Empfehlungsvorlage - VO/1334/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die FDP-Fraktion hat mit Schreiben vom 11.01.2010 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt:

 

„Sehr geehrter Herr Pillich,

im August 2009 hat sich die FDP-Fraktion Wegberg über die Renaturierung in der Nähe der Wegberger Mühle informiert. Herr Thomas Schulz vom Schwalmverband bezeichnete diese Maßnahme als eine Art Teststrecke, ein Vorbild für weitere Maßnahmen. Die Kosten für diese Maßnahme waren sehr gering.

Der Beeckbach zwischen der Straße “An Haus Beeck“ und der “Neuhofstraße“ wurde vor Jahrzehnten in ein starres Bachbett verlegt. Der Uferbereich ist durch Windbrüche und Überschwemmungen in den letzten Jahren stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Dieser Bachverlauf eignet sich, ggf. in Teilbereichen, für Renaturierungsmaßnahmen durch den Schwalmverband.

Die FDP-Fraktion beantragt daher, der Rat möge die Verwaltung beauftragen, mit dem Schwalmverband über eine mögliche Renaturierung des Beeckbaches zu verhandeln. Das Ergebnis der Gespräche ist dem zuständigen Fachausschuss vorzulegen.“

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 02.02.2010 die Angelegenheit an den StUV verwiesen.

 

Die Verwaltung hat die vorgeschlagene Renaturierung im Teilbereich des Beeckbaches mit dem Geschäftsführer des Schwalmverbandes besprochen. Das Antwortschreiben des Schwalmverbandes ist der Beratungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Mit der Wasserrahmenrichtlinie gibt die Europäische Union einen Handlungsplan vor, der auf eine ökologisch orientierte Entwicklung der Gewässer abzielt. Sie sollen wieder zu Lebensadern für Natur und Menschen werden. Hierzu wird als nächste Planungsphase die Konkretisierung des Maßnahmenprogramms mittels sogenannter “Umsetzungsfahrpläne“ erfolgen. Das im Laufe dieses Jahres fertig gestellte Konzept zur naturnahen Entwicklung der Fließgewässer im Einzugsgebiet der Schwalm wird hier als Basis für die Gestaltung dieser Pläne dienen. Die daraus resultierenden Maßnahmen werden durch das Land bis zu einem Volumen von 80 % gefördert. Die Verwaltung unterstützt die vom Schwalmverband dargestellte Vorgehensweise und hat dem Verband die städtischen Grundstücksflächen entlang des Beeckbaches im betreffenden Bereich bereits mitgeteilt.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Keine

 

Alternativen:

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die Darstellung zur Kenntnis. Die Renaturierung des Beeckbaches in dem Teilbereich zwischen der Straße “An Haus Beeck“ und der “Neuhofstraße“ soll wie vorgeschlagen bei der Gesamtbetrachtung des Einzugesgebietes der Schwalm im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie überprüft werden.

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Anlagen

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