Entscheidungsvorlage - VO/1335/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 15.12.2009 den Antrag gestellt, „der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, die Fläche des alten Sportplatzes Wildenrath (verlängerte Hochstraße) so umzugestalten, dass auf dieser Fläche Sitzbereiche für kirchliche Veranstaltungen an der Kapelle geschaffen werden, die Freifläche für Ballspiel genutzt werden kann, dort Klettermöglichkeiten bestehen und sofern keine brandschutzrechtlichen Bedenken bestehen hier eine Grillhütte errichtet wird.“ Begründet wird der Antrag unter anderem als Maßnahme zur Förderung des „sanften Tourismus“. Der Antrag und die zugehörige Begründung sind dieser Vorlage als Anlage 1 in Kopie beigefügt. Die Anlage 2 gibt die Lage der Antragsfläche wieder.

 

Die Förderung des Kurzzeittourismus ist bekanntlich erklärtes Ziel der Stadt Wegberg. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes wurde diese Zielsetzung  bestätigt und mündet aktuell in Planungen zum Interreg – Projekt „Nationalparkregion Meinweg“. Eine Nutzung der ehemaligen Sportplatzfläche westlich von Wildenrath für die Naherholung wird daher von Seiten der Verwaltung unterstützt. 

 

Nach den Festsetzungen des Landschaftsplanes liegt der Bereich im Naturschutzgebiet. Das östlich angrenzende Schaagbachtal ist darüber hinaus auf europäischer Ebene (als Fauna-Flora-Habitat / FFH-Gebiet) besonders geschützt. Änderungen in diesem Bereich bedürfen nach dem Naturschutzrecht der Zustimmung durch die zuständige Landschaftsbehörde. Daher wurden die beantragten Änderungsvorstellungen mit der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) des Kreises erörtert. Die ULB stimmt den Gestaltungswünschen nur in einem begrenzten Umfang im Sinne einer naturverträglichen Nutzung des ehemaligen Sportplatzes zu. Somit wäre die Nutzung der Fläche für kirchliche Veranstaltungen, etwa im Rahmen von Prozessionen, denkbar.  Auch wird eine naturschutzrechtliche Befreiung zur Errichtung einer Schutzhütte für Wanderer und Radfahrer in Aussicht gestellt. Einer lärmintensiven Nutzung würde von Seiten der ULB nicht zugestimmt, da sie den Belangen des Naturschutzes widerspräche.

 

Ferner wurde mit Vertretern des deutsch-niederländischen Naturparks „Maas-Schwalm-Nette“ die Möglichkeit zur Förderung einer Schutzhütte im Rahmen des oben genannten Interreg-Projektes „Nationalparkregion Meinweg“ erörtert. Eine Fördermöglichkeit wird hier jedoch nicht gesehen, da eine derartige Maßnahme nicht Gegenstand des Förderbescheides sei.

Bei der deutschen Naturparkverwaltung „Schwalm-Nette“ wurde ebenfalls die Fördermöglichkeit abgefragt; die derzeit geprüft wird. Sofern eine Förderung zustande käme, wäre der Standort der Schutzhütte mit der Naturparkverwaltung abzustimmen. In diesem Zusammenhang wäre die zusätzliche Errichtung von Ruhebänken entlang des ehemaligen Sportplatzes wünschenswert.

 

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss entstehen lediglich die üblichen Personalkosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die Ausführungen im Sachverhalt zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, sich zunächst weiterhin um die Förderung zur Errichtung einer Schutzhütte im Bereich des ehemaligen Sportplatzes Wildenrath zu bemühen und im Anschluss daran ein Gestaltungskonzept vorzulegen. Von einer Gesamtaufforstung der Fläche wird abgesehen.

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Anlagen

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