Entscheidungsvorlage - VO/1245/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Ratsfrau Sandra Nelsbach hat mit Datum vom 30.10.2009 den nachfolgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates gestellt:

 

„Der Rat der Stadt Wegberg möge beschließen, dass einzelne Ratsmitglieder die Hälfte der Zuwendungen einer Fraktion mit zwei Fraktionsmitgliedern erhalten.

 

Nach § 56 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalens können einzelne Ratsmitglieder aus Haushaltsmitteln finanzielle Zuwendungen erhalten, die die Hälfte des Betrages nicht übersteigen dürfen, die eine Gruppe mit zwei Mitgliedern erhielte.“

 

Dieser Antrag wurde mit dem Auftrag an die Verwaltung verwiesen eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss vorzubereiten.

 

 

Die nachfolgende Musterberechnung geht von finanziellen Zuwendungen für eine  Fraktion mit 2 Fraktionsmitgliedern aus:

 

 

Fraktion mit 2 Mitgliedern

Betrag mtl. / €

1.

Grundbedarf für die Geschäftsführung

Dieser beträgt bei Fraktionen unter 10 Mitgliedern 50,00 € mtl. ab 10 Mitgliedern 75,00 € mtl.

50,00

2.

Mitglieder bezogener Betrag

Dieser beträgt unabhängig von der Mitgliederzahl jeweils 25,00 € mtl. pro Mitglied (hier: 25 x 2 Mitglieder)

50,00

 

Zwischensumme

100,00

 

Abzüglich 10% gemäß Beschluss des Rates vom 26.01.1999

10,00

 

 

90,00

 

Die Hälfte des vorgenannten Betrages sind (Maximalbetrag) =

45,00

 

Aufgrund dieser Berechnung könnte einem einzelnen Ratsmitglied eine finanzielle Zuwendung bis maximal 45,00 € mtl. gewährt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Die finanziellen Mittel sind bei Produkt 01 01 03, Sachkonto 549 2000 bereitzustellen.

 

 

Alternativen:

-keine-

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass einzelnen Ratsmitgliedern (ohne Fraktions- oder Gruppenzugehörigkeit) auf Antrag eine finanzielle Zuwendung von bis zu  45,00 € monatlich gewährt werden kann.

 

Über die Verwendung der Zuwendungen ist ein Verwendungsnachweis in einfacher Form zu erstellen, dieser ist im Folgejahr unmittelbar dem Bürgermeister zuzuleiten.

 

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Anlagen

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