Empfehlungsvorlage - VO/1344/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 24.06.2008 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan I-4F, Wegberg – Heidekamp gefasst. Zielsetzung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Einfamilienhausgebietes mit ca. 20 Hauseinheiten innerhalb der Kernstadt zu schaffen. Das Plangebiet befindet sich westlich der Straße Heidekamp und nördlich des Wohngebietes In der Heide. Der Bebauungsplan soll Art und Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthalten.

 

In der Zeit vom 23.03.2009 bis einschließlich 10.04.2009 fand die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 tabellarisch aufgelistet und wurden im Aufstellungsverfahren berücksichtigt.

 

Parallel dazu wurde die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Anlage 2 gibt die Inhalte der Stellungnahmen und die daraus resultierenden Planänderungen wieder.

 

Der im Anschluss daran ausgearbeitete Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht hat schließlich vom 19.10.2009 bis einschließlich 20.11.2009 öffentlich ausgelegen. Während dieser Auslegung wurden keine Anregungen von Bürgern abgegeben. Die Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sind der Anlage 3 zu entnehmen.

 

Der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht sind dieser Vorlage als Anlage 4 und 5 beigefügt.

 

Vor Fassung des Satzungsbeschlusses ist die Unterzeichnung eines Erschließungsvertrages zwischen dem Erschließungsträger und der Stadt Wegberg erforderlich. Der Entwurf des Erschließungsvertrages soll dem Ausschuss in einer separaten Vorlage unterbreitet werden. Sofern die Vertragsunterzeichnung vor der nächsten Ratssitzung erfolgt, bestehen von Seiten der Verwaltung  gegen die Fassung des Satzungsbeschlusses in dieser Sitzung keine Bedenken.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

 

Durch diesen Beschluss entstehen die üblichen Personalkosten.

 

 

Alternativen:

 

Keine Vorschläge der Verwaltung.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt, er möge – unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 bis 3 – über die vorgebrachten Anregungen  beschließen.

 

  1. Für den Fall, dass der Rat im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen beschließt und bis zur Ratssitzung ein diesbezüglicher Erschließungsvertrag unterzeichnet ist, wird dem Rat ferner empfohlen, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan I-4F, Wegberg – Heidekamp zu fassen.

 

Die zugehörige Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes I-4F, Wegberg – Heidekamp liegt in der Gemarkung Wegberg und wird im Osten durch die Straße Heidekamp und im Süden durch das Wohngebiet In der Heide begrenzt. Die genaue Abgrenzung des Gebietes ist im Bebauungsplan eindeutig festgesetzt.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan I-4F, Wegberg – Heidekamp rechtskräftig.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein- Westfalen vom 14. 07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV NRW 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

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Anlagen

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