Entscheidungsvorlage - VO/1293/09
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsberuhigung der Gierenstraße; Bürgerantrag der Familien Gisbertz, Körfer und Sußebach
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Erste Beigeordnete / Dezernat III
- Beteiligt:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Finale Freigabe:
- Kamps, Werner
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr (StUV)
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Entscheidung
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02.03.2010
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Bürgerantrag und eine Unterschriftenliste mit weiteren 56 Unterschriften von
Anliegern sind der Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.
Die
Gierenstraße ist nach ihrer Funktion eine Haupterschließungsstraße und einzige
Zuwegung mit PKW für 157 Wohngebäude. Über die Gierenstraße werden die Anlagen
Hölderlinstraße, Lessingstraße, Goethestraße, Heinrich-Heine-Straße,
Kleiststraße und Schillerstraße mit dem übrigen Verkehrsnetz der Stadt
verbunden. Die im Zuge der Kanalsanierung neu asphaltierte Fahrbahn ist im
Mittel 5 m breit und besitzt beidseitige, durch Hochborde abgesetzte plattierte
Gehwege (Ausbauart Trennquerschnitt). Die Gesamtlänge des von der Maaseiker
Straße aus erschlossenen und in sich für Kfz-Verkehr abgeschlossenen Straßensystems
beträgt 1560 m. Das erschlossene Wohngebiet liegt innerhalb einer Tempo
30-Zone. Parken ist auf der Fahrbahn erlaubt. Es gilt die Vorfahrtsregelung
“Rechts-vor-Links“.
Nach
Mitteilung der Kreispolizeibehörde wurden in der amtlichen Unfallstatistik während
der letzten drei Jahre keine Unfälle registriert.
Geschwindigkeitsmessprotokolle des Verkehrsdienstes liegen nicht vor.
Die
Polizei, insbesondere das Verkehrskommissariat mit dem Schwerpunkt
Verkehrsunfallprävention und Verkehrssicherheitsberatung, und die Verwaltung
nehmen die vorgetragenen Befürchtungen zu den potentiellen Gefährdungen gerade
schwächerer Verkehrsteilnehmer (Kinder auf dem Schulweg, Radfahrer, ältere
Menschen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität) sehr ernst. Allerdings
wird ein besonderes Gefährdungspotential nicht erkannt. Fahrbahn und Gehwege
sind ausreichend dimensioniert. Die Einhaltung der vorgeschriebenen
höchstzulässigen Geschwindigkeit sollte zukünftig in kürzeren Abständen
überprüft werden, um nachprüfbare und aussagekräftige Werte zu erhalten.
Mittlerweile
wurden drei Piktogramme “30 km/h“ sowie ein Piktogramm
“Kinder“ als Fahrbahnmarkierung aufgebracht. Die Beschilderung
“Zone 30“ am Beginn der Gierenstraße wird kurzfristig erneuert.
Bei
der hohen Anzahl der erschlossenen Grundstücke stellen die beantragten
Fahrbahnschwellen eine erhebliche Belastung der benachbarten Wohngrundstücke
dar (Lärm, Abgase). Eine effektive erzwungene Geschwindigkeitsreduzierung wäre
nur durch mehrfache Wiederholung der Schwellen möglich. Für einen solchen
Eingriff in den Straßenverkehr ohne nachweisliche Gefährdung über das Maß der
allgemeinen Gefahren hinaus, das der normale Straßenverkehr mit sich bringt,
fehlt es an der Erforderlichkeit (Voraussetzung für Verkehrsbeschränkungen nach
der Straßenverkehrsordnung). Das Parken auf der Fahrbahn trägt bereits jetzt zu
einer Geschwindigkeitsdämpfung bei (Wirkung vergleichbar mit
Fahrbahnverschwenkungen). Die Erforderlichkeit für geschwindigkeitsdämpfende
Maßnahmen (Verschwenkungen, Schwellen, usw.) sollte zuvor durch polizeiliche
Kontrollen bestätigt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für
Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt, auf Grund der dokumentierten
Unfallfreiheit zunächst von dem erheblichen Eingriff in den Straßenverkehr
durch Einbau von Straßenschwellen im Bereich Gierenstraße abzusehen. Vor dem
Hintergrund der bereits antragsgemäß durchgeführten Fahrbahnmarkierung und der Vergrößerung der Zonenbeschilderung
sollen durch die Polizei zeitnah Geschwindigkeitskontrollen erfolgen.
Nach Auswertung der
Messergebnisse kann über die Erforderlichkeit weiterer Maßnahmen sachgerecht
entschieden werden. Die Verwaltung wird dem Ausschuss erneut berichten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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58,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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165,2 kB
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