Mitteilungsvorlage - VO/1291/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde die Verwaltung beauftragt, für den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr einen Bericht zur Verkehrssituation auf der Straße Heidekamp vorzulegen. Hintergrund war ein Auffahrunfall, der wohl allgemeine Nachfragen zur Verkehrssicherheit auslöste.

 

Die Straße Heidekamp ist eine ca. 850 m lange Haupterschließungsstraße (Wohn- und Sammelstraße) in Nord-Süd-Orientierung als Querspange zwischen der Beecker Straße und der Straße Am Bahnhof. Die Straße und ihre Nebenanlagen (Grünstreifen, Fuß- und Radweg) stehen grundbuchrechtlich im Eigentum der Stadt und sind nach dem Straßen- und Wegegesetz NRW dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Der gerade Verlauf wird durch einen Mini-Kreisverkehr unterbrochen. Die dem PKW/LKW zur Verfügung stehende asphaltierte Fahrbahn ist zwischen 4,80 m und 5,20 m breit. Sieben öffentliche Verkehrsflächen münden in die Straße Heidekamp. Die Anlage besitzt teils durch  Grünstreifen von der  Fahrbahn abgesetzte einseitige Fuß- und Radwege, durchgehend westlich von der Anlage Am Bahnhof bis zur Beecker Straße, zusätzlich auf der östlichen Seite vom Am Bahnhof bis Am Feldrain. Zur Verkehrssicherung stehen Querungshilfen am Kreisverkehr sowie ein Fußgängerüberweg an der Einmündung Am Feldrain zur Verfügung. Durch den die Anlage säumenden Baumbestand (teilweise nachgepflanzt) hat die verkehrswichtige Straße einen ausgeprägten Alleencharakter. Der technische Zustand von Fahrbahn und Nebenanlagen ist in Ordnung (gute Griffigkeit, keine Fahrbahnschäden). Die Fahrbahnbeleuchtung erfolgt durch 11 Peitschenmastleuchten (Leuchtstoffröhren), 4 weiße und 6 gelbe Leuchten (Hochdruckentladungslampen) sowie indirekt über den erweiterten Lichtkegeln von 9 Beleuchtungskörpern für den Fuß- und Radweg. Die Anlage ist bei Dunkelheit somit durchgehend ausgeleuchtet. Eine lichttechnische Berechnung zum Nachweis einer DIN-gerechten Ausleuchtung liegt nicht vor. Die Verkehrsbelastung (Erschließung der anliegenden Baugebiete, Durchgangsverkehr) ist aktuell nicht bekannt. Es gilt die innerorts vorgeschriebene höchstzulässige Geschwindigkeit von 50 km/h. Parken ist durch Verkehrszeichen nicht geregelt, es gelten die Regelungen der StVO zum Parken auf der Fahrbahn. Derzeit werden 27 Wohngrundstücke direkt vom Heidekamp erschlossen.

 

Geschwindigkeitsmessprotokolle liegen nach Auskunft des Verkehrsdienstes der Polizei nicht vor.

 

Der Landrat als Kreispolizeibehörde hat die offizielle Unfall-Daten-Liste ab 01.01.2007 bis 30.11.2009 (letzter Eintrag 15.10.2009) zur Verfügung gestellt. In diesem Zeitraum wurden 10 Unfälle registriert. Die Auswertung von Straßenverkehrsunfällen ist Aufgabe der Unfallkommission, in der Straßenverkehrs-, Polizei- und Straßenbaubehörden die Aufgaben gemeinsam wahrnehmen. Grundlage ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 44 StVO und der gemeinschaftliche Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr, der einheitliche Bewertungskriterien festschreibt.

 

Von den 10 Unfällen ereigneten sich 9 im Hellen, 1 bei Dämmerung. 2 geschahen am Kreisverkehr, 5 im Bereich Einmündung Beecker Straße bis einschließlich Getränkehandlung, 1 im Bereich des Mehrfamilienhauses Nr. 9-13, 1 im Bereich Einmündung Am Bachmannsgraben. Ein weiterer Unfall ist nicht näher örtlich bestimmt.

