Entscheidungsvorlage - VO/1292/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Antrag ist der Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Verwaltung hat mit Vertretern der Kreispolizeibehörde Heinsberg, Abteilung Verkehrsunfallprävention und Verkehrssicherheitsberatung, die Örtlichkeit besichtigt. Unfälle sind in der amtlichen Statistik nicht verzeichnet.

Die Straßen befinden sich innerhalb einer Tempo 30-Zone. Geschwindigkeitsmessprotokolle sind nicht vorhanden. Die tatsächliche Verkehrsbelastung ist nicht bekannt.

 

Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung und der hierzu ergangenen Rechtsprechung müssen die als verkehrsberuhigter Bereich (“Spielstraße“) ausgewiesenen Straßen durch ihre Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Dabei sind geeignete Veränderungen im Straßenraum zu planen, um die Fahrweise des Fahrzeugverkehrs zu beeinflussen (Schrittgeschwindigkeit). Für das Parken sind gekennzeichnete Flächen anzulegen. Die Einbauten müssen geeignet sein, die vorgeschriebene höchstzulässige Geschwindigkeit zu erzwingen. In einem verkehrsberuhigten Bereich kann der Fußgänger die Straße in ihrer gesamten Breite benutzen, Kinder dürfen hier spielen. In der Regel sind nur niveaugleich gestaltete Mischverkehrsflächen, also ohne separate Gehwege, für eine Umgestaltung geeignet. Die Straßen müssen darüber hinaus überwiegend Aufenthalts- und Erschließungsfunktionen (kein Durchgangsverkehr) haben. Gestalterische Voraussetzung ist, dass das Gesamtbild der Straße dem Kraftfahrer das Bewusstsein vermittelt, sein Fahrzeug innerhalb einer geschwindigkeitsbegrenzten Zone zu lenken (sog. “Zonenbewusstsein“ nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes).

 

Beide Straßen sind zusammen 530 m lang und werden als Ringstraße von der Freiheider Straße erschlossen. Es gibt insgesamt 21 (Mehrfamilien-) Häuser mit aktuell 135 gemeldeten Personen. Die Straßen umschließen mit ca. 85 m Front einen mittig gelegenen, gut frequentierten Spielplatz. Die nord/süd-orientierten Fahrbahnen sind im Bereich des Spielplatzes ca. 4,30 – 4,50 m breit. Gehwege sind dort nicht vorhanden. Die Fahrbahnen in Ost-West-Richtung mit Gehwegen ausgestattet, ca. 5 m breit und haben die Funktion einer Haupterschließungsstraße. Charakteristisch sind in dem Baugebiet 5 Garagenanlagen. Die Konzeption der Straßen stammt aus den 50er Jahren im Zusammenhang mit dem Bau der Siedlung “Freiheid“, damals zweckbestimmt für eine große Anzahl von Flüchtlingen und Aussiedlern.

 

Die Verwaltung hat nach kostengünstigen und hinreichenden Gestaltungsvarianten gesucht, die einer straßenrechtlichen Anordnung für das Verkehrszeichen Nr. 325, verkehrsberuhigter Bereich, genügt. Durch den geschlängelten Verlauf der nur 4,30 – 4,50 m breiten Straßenstücke sind geschwindigkeitsdämpfende Fahrbahnelemente wie Verschwenkungen oder alternierendes Parken usw. nicht möglich. Die Garagenanlagen verhindern gleichfalls Elemente im Bereich der Fahrbahn. Eine Nachfrage bei einem Ingenieurbüro, das bereits mehrfach in Verkehrsplanungsfragen für die Stadt tätig war, ergab neben einem kostenintensiven Neubau keine effektive Alternative.

 

Polizei und Verwaltung schlagen vor, wegen mangelnder Geeignetheit der vorhandenen Verkehrsstruktur und fehlendem zwingenden Handlungsbedarf (keine Unfälle), keine Umbaumaßnahmen als Voraussetzung für einen verkehrsberuhigten Bereich vorzusehen. Es soll bei der Tempo 30-Zone verbleiben.

 

Zum zweiten Teil des Antrages bezüglich der Verkleinerung des Durchganges zum Spielplatz wird der Baubetriebshof kurzfristig die Hecke ergänzen, damit PKW die Wiese nicht nutzen können.

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Finanz. Auswirkung

 

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt, die derzeitigen Verkehrsverhältnisse für die Immanuel-Kant-Straße und die Mittelstraße nicht zu ändern. Der Charakter der Anlagen innerhalb der Tempo 30-Zone soll erhalten bleiben.

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Anlagen

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