Ergänzungsvorlage - VO/1320/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Ergänzend zu den Beratungen im Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport am 15. Dezember 2009 schlägt die Verwaltung vor, einen Zuschuss zu den Kosten der Mittagsmahlzeit in Anlehnung an das Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ (KKOM) in Höhe von 1,50 € je in der Mensa eingenommenem Hauptgericht zu leisten.

 

Diese Leistung soll analog den Bestimmungen des Landesprogramms KKOM nur nach einer Bedürftigkeitsprüfung und auf Antrag erfolgen. Anspruchsberechtigt sind dann Familien mit einem geringen Einkommen. Zu diesem Personenkreis gehören in der Regel Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte Leistungen nach dem SGB II (Hartz IV), SGB XII (Sozialhilfe), Asylbewerberleistungsgesetz oder Leistungen nach § 6a BKGG (Kinderzuschlag) beziehen. Im Ausnahmefall können auch Kinder und Jugendliche in die Förderung einbezogen werden, die sich in einer aktuellen finanziellen Notlage befinden.

 

Die entsprechenden Anträge werden von der Verwaltung geprüft und bei Vorliegen der Voraussetzungen wird in der Regel eine Befreiung für ein Schuljahr ausgesprochen.

 

Mit dem Betreiber der Mensa ist vereinbart, dass die betroffenen Schüler bereits bei der Buchung einen geringeren Essenbeitrag zahlen und monatlich vom Betreiber entsprechende Teilnahmelisten an die Verwaltung übersendet werden. Nach Prüfung wird dann der Zuschussbetrag unmittelbar und in Summe an den Betreiber der Mensa überwiesen werden.

 

Die vorstehende Regelung soll für die Sekundarstufe I und II und nur bei Einnahme eines Mittagessens in der zentralen Mensa im Schulzentrum gelten. Soweit eine konkurrierende Landesförderung für diesen Zweck eingeführt werden sollte, soll die vorgeschlagene Regelung neu diskutiert und beschlossen werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Es entstehen geschätzte Ausgaben in Höhe von 18.000 € für das Jahr 2010. Diese Mittel sind im Haushalt 2010 bereitzustellen und werden durch Eigenmittel finanziert.

 

 

Alternativen:

 

Werden von der Verwaltung nicht vorgeschlagen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, bedürftigen Eltern einen Zuschuss zu den Essenskosten der Kinder in Höhe von 1,50 € je eingenommener Hauptmahlzeit zu zahlen. Die Verwaltung wird beauftragt, das vorgestellte Verfahren analog des Landesprogramms „Kein Kind ohne Mahlzeit“ (KKOM) rückwirkend zum 01. Februar 2010 umzusetzen. Diese Regelung soll solange gelten, bis eine andere Förderung für diesen Zweck eingerichtet wird oder die Maßnahme KKOM gestrichen oder verändert wird.

 

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