 

Bisher liegen die Kriterien für eine Unfallhäufungsstelle nicht vor.

 

Unfalltypen

-          2 x Typ 1: Der Unfall wurde ausgelöst durch den Verlust der Kontrolle über das Fahrzeug (wegen nicht angepasster Geschwindigkeit oder falscher Einschätzung des Straßenverlaufs, des Straßenzustands o.ä), ohne das andere Verkehrsteilnehmer dazu beigetragen haben. Infolge unkontrollierter Fahrzeugbewegungen kann es dann zum Zusammenstoß mit anderen Verkehrsteilnehmern gekommen sein.

 

-          2 x Typ 3: Einbiegen/Kreuzen-Unfall. Der Unfall wurde ausgelöst durch einen Konflikt zwischen einem einbiegenden oder kreuzenden Wartepflichtigen und einem vorfahrtsberechtigten Fahrzeug an Kreuzungen, Einmündungen oder Ausfahrten von Grundstücken und Parkplätzen.

 

-          2 x Typ 5: Unfall durch ruhenden Verkehr. Der Unfall wurde ausgelöst durch einen Konflikt zwischen einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs und einem Fahrzeug, das parkt/hält bzw. Fahrmanöver im Zusammenhang mit dem Parken/Halten durchführte.

 

-          4 x Typ 7: Sonstiger Unfall. Unfall, der sich nicht den Typen 1 (s. o.), 2 (Abbiege-Unfall), 3 (s. o.), 4 (Überschreiten-Unfall), 5 (s. o.), 6 (Unfall im Längsverkehr), 7 (s. o.) zuordnen lässt. Beispiele: Parker untereinander, Wenden, Rückwärtsfahren, plötzliche Fahrzeugschäden usw.

 

 

Unfallkategorien

-          9 x Kategorie 5. Sonstiger Sachschadenunfall ohne Alkoholeinwirkung und ohne Unfallflucht.

 

-          1 x Kategorie 7. Sonstiger Sachschadenunfall mit Unfallflucht.

 

Im Ergebnis gibt es keine Unfälle nach Kat 1 (Getötete), Kat 2 (Schwerverletzte), Kat 3 (Leichtverletzte), Kat 4 (Schwerwiegender VU mit Sachschäden) und Kat 6 (Sachschadenunfall unter Alkoholeinwirkung).

 

7 Unfälle ereigneten sich bei trockener Fahrbahn, 3 bei nasser Fahrbahn. Als Ursachen wurden von der Polizei 1 x Geschwindigkeit, 3 x Verletzung Vorfahrtsrecht und 3 x Wenden angegeben. 3 Unfälle sind nicht näher definiert.

 

Die meisten Unfälle geschahen erwartungsgemäß im Bereich Beecker Straße – Getränkehandel. Neben dem Getränkehandel befinden sich noch ein Obst- und Gemüsehandel und eine Zoohandlung, alle drei Gewerbe mit erheblichem Kundenverkehr, in dem unfallträchtigen Bereich. Wegen des hohen Parkdrucks gibt es einen privaten Parkplatz des Obst- und Gemüsehandels.

 

Weiterer öffentlicher Parkraum kann nicht geschaffen werden. Das Parkverhalten verkehrsrechtlich einzuschränken erscheint nicht erforderlich, so wie auch andere Eingriffe in den Straßenverkehr durch Verkehrszeichen (Beschilderung, Markierung) nicht zielführend für eine wesentliche Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sind. Der Fachbereich Umwelt, Verkehr, Abwasser hat ständigen Kontakt zum Verkehrsdezernat der Polizei, Abteilung Verkehrsunfallprävention und Verkehrssicherheitsberatung. Sollte sich ein signifikantes Unfallgeschehen herauskristallisieren, wird die Unfallkommission entsprechende Maßnahmen beschließen. Es wird vorgeschlagen, das Unfallgeschehen weiter zu beobachten.

 

Für die Zukunft wird die Straße eine besondere Verkehrsbedeutung erfahren, wenn das Verkehrskonzept “Mittelachse“ verwirklicht werden sollte.

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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