB
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