Entscheidungsvorlage - VO/1346/10

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 15.12.2009 folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg gestellt:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Wegberg stellt hiermit folgenden Antrag gemäß § 20 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Wegberg:

Der Rat möge beschließen, die Verwaltung zu beauftragen, im Bereich der von-Agris-Straße in Wegberg-Kipshoven durch geeignete Maßnahmen die Verkehrssicherheit zu verbessern.

Begründung:

Im Bereich der von-Agris-Straße (ab Höhe Hausnummer 57 in Richtung Bundesstraße B  57) kommt es bei stärkeren Regenereignissen zu einer regelrechten „Seenbildung“.

Gründe hierfür sind, dass die vorhandenen Straßensenken das Niederschlagswasser aufgrund der Straßentopographie nicht aufnehmen können. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung der Straßensenken und/oder der Straßenoberfläche notwendig.

Aufgrund der bevorstehenden Winterzeit und der hiermit verbundenen Frostperiode würden sich in diesem Bereich größere Glatteisflächen bilden. Da die Anwohner zwar nach der geltenden Straßenreinigungssatzung eine Streupflicht für diesen Bereich trifft, sie dieser jedoch faktisch gar nicht nachkommen können, da ein Abfließen des Regenwassers unmöglich ist, ist hier eine zeitnahe Lösung erforderlich.“

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 02.02.2010 die Angelegenheit an den Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr verwiesen.

 

Die Verwaltung wird sich beim nächsten stärkeren  Regenereignis die Situation vor Ort ansehen und überprüfen, welche Maßnahme geeignet ist, den im Antrag der CDU-Fraktion vom 15.12.2009 genannten Missstand zu beheben. Möglicherweise kann hier durch den Einbau einer zusätzlichen Senke bereits Abhilfe geschaffen werden.

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Finanz. Auswirkung

Kosten und Finanzierung:

Derzeit noch nicht bekannt.

 

Alternativen:

Keine

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr schließt sich der vorgeschlagenen Vorgehensweise der Verwaltung an. Die Verwaltung wird dem Ausschuss über die Fertigstellung der Maßnahme berichten.

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Anlagen

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