Mitteilungsvorlage - VO/1294/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Informationsveranstaltung zur beabsichtigten Parkregelung in der Ortsdurchfahrt Klinkum, L 367, am 02.09.2009

 

 

Am 02.09.2009 fand im Sportlerheim Klinkum eine Informationsveranstaltung der Verwaltung zu einer geplanten Parkregelung innerhalb der OD durch verkehrs-rechtliche Anordnung von 6 Abschnitten mit einem eingeschränkten Halteverbot statt.

 

In dieser Veranstaltung sollte hierzu ein Meinungsbild der Anwesenden erfragt werden. Die OD Klinkum ist Bestandteil der Landstraße L 367 und unterliegt der Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW. Als Landstraße ist die OD zweckbestimmt, den gesamten überörtlichen Straßenverkehr aufzunehmen. Halten und Parken sind bislang nicht durch Verkehrszeichen geregelt.

 

Beweggründe für eine Beschränkung des Haltens und Parkens waren:

 

-          Hinweis der Kreispolizeibehörde auf eine auffällige Häufung von Unfällen nach Typ 5 der amtlichen Unfallstatistik (Konflikte zwischen ruhendem und fließendem Verkehr, ohne Rangieren und Ausparken). Zwischen 2007 und 2009 wurden 17 Fälle dokumentiert;

-          Beschwerden von  Anliegern (Zuparken von Ausfahrten, keine ausreichende Sicht bei der Ausfahrt vom Grundstück, Beschädigungen z. B abgefahrene Spiegel);

-          Beschwerden von Nutzern (keine Möglichkeit zur Einschätzung des Gegenverkehrs beim Überholen langer Parkreihen, kein Einscheren bei Gegenverkehr möglich, Konflikte bei größeren Fahrzeugen wie Busse und LKW);

-          Anfragen und Anträge der Ratsfraktionen (SPD und CDU zur Verbesserung der Verkehrssituation am Ortsanfang / Buschend, CDU zur Verbesserung der Verkehrssituation in der gesamten OD).

 

Der Landesbetrieb hatte der ursprünglichen Idee zur Einrichtung eines alternierenden Parksystems in der gesamten OD nicht zugestimmt, war jedoch mit der Festlegung von 6 kürzeren Bereichen mit einem eingeschränkten Halteverbot einverstanden.

 

Den Anwesenden wurden die Bereiche anhand von Bildern und Kartenmaterial vorgestellt und die rechtlichen Konsequenzen erläutert. Ziel der Maßnahme sollte die Verbesserung des Verkehrsflusses durch Schaffung übersichtlicher Verkehrsräume sein. Kein paralleles Parken, eine Fahrbahnseite ist auf längerer Strecke frei.

 

Auf mehreren Unterschriftslisten hatte sich bereits eine Vielzahl der Klinkumer gegen eine Regelung ausgesprochen.

 

In der sich anschließenden Diskussion sprach sich die überwiegende Mehrheit u. a. gegen eine Anordnung von Verkehrszeichen aus:

 

-          Geschwindigkeiten in der OD dürfen durch eine Verbesserung des Verkehrsflusses nicht erhöht werden. Vor allem Kinder müssen möglichst sicher die Fahrbahn überqueren können. Zur Dämpfung der Geschwindigkeit habe man in der Vergangenheit sogar empfohlen, Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu parken;

-          der Einzelhandel soll geschützt werden. Parken zum Einkauf in unmittelbarer Entfernung zum Laden soll möglich sein;

-          durch geeignete Maßnahmen (u. a. Polizeikontrollen) sollen die Verkehrsteilnehmer auf ein verkehrsgerechtes, rücksichtsvolles Verhalten hingewiesen werden;

-          ein  Dauerparken könnte durch eine Parkscheibenregelung geregelt werden;

-          unbeleuchtete LKW am Ortsanfang von Wegberg kommend werden teilweise als Geschwindigkeitsbremse, aber auch als Gefahrenquelle bewertet.

 

Im Ergebnis hat die Verwaltung eine Halteverbotsregelung vorerst zurückgestellt. Eine zwingende Notwendigkeit für eine Verkehrsbeschränkung auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (Gefahrenlage, Unfallgeschehen) liegt nicht vor.

 

Eine Regelung gegen ein Dauerparken (Parkscheibenregelung) wird für nicht zweckmäßig gehalten. Die Verkehrsprobleme finden ihre Ursache im grundsätzlichen Halten/Parken auf der Fahrbahn in bestimmten Abschnitten der OD, dabei kommt es nicht auf die Dauer an.

 

Allerdings sieht die Verwaltung ein Regelungsbedürfnis für das Parken am unbeleuchteten Ortsanfang von Wegberg kommend. Hier sollte das Parken bis zur Einmündung Buschend untersagt werden. Die Verwaltung wird sich zu diesem Problem erneut mit der Kreispolizeibehörde in Verbindung setzen.

 

 

Sperrung der OD Uevekoven für den Schwerlastverkehr; Fördermöglichkeiten für erforderliche Umbaumaßnahmen

 

In der Sitzung des Fachausschusses am 24.11.2009 wurden zwei Varianten zur Änderung der Verkehrsführung im Einmündungsbereich der K 25 in die L3 vorgestellt, um die Verkehrsströme von  Erkelenz Richtung Wegberg kommend von der OD Uevekoven fernzuhalten. Dies soll durch Umgestaltung des Einmündungsbereiches K 25/L 3 verbunden mit der Neuordnung der Vorfahrtsregelung erfolgen. Straßenrechtlich wäre ein Umstufungsverfahren mit der Änderung der Baulastträgereigenschaft (Landstraße wird in der OD zur Stadtstraße, Kreisstraße wird zur Landstraße) erforderlich.

 

Bei der Variante Kreisverkehr wurden Kosten von ca. 500.000,00 € ermittelt. Ein Umbau als “abknickende Vorfahrtsstraße“ soll ca. 1.000.000,00 € kosten.

 

In einem Vorgespräch mit der Bezirksregierung Köln zu Fördermitteln wurde erläutert, dass man die “Art der Veranlassung“ prüfen werde. Eine Umgestaltung der Landstraße werde (vom Land) nicht gefördert. Werde die Kreisstraße verändert, könne möglicherweise der Kreis antragsberechtigt sein. Die Stadt ist nicht antragsberechtigt innerhalb der Rechtsbeziehung Land/Kreis. Die Stadt könne sich bei einer Förderung des Kreises möglicherweise am Eigenanteil des Kreises beteiligen. Davon unabhängig wäre zu prüfen, ob der Umbau (Rückbau/Verkehrsberuhigung) der später stadteigenen OD förderfähig ist.

 

Die Bezirksregierung schlägt vor, im Februar 2010 ein klärendes Gespräch zu führen. Ein Einplanungsantrag als Vorstufe für die Aufnahme in ein Förderprogramm wäre im Juni 2010 vorzulegen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt Kenntnis.

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