Entscheidungsvorlage - VO/1293/09

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bürgerantrag und eine Unterschriftenliste mit weiteren 56 Unterschriften von Anliegern sind der Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Gierenstraße ist nach ihrer Funktion eine Haupterschließungsstraße und einzige Zuwegung mit PKW für 157 Wohngebäude. Über die Gierenstraße werden die Anlagen Hölderlinstraße, Lessingstraße, Goethestraße, Heinrich-Heine-Straße, Kleiststraße und Schillerstraße mit dem übrigen Verkehrsnetz der Stadt verbunden. Die im Zuge der Kanalsanierung neu asphaltierte Fahrbahn ist im Mittel 5 m breit und besitzt beidseitige, durch Hochborde abgesetzte plattierte Gehwege (Ausbauart Trennquerschnitt). Die Gesamtlänge des von der Maaseiker Straße aus erschlossenen und in sich für Kfz-Verkehr abgeschlossenen Straßensystems beträgt 1560 m. Das erschlossene Wohngebiet liegt innerhalb einer Tempo 30-Zone. Parken ist auf der Fahrbahn erlaubt. Es gilt die Vorfahrtsregelung “Rechts-vor-Links“.

 

Nach Mitteilung der Kreispolizeibehörde wurden in der amtlichen Unfallstatistik während der letzten drei Jahre keine Unfälle registriert. Geschwindigkeitsmessprotokolle des Verkehrsdienstes liegen nicht vor.

 

Die Polizei, insbesondere das Verkehrskommissariat mit dem Schwerpunkt Verkehrsunfallprävention und Verkehrssicherheitsberatung, und die Verwaltung nehmen die vorgetragenen Befürchtungen zu den potentiellen Gefährdungen gerade schwächerer Verkehrsteilnehmer (Kinder auf dem Schulweg, Radfahrer, ältere Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität) sehr ernst. Allerdings wird ein besonderes Gefährdungspotential nicht erkannt. Fahrbahn und Gehwege sind ausreichend dimensioniert. Die Einhaltung der vorgeschriebenen höchstzulässigen Geschwindigkeit sollte zukünftig in kürzeren Abständen überprüft werden, um nachprüfbare und aussagekräftige Werte zu erhalten.

 

Mittlerweile wurden drei Piktogramme “30 km/h“ sowie ein Piktogramm “Kinder“ als Fahrbahnmarkierung aufgebracht. Die Beschilderung “Zone 30“ am Beginn der Gierenstraße wird kurzfristig erneuert.

 

Bei der hohen Anzahl der erschlossenen Grundstücke stellen die beantragten Fahrbahnschwellen eine erhebliche Belastung der benachbarten Wohngrundstücke dar (Lärm, Abgase). Eine effektive erzwungene Geschwindigkeitsreduzierung wäre nur durch mehrfache Wiederholung der Schwellen möglich. Für einen solchen Eingriff in den Straßenverkehr ohne nachweisliche Gefährdung über das Maß der allgemeinen Gefahren hinaus, das der normale Straßenverkehr mit sich bringt, fehlt es an der Erforderlichkeit (Voraussetzung für Verkehrsbeschränkungen nach der Straßenverkehrsordnung). Das Parken auf der Fahrbahn trägt bereits jetzt zu einer Geschwindigkeitsdämpfung bei (Wirkung vergleichbar mit Fahrbahnverschwenkungen). Die Erforderlichkeit für geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen (Verschwenkungen, Schwellen, usw.) sollte zuvor durch polizeiliche Kontrollen bestätigt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Alternativen:

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt, auf Grund der dokumentierten Unfallfreiheit zunächst von dem erheblichen Eingriff in den Straßenverkehr durch Einbau von Straßenschwellen im Bereich Gierenstraße abzusehen. Vor dem Hintergrund der bereits antragsgemäß durchgeführten Fahrbahnmarkierung  und der Vergrößerung der Zonenbeschilderung sollen durch die Polizei zeitnah Geschwindigkeitskontrollen erfolgen.

Nach Auswertung der Messergebnisse kann über die Erforderlichkeit weiterer Maßnahmen sachgerecht entschieden werden. Die Verwaltung wird dem Ausschuss erneut berichten.

 

 

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Anlagen

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