Entscheidungsvorlage - VO/1311/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 12.01.2010 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt:

 

„Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, im Bereich der Kampstraße durch geeignete Maßnahmen die Situation für den ruhenden Verkehr bedarfsgerecht zu verbessern.

 

Begründung:

 

Auf der Kampstraße befindet sich ein Parkstreifen im Bereich der dort ansässigen Apotheke. Dieser Parkstreifen erlaubt e{n Parken von Fahrzeugen dergestalt, dass diese zur Hälfte auf dem Gehweg und zur anderen Hälfte auf der Fahrbahn der Kampstraße parken dürfen. Die Nutzung dieses Parkstreifens unterliegt keinerlei zeitlicher Begrenzung für die parkenden Fahrzeuge. In letzter Zeit hat es sich leider „eingebürgert‘, dass dieser Parkstreifen zunehmend von Dauerparkern genutzt wird, so dass der Parkstreifen ganztägig nicht für die Kunden der auf der Kampstraße ansässigen Banken bzw. der Apotheke nutzbar ist. Aus dieser Situation resultieren zusätzliche Suchfahrten von Kunden, die keinen Parkplatz im unmittelbaren Bereich der v.g. Geschäftslokale finden. Da ein Aufsuchen sowohl der Banken als auch der Apotheke zumeist jeweils nur einen vergleichsweise kleinen zeitlichen Rahmen in Anspruch nimmt, ist eine Festsetzung zur zeitlichen Höchstnutzungsdauer für parkende Fahrzeuge in diesem Straßenbereich angezeigt.

Bei vielen Kunden der Banken und der Apotheke ist darüber hinaus zu beachten, dass es sich um tlw. ältere und weniger mobile Menschen handelt, denen ein längerer Fußweg von anderen Parkmöglichkeiten im Ort hierhin nicht zuzumuten ist.“

 

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Finanz. Auswirkung

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat nimmt Kenntnis. Der Antrag wird an die Verwaltung verwiesen mit dem Auftrag eine entsprechende Beratung im Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr vorzubereiten bzw. dort zu berichten.

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Anlagen

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