Mitteilungsvorlage - VO/1294/10
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen -öffentlicher Teil-
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Kenntnisnahme
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12.01.2010
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Sachverhalt
Informationsveranstaltung zur
beabsichtigten Parkregelung in der Ortsdurchfahrt Klinkum, L 367, am
Am
In
dieser Veranstaltung sollte hierzu ein Meinungsbild der Anwesenden erfragt
werden. Die OD Klinkum ist Bestandteil der Landstraße L 367 und unterliegt der
Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßenbau NRW. Als Landstraße ist die OD
zweckbestimmt, den gesamten überörtlichen Straßenverkehr aufzunehmen. Halten
und Parken sind bislang nicht durch Verkehrszeichen geregelt.
Beweggründe
für eine Beschränkung des Haltens und Parkens waren:
-
Hinweis der
Kreispolizeibehörde auf eine auffällige Häufung von Unfällen nach Typ 5 der
amtlichen Unfallstatistik (Konflikte zwischen ruhendem und fließendem Verkehr,
ohne Rangieren und Ausparken). Zwischen 2007 und 2009 wurden 17 Fälle
dokumentiert;
-
Beschwerden
von Anliegern (Zuparken von Ausfahrten,
keine ausreichende Sicht bei der Ausfahrt vom Grundstück, Beschädigungen z. B
abgefahrene Spiegel);
-
Beschwerden von
Nutzern (keine Möglichkeit zur Einschätzung des Gegenverkehrs beim Überholen
langer Parkreihen, kein Einscheren bei Gegenverkehr möglich, Konflikte bei
größeren Fahrzeugen wie Busse und LKW);
-
Anfragen und
Anträge der Ratsfraktionen (SPD und CDU zur Verbesserung der Verkehrssituation
am Ortsanfang / Buschend, CDU zur Verbesserung der Verkehrssituation in der
gesamten OD).
Der
Landesbetrieb hatte der ursprünglichen Idee zur Einrichtung eines
alternierenden Parksystems in der gesamten OD nicht zugestimmt, war jedoch mit
der Festlegung von 6 kürzeren Bereichen mit einem eingeschränkten Halteverbot
einverstanden.
Den
Anwesenden wurden die Bereiche anhand von Bildern und Kartenmaterial vorgestellt
und die rechtlichen Konsequenzen erläutert. Ziel der Maßnahme sollte die
Verbesserung des Verkehrsflusses durch Schaffung übersichtlicher Verkehrsräume
sein. Kein paralleles Parken, eine Fahrbahnseite ist auf längerer Strecke frei.
Auf
mehreren Unterschriftslisten hatte sich bereits eine Vielzahl der Klinkumer
gegen eine Regelung ausgesprochen.
In
der sich anschließenden Diskussion sprach sich die überwiegende Mehrheit u. a.
gegen eine Anordnung von Verkehrszeichen aus:
-
Geschwindigkeiten
in der OD dürfen durch eine Verbesserung des Verkehrsflusses nicht erhöht
werden. Vor allem Kinder müssen möglichst sicher die Fahrbahn überqueren
können. Zur Dämpfung der Geschwindigkeit habe man in der Vergangenheit sogar
empfohlen, Fahrzeuge auf der Fahrbahn zu parken;
-
der Einzelhandel
soll geschützt werden. Parken zum Einkauf in unmittelbarer Entfernung zum Laden
soll möglich sein;
-
durch geeignete
Maßnahmen (u. a. Polizeikontrollen) sollen die Verkehrsteilnehmer auf ein
verkehrsgerechtes, rücksichtsvolles Verhalten hingewiesen werden;
-
ein Dauerparken könnte durch eine
Parkscheibenregelung geregelt werden;
-
unbeleuchtete
LKW am Ortsanfang von Wegberg kommend werden teilweise als
Geschwindigkeitsbremse, aber auch als Gefahrenquelle bewertet.
Im
Ergebnis hat die Verwaltung eine Halteverbotsregelung vorerst zurückgestellt.
Eine zwingende Notwendigkeit für eine Verkehrsbeschränkung auf Grundlage der
Straßenverkehrsordnung (Gefahrenlage, Unfallgeschehen) liegt nicht vor.
Eine
Regelung gegen ein Dauerparken (Parkscheibenregelung) wird für nicht zweckmäßig
gehalten. Die Verkehrsprobleme finden ihre Ursache im grundsätzlichen
Halten/Parken auf der Fahrbahn in bestimmten Abschnitten der OD, dabei kommt es
nicht auf die Dauer an.
Allerdings
sieht die Verwaltung ein Regelungsbedürfnis für das Parken am unbeleuchteten
Ortsanfang von Wegberg kommend. Hier sollte das Parken bis zur Einmündung
Buschend untersagt werden. Die Verwaltung wird sich zu diesem Problem erneut
mit der Kreispolizeibehörde in Verbindung setzen.
Sperrung der OD Uevekoven für den
Schwerlastverkehr; Fördermöglichkeiten für erforderliche Umbaumaßnahmen
In
der Sitzung des Fachausschusses am
Bei
der Variante Kreisverkehr wurden Kosten von ca. 500.000,00 € ermittelt.
Ein Umbau als “abknickende Vorfahrtsstraße“ soll ca. 1.000.000,00
€ kosten.
In
einem Vorgespräch mit der Bezirksregierung Köln zu Fördermitteln wurde
erläutert, dass man die “Art der Veranlassung“ prüfen werde. Eine
Umgestaltung der Landstraße werde (vom Land) nicht gefördert. Werde die
Kreisstraße verändert, könne möglicherweise der Kreis antragsberechtigt sein.
Die Stadt ist nicht antragsberechtigt innerhalb der Rechtsbeziehung Land/Kreis.
Die Stadt könne sich bei einer Förderung des Kreises möglicherweise am
Eigenanteil des Kreises beteiligen. Davon unabhängig wäre zu prüfen, ob der
Umbau (Rückbau/Verkehrsberuhigung) der später stadteigenen OD förderfähig ist.
Die
Bezirksregierung schlägt vor, im Februar 2010 ein klärendes Gespräch zu führen.
Ein Einplanungsantrag als Vorstufe für die Aufnahme in ein Förderprogramm wäre
im Juni 2010 vorzulegen.